Ein Wolf im Fokus – und viele offene Fragen

„Der Wolf darf bis zum 10. März 2026 getötet werden“ – so titelten zahlreiche Medien. Hinter dieser Entscheidung steht ein komplexer fachlicher Prozess. In der neuen Episode des FVA-Podcasts spricht FVA-Direktor Prof. Dr. Ulrich Schraml mit Wildtierbiologe Felix Böcker vom FVA-Wildtierinstitut über das Monitoring und Management des Wolfs GW2672m.

Die Episode können Sie hier anhören:

Wie funktioniert das Wolfsmonitoring?

Das Wolfsmonitoring in Baden-Württemberg basiert auf einem Zusammenspiel aus passivem und aktivem Monitoring:

  • Meldungen aus der Bevölkerung
  • genetische Analysen von Rissproben
  • Spurensicherung und Urinproben
  • Wildkameras
  • gezielte Feldarbeit

GW2672m wurde erstmals 2022 genetisch nachgewiesen. Zunächst zeigte er ein für Wölfe typisches, eher zurückgezogenes Verhalten. Erst ab Januar 2024 häuften sich Sichtungen im Nordschwarzwald.

Das Besondere: Der Wolf suchte wiederholt die Nähe von Menschen mit Hunden. Die Auswertung von über 200 dokumentierten Meldungen ergab ein differenziertes Bild. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ordnen das Verhalten anhand einer Ampelbewertung von „unproblematisch“ bis „kritisch“ ein.

Warum näherte sich der Wolf Menschen?

Die Analyse deutet darauf hin, dass GW2672m nicht gezielt Menschen suchte, sondern Hunde. Als territoriales Tier ohne Partnerin in der Region fiel die Phase intensiver Sichtungen in die Ranz- und Paarungszeit.

Wölfe sind hoch lernfähige Tiere. Wenn sie wiederholt positive oder zumindest folgenlose Erfahrungen machen, kann sich Verhalten verstärken. Genau hier setzte das Management an.

Vergrämung und Managementmaßnahmen

Bevor eine Entnahme in Betracht kommt, stehen sogenannte mildere Mittel im Vordergrund. Dazu gehören Vergrämungsmaßnahmen – also das gezielte Erzeugen negativer Erfahrungen, immer dann, wenn ein Tier das unerwünschte Verhalten zeigt.

Geplant waren unter anderem:

  • Fang mit anschließender Besenderung
  • gezielte negative Reize (Gummigeschosse, Lärm, Licht)
  • sogenannter „Hard Release“ mit negativer Konditionierung

Der Fangversuch scheiterte. Nach einem frühen Fehlfang zeigte der Wolf ausgeprägtes Lernverhalten und mied die Falle dauerhaft. Damit verringerte sich die Möglichkeit, systematisch Vergrämungsmaßnahmen umzusetzen.

Die Rolle der FVA im Wolfsmanagement

Die FVA trifft keine Entnahmeentscheidungen. Ihre Aufgabe liegt im Monitoring und in der fachlichen Bewertung der Daten. Das Wolfsmanagement selbst liegt beim Umweltministerium Baden-Württemberg.

Die gesammelten Monitoringdaten bildeten die fachliche Grundlage für die gerichtliche Auseinandersetzung. Gleichzeitig wird das Monitoring unabhängig von der politischen Entscheidung fortgeführt.

Zwischen Emotionen und Koexistenz

Die Entscheidung über die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur letalen Entnahme von GW2672m entfachte eine gesellschaftliche Debatte. Neben Fragen zur Gefährdung rückte unter anderem das Verhalten von Menschen im Umgang mit Wildtieren und ein sogenannter „Wolfstourismus“ in den Mittelpunkt der Diskussion.

Felix Böcker ordnet dies nüchtern ein: Mensch und Wolf agieren in einer dicht besiedelten Kulturlandschaft mit unvermeidbarem Konfliktpotenzial. Individuelle Verhaltensentwicklungen einzelner Tiere sind selten – können aber Managemententscheidungen erforderlich machen.

Zur Podcastreihe FVA Baden-Württemberg

„astrein: Wald.Mensch.Wissen“ ist die Podcastreihe der FVA Baden-Württemberg. In regelmäßigen Gesprächen geben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Einblicke in aktuelle Forschungsprojekte und erläutern, welche Bedeutung neue Erkenntnisse für Waldbewirtschaftung, Waldschutz und Wildtiermanagement haben.

Alle Episoden finden Sie auf der Website der FVA Baden-Württemberg sowie auf gängige Plattformen wie Apple Podcasts und Spotify.