Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist längst eine zentrale Aufgabe unserer Zeit und ist so unter anderem auch in der Biodiversitätsstrategie Bayerns und der EU festgeschrieben. Der Wald hat diesbezüglich eine besondere Bedeutung, da er Lebensraum für zahlreiche Arten bietet – darunter auch viele Amphibien. Diese gelten als wichtige Bioindikatoren, da sie empfindlich auf Umweltveränderungen reagieren und damit wertvolle Hinweise auf den Zustand von Ökosystemen liefern. Durch ihre Lebensweise tragen sie zur Förderung der Biodiversität und zur Stabilität von Ökosystemen bei, indem sie verschiedene ökologische Nischen besetzen. Leider gehen ihre Bestände bayernweit stark zurück. Besonders gefährdet sind sie durch den Verlust geeigneter Lebensräume – vor allem durch fehlende Laichgewässer, zersplitterte Landschaften und klimawandelbedingte Veränderungen. Die Bayerische Forstverwaltung engagiert sich mit einem gezielten Artenhilfsprogramm für Amphibien im Wald, das durch die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft umgesetzt und im Folgenden vorgestellt wird.

Fokusarten des Programms

Im Mittelpunkt stehen dabei drei Amphibienarten, die unseren besonderen Schutz benötigen: die Gelbbauchunke (Bombina variegata), der Springfrosch (Rana dalmatina) und der Nördliche Kammmolch (Triturus cristatus). Alle drei Arten sind auf Klein- und Kleinstgewässer in lichten, strukturreichen Laub- und Mischwäldern angewiesen. Lebensräume, wie sie auch in einem naturnah bewirtschafteten Wald entstehen können. Das Artenhilfsprogramm umfasst die Erfassung von Vorkommen, die Bewertung ihres Erhaltungszustands und Maßnahmenplanungen auf lokaler Ebene.

Gelbbauchunke

Die Gelbbauchunke steht europaweit unter strengem Schutz (Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie). Ihr Erhaltungszustand ist sowohl in der kontinentalen als auch in der alpinen biogeografischen Region gegenwärtig als ungünstig eingestuft. Da Bayern aufgrund ihrer Verbreitung innerhalb Deutschlands eine hohe Verantwortung für den Erhalt dieser Art hat, wurde die Gelbbauchunke für beide Regionen als sogenannte “Pledges-Art” (dt. Verantwortungsart) benannt. Also als eine Art, für die Deutschland gegenüber der EU konkrete Verbesserungen bis 2030 zugesichert hat. Derzeit gilt sie in Bayern als stark gefährdet, mit drastisch rückläufigen Beständen. Dies ist vor allem auf den Verlust geeigneter Laichgewässer in sich verändernden Lebensräumen sowie auf die zunehmende Isolation vieler Vorkommen zurückzuführen. Als Pionierart ist sie besonders auf offene, besonnte und temporäre Klein- und Kleinstgewässer angewiesen, wie sie in natürlichen Auenlandschaften immer wieder neu entstehen. Heute findet sie geeignete Ersatzlebensräume im naturnah bewirtschafteten Wald, beispielsweise in wassergefüllten Rückegassen, Fahrspuren oder Gräben (vgl. Abbildung 5).

Springfrosch

Auch der Springfrosch ist in Europa streng geschützt (Anhang IV der FFH-Richtlinie). Zwar wird sein Erhaltungszustand in der kontinentalen biogeografischen Region als günstig eingestuft, jedoch gilt er in der alpinen biogeografischen Region als ungünstig. Daher wurde auch diese Art in der alpinen Region Bayerns als Pledges-Art benannt. In der Roten Liste Bayern steht der Springfrosch gegenwärtig auf der Vorwarnliste, mit gleichbleibenden bis mäßig rückläufigen Beständen, was auf eine Abnahme von Kleingewässern im Wald zurückzuführen ist. Seine bevorzugten Laichgewässer findet er in besonnten, vegetationsreichen und fischfreien Stillgewässern unterschiedlicher Größe im lichten, warmen und strukturreichen Laub- und Mischwald.

Nördlicher Kammmolch

Der Nördliche Kammmolch ist ebenfalls europaweit streng geschützt (Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie). Sein Erhaltungszustand wird in der kontinentalen und alpinen biogeografischen Region als ungünstig bewertet. In Bayern gilt er aktuell als stark gefährdet und zählt zu den selteneren Amphibienarten. Seit Jahren nehmen seine Bestände stark ab. Ursächlich hierfür sind der Rückgang geeigneter Kleingewässern sowie der Verlust und die Zerschneidung seiner Lebensräume. Der Kammmolch lebt bevorzugt in größeren, besonnten, fischfreien und dauerhaft wasserführenden Gewässern mit Unterwasservegetation und offenen Wasserflächen (vgl. Abbildung 1). Diese Lebensräume liegen meist in lichten, naturnah bewirtschafteten Wäldern.

Von der Kartierung zur Umsetzung

Die vielfältigen Ansprüche dieser Amphibienarten machen deutlich, wie bedeutend der Wald als Lebensraum ist. Wer ihre Lebensraumansprüche kennt, kann sie bei der Pflege und Nutzung des Waldes miteinbeziehen und so direkt zu ihrem Erhalt beitragen. Genau an diesem Punkt setzt das Artenhilfsprogramm an. Es schafft Grundlagen, um die geschützten Amphibienarten gezielt und praxisnah zu fördern und damit ihren Erhaltungszustand zu verbessern beziehungsweise zu sichern – im Einklang mit der forstlichen Nutzung.

Um diesem Ziel einen entscheidenden Schritt näherzukommen, wurden in diesem Jahr bayernweit verstärkt Kartierarbeiten durchgeführt. Von Februar bis August wurden ausgewählte Waldflächen systematisch nach Vorkommen der drei Arten abgesucht. Die Auswahl der Untersuchungsflächen basierte auf Hinweisen aus der Bürgerforschung (Citizen Science) sowie fachlicher Einschätzung potenziell geeigneter Lebensräume, sowohl innerhalb als auch außerhalb von Schutzgebieten. Neben der Erfassung der Vorkommen wurde ihr Erhaltungszustand auf lokaler Ebene anhand von Untersuchungen zur Population, dem Lebensraum und möglichen Beeinträchtigungen bewertet. Auf Grundlage der Ergebnisse wurden anschließend flächenspezifische, praxisnahe Empfehlungen für Erhaltungs- und Fördermaßnahmen abgeleitet – zur Unterstützung und als freiwillige Handlungsgrundlage für Waldbesitzende und Waldbewirtschaftende.

Die Kartierarbeiten bestätigten und ergänzten bisherige Kenntnisse zu lokalen Vorkommen der Gelbbauchunke, des Kammmolchs und des Springfroschs in Bayern. Einerseits konnten neue Vorkommen entdeckt und ehemalige Funde bestätigt werden. Andererseits sind auf wenigen untersuchten Waldflächen leider keine aktuellen Nachweise gelungen. In jedem Fall sind gezielte Schutzmaßnahmen förderlich. Zum einen gilt es, bestehende Populationen und ihre Lebensräume zu erhalten und zu fördern sowie Beeinträchtigungen zu beseitigen. Zum anderen ist es wichtig, neue geeignete Lebensräume zu schaffen, um die Ausbreitung der Arten zu ermöglichen und die Vernetzung zwischen einzelnen Populationen zu verbessern. 

Besonders wichtig: geeignete Laichgewässer

Zentrale Handlungsfelder sind vor allem die Anlage und Pflege geeigneter Laichgewässer sowie die Auflichtung beziehungsweise Entnahme beschattender Ufergehölze. Für die Gelbbauchunke reichen bereits besonnte Tümpel, Pfützen und wassergefüllten Fahrspuren aus, wie sie im Rahmen der forstlichen Nutzung gelegentlich entstehen, beispielsweise durch Rückemaßnahmen. Für den Kammmolch und den Springfrosch ist besonders ein Verzicht auf fischereiliche Nutzung beziehungsweise die Entfernung von Fischbesatz in den Waldgewässern entscheidend. In lichten Beständen oder an sonnenexponierten Waldrändern beziehungsweise Waldinnensäumen finden die drei Arten die Bedingungen, die sie brauchen. Ein besonderes Augenmerk sollte auf eine naturnahe Waldbewirtschaftung mit Förderung strukturreicher Bestände gelegt werden, die durch das Belassen von Totholz, den Erhalt vielfältiger Laub- und Mischwälder sowie den Verzicht auf Entwässerungseinrichtungen einen geeigneten Landlebensraum schaffen kann. Um negative Auswirkungen auf die Amphibienpopulationen durch forstwirtschaftliche Arbeiten oder die Umsetzung von Schutzmaßnahmen zu vermeiden, sollten diese möglichst außerhalb der Amphibienlaichzeit (Februar bis August) durchgeführt werden. Jede einzelne Maßnahme ist wertvoll und trägt nicht nur zum Schutz der Gelbbauchunke, des Kammmolchs und des Springfroschs bei, sondern kommt auch vielen weiteren Amphibienarten zugute.

Kleine Maßnahmen können viel bewirken

Und wenn Sie selbst aktiv werden möchten: Schon kleine Maßnahmen – das Offenlassen von Waldgewässern, der Erhalt lichter Stellen oder das Vermeiden von Gewässerbeschattung – können im eigenen Wald viel bewirken (siehe auch LWF-Praxishilfe – Tiere und Pflanzen der FFH-Richtlinie im Wald und LWF-Merkblatt 49 – Amphibienschutz im Wald). Wer solche Strukturen erhält oder gezielt schafft, leistet einen konkreten Beitrag zum Artenschutz – direkt vor Ort und ohne großen Aufwand. Für Unterstützung bei der Planung und Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen wenden Sie sich gerne an Ihr lokales Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beziehungsweise die in Ihrem Regierungsbezirk zuständige Fachstelle Waldnaturschutz.