Herkunft und Verbreitung in der Schweiz

Die Herkunft der Rotbandkrankheit ist nicht zweifelsfrei geklärt. Die pathogenen Pilze, die sie verursachen, stammen vermutlich aus Nord- und Zentralamerika oder aus der Himalaya-Region.

Seit den 1990er Jahren wird hauptsächlich auf der Nordhemisphäre eine Zunahme der Rotbandkrankheit beobachtet – sowohl der Häufigkeit als auch der Befallsintensität. Einerseits hängt dies mit veränderten klimatischen Bedingungen (z. B. Niederschlagsmuster) zusammen, andererseits trägt auch die Pflanzung von bereits infizierten oder anfälligen Bäumen zu dieser Entwicklung bei. Während D. septosporum mittlerweile weltweit zu finden ist, scheint D. pini bis jetzt weniger verbreitet zu sein.

In der Schweiz wurde die Rotbandkrankheit erstmals 1989 auf einer Bergföhre in einem Garten bei Zürich entdeckt. Ab 2013 breitete sie sich auch im Wald aus. Während im urbanen Grünbereich (Gärten, Parks und andere Grünflächen von Stadt und Agglomeration) vor allem Einzelbäume und kleine Gruppen betroffen sind, treten im Wald flächige Befallsherde auf. Bisher wird D. septosporum viel häufiger gefunden als D. pini.

Wirtspflanzen

Betroffen ist vornehmlich die Gattung der Föhren (Pinus). Daneben können jedoch auch Arten aus den Gattungen der Fichte (Picea), der Tanne (Abies), der Lärche (Larix), der Douglasie (Pseudotsuga) oder der Zeder (Cedrus) befallen werden. In der Schweiz sind vor allem Berg-, Wald- und Schwarzföhren (P. mugo, P. sylvestris, P. nigra) betroffen. Vereinzelt wurden auch infizierte Fichten (Picea abies) gefunden. Diese scheinen dann gefährdet, wenn sie in unmittelbarer Nähe zu einer stark befallenen Föhre stehen.

Symptome

Die Symptome reichen von einzelnen braunen Flecken auf den Nadeln und braunen Nadelspitzen bis hin zu komplett verbräunten Nadeln (Abb. 2). Aus den braunen Stellen brechen die asexuellen Pilzfruchtkörper hervor. Der Fruchtkörper drückt dabei die Nadelepidermis bandartig nach oben (Abb. 3). Durch die dadurch entstehenden seitlichen Schlitze treten die Sporen aus.

Oft, jedoch nicht zwingend, bildet sich als Folge der Infektion ein orange-rotes Band um den Fruchtkörper (Abb. 4). Sexuelle Fruchtkörper werden in der zweiten Saison auf toten Nadeln gebildet. Mehrjährige intensive Nadelschütten können, besonders in der Jugendphase, zum Absterben der Föhren führen.

Gesetzlicher Status

Seit 2001 wurde die Rotbandkrankheit in der Schweiz als melde- und tilgungspflichtiger Quarantäneorganismus eingestuft (damals Pflanzenschutzverordnung PSV). Baumschulen wurden seither durch den Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst EPSD überprüft. Seit 2009 beobachtet Waldschutz Schweiz aktiv die Befallslage und erstattet jährlich Bericht.

2018 trat die neue Pflanzengesundheitsverordnung PGesV in Kraft. Seit Januar 2020 regelt sie zusammen mit der Verordnung PGesV-WBF-UVEK des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) den Umgang mit der Rotbandkrankheit, die als geregelte Nicht-Quarantäneorganismus (GNQO) eingestuft ist.

Als geregelte Nicht-Quarantäneorganismen (GNQO) gelten bestimmte besonders gefährliche Krankheitserreger und Schädlinge von Pflanzen, welche bereits verbreitet auftreten. Sie sind gebietsfremd, müssen jedoch aufgrund ihrer Verbreitung weder gemeldet noch bekämpft werden (Ausnahme: Feuerbrand). Ausgenommen sind pflanzenpasspflichtige Betriebe wie Baumschulen und Gärtnereien.

Für das Anpflanzen bestimmter Pflanzen, die für gewerbliche Zwecke eingeführt oder in Verkehr gebracht werden, muss sichergestellt sein, dass das Material frei von GNQO ist. Ausserdem können Kantone einen GNQO bekämpfen, wenn eine Waldfunktion erheblich gefährdet ist.

Grundsätzlich wird in der Schweiz eine Schadensbegrenzungsstrategie verfolgt. Um regionalen Unterschieden in der Befallssituation in der Schweiz Rechnung zu tragen, haben Bund und Kantone eine differenzierte Bekämpfungsstrategie ausgearbeitet (Abb. 6).

Empfohlene Massnahmen bei einem Befall

Melden Sie verdächtige Symptome im befallsfreien Gebiet (Abb. 6, grün) an den kantonalen Waldschutzbeauftragten. Folgen Sie bei einem Befall seinen Anweisungen, damit die befallenen Pflanzen sachgerecht entfernt und vernichtet werden können. Im bereits befallenen Gebiet (Abb. 6, gelb) melden Sie bitte auch das Ausmass des Befalls.

Um die weitere Verbreitung der Krankheit zu verlangsamen und die Ausbreitung auf schützenswerte, befallsfreie Bestände zu verhindern, ist es wichtig, Befälle wenn immer möglich zu bekämpfen. Gerade ausserhalb des Waldes ist es wichtig, nur gesunde Föhren anuzupflanzen. Transporte von Föhren oder Teilen davon aus dem befallenen Gebiet in befallsfreie Gebiete sind zu vermeiden (Ausnahme: Ware mit Pflanzenpass).

Teil der fachgerechten Entsorgung ist das sichere Vernichten aller Nadeln, die vor Ort verbrannt oder via Kehrichtverbrennung entsorgt werden müssen. Um das Verschleppungsrisiko zu minimieren, sind Arbeiten stets bei trockenem Wetter auszuführen. Die verwendeten Werkzeuge müssen nach dem Gebrauch desinfiziert werden, am besten mit 70 %-igem Alkohol.

Braunfleckenkrankheit (BFK)

Die Braunfleckenkrankheit, verursacht durch den Pilz Lecanosticta acicola, ist leicht mit der Rotbandkrankheit zu verwechseln. Auch sie gilt seit Januar 2020 als GNQO.

Quelle

  • Modul 4 Rotband- und Braunfleckenkrankheit. Ein Modul der Vollzugshilfe Waldschutz. BAFU (Hrsg.) 2020. Umwelt-Vollzug Nr. 1801. Erstausgabe 2018. Bundesamt für Umwelt, Bern. (pdf)

 

(TR)