Mehr zum Thema im Übersichtsartikel Wasser im Wald zurückhalten und speichern: Ein Schlüssel zur Anpassung an den Klimawandel
Wirkung
Die Wirkung eines Kleinrückhaltes auf den Hochwasserablauf hängt vom Beckenvolumen, der Größe der Auslassöffnung und der Größe des Wassereinzugsgebiets ab. Ein deutlicher Effekt auf Hochwasserwellen ist ab einem spezifischen Beckenvolumen von etwa 3 mm (entspricht 3000 m3 je km2 Wassereinzugsgebietsfläche) zu erwarten. Große Hochwässer (ab einer Jährlichkeit von etwa 5 bis 10 Jahren) können aber auch mit höheren spezifischen Beckenvolumen nicht mehr vollständig zurückgehalten werden.
Kleinrückhalte an Wegen können wertvolle Habitate für wassergebundene Arten bieten, verbessern das Kleinklima im Wald und können durch ihre kühlende und befeuchtende Wirkung Hitzephasen abmildern. Ihr direkter Einfluss auf die Bodenfeuchte im angrenzenden Waldbestand ist aber gering.
Voraussetzungen
Prinzipiell können Kleinrückhalte überall dort angelegt werden, wo Wege Talquerungen in leichter Dammlage überbrücken und Wegedurchlässe Fließgewässer oder Wasser aus Wegeseitengräben durch den Weg leiten.
Sie sind besonders in den oberen Bereichen eines Wassereinzugsgebiets wirksam und eignen sich gut an Stellen, die aufgrund ihrer Geländesituation ein Becken ohne große Erdbewegungen ermöglichen.
Planung
Kleinrückhalte, die bei Vollstau ein Beckenvolumen von weniger als 10.000 m³ und eine maximale luftseitige Dammhöhe von 2 m haben, sind mit vergleichsweise geringem Planungsaufwand zu realisieren. Das Mitwirken einer oder eines Sachverständigen für Wasserbau wird dennoch dringend empfohlen. Insbesondere sind die konstruktiven Anforderungen in DWA (2015) einzuhalten. Grundsätzlich ist die Standsicherheit des Wegs bzw. Damms nachzuweisen und erforderlichenfalls der Weg baulich zu ertüchtigen. In Einzelfällen (z.B. Dämme mit breiter Krone und flachen Böschungen) kann der Standsicherheitsnachweis entfallen.
Für die Anlage oder Vergrößerung eines Rückhalts im Lauf eines Fließgewässers oder bei direkten Auswirkungen auf ein Fließgewässer ist in der Regel eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich.
Bauliche Realisierung
An schon bestehenden Rückhalten kann die Hochwasserschutzwirkung durch Vergrößerung des Stauraums (Ausbaggern, Tieferlegen des Auslasses) und Verkleinerung des Auslassquerschnitts (zum Beispiel durch Schlitzdrosseln, s. Foto) optimiert werden. Um die Aufweichung des Wegs zu verhindern, ist der Auslass so zu dimensionieren, dass das Becken nach Vollstau innerhalb weniger Tage leerläuft. Auf der Stauraumseite des Wegs sollte zudem eine 1 bis 2 Meter mächtige „Dichtungsschürze“ aus gering durchlässigem Material aufgebracht werden.
Eine Hochwasserentlastungsanlage, z.B. eine Furt, eine Rigole oder ein zweiter, knapp unterhalb des Vollstauniveaus platzierter Durchlass, gewährleistet die Standsicherheit des Forstweges bei besonders starken Abflussereignissen. Zudem ist darauf zu achten, dass nach Leerlaufen im tiefsten Punkt eine Restwasserfläche als Rückzugsort für Tiere und Pflanzen erhalten bleibt.
Wartung
Wichtig ist die regelmäßige (mindestens einmal jährlich und nach extremen Ereignissen) Prüfung auf Erosion und andere Schäden, welche die Standsicherheit des Weges beeinträchtigen, sowie auf Sedimentablagerungen im Becken. Um den Stauraum dauerhaft zu erhalten, muss das Becken regelmäßig ausgebaggert werden. Zu beachten ist hierbei, dass sich Kleinrückhalte sehr schnell zu wertvollen Feuchthabitaten entwickeln, weshalb notwendige Unterhaltungsarbeiten bereits in der Planungsphase mit der zuständigen Naturschutzbehörde besprochen werden sollten.
Literaturhinweis
- DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (2015) Merkblatt DWA-M 522 – Kleine Talsperren und kleine Wasserrückhaltebecken, Bad Hennef, 66 S.








