Herkunft und Verbreitung in der Schweiz

Es gibt neun Arten innerhalb der Pilz-Gattung Lecanosticta, deren Ursprungsgebiet in Mesoamerika vermutet wird. Acht dieser neun Arten treten nur in diesem Ursprungsgebiet auf; lediglich Lecanosticta acicola hat sich bisher in andere Regionen der Welt verbreitet.

Neue genetische Untersuchungen zeigen, dass sich diese Art in drei Abstammungslinien unterteilen lässt. Während die in Zentral- und Nordeuropa – inklusive der Schweiz – eingeführte Linie von L. acicola offenbar aus dem Norden der USA stammt, gilt der Süden der USA als Herkunftsgebiet der in Frankreich und Spanien eingeführten L. acicola-Linie. Die dritte Linie tritt in Mexico auf und scheint noch nirgendwo sonst aufgetreten zu sein.

In den letzten zehn Jahren wird hauptsächlich auf der Nordhemisphäre eine Zunahme der Braunfleckenkrankheit beobachtet. Einerseits hängt dies mit veränderten klimatischen Bedingungen (Niederschlagsmuster) zusammen, andererseits trägt auch die Pflanzung von bereits infizierten oder anfälligen Bäumen zu dieser Entwicklung bei. Einzig aus Afrika, Australien und Neuseeland sind keine Befälle bekannt und in Südamerika scheint bisher einzig Kolumbien betroffen.

Bisher hat L. acicola als einzige Art der Gattung seine Bedeutung als Krankheitserreger gezeigt. Da die anderen Arten jedoch ähnliche Symptome hervorrufen, muss davon ausgegangen werden, dass sie ebenfalls das Potential zum Pathogen haben, wenn sie in andere Ökosysteme eingeschleppt werden.

In der Schweiz hat man die Braunfleckenkrankheit erstmals 1995 auf einer Bergföhre in einem Friedhof im Kanton Zürich entdeckt. Ab 2016 wurde die Krankheit auch im Wald gefunden. Während im urbanen Grünbereich (Gärten, Parks und andere Grünflächen von Stadt und Agglomeration) vor allem Einzelbäume und kleine Gruppen betroffen sind, treten im Wald flächige Befallsherde auf.

Wirtspflanzen

Betroffen ist die Gattung der Föhren (Pinus). In der Schweiz sind Bergföhren (P. mugo) besonders häufig infiziert (Abb. 2).

Symptome

Die ersten Symptome sind einzelne braune und gelb umrahmte Flecken auf den Nadeln. Die braunen Flecken wachsen sich mit fortschreitender Infektion zu Bändern aus, bis die Nadel schliesslich von der Spitze her abstirbt (Abb. 3).

Aus den braunen Stellen brechen die asexuellen Pilzfruchtkörper hervor. Der Fruchtkörper drückt dabei die Nadelepidermis bandartig nach oben (Abb. 4). Aus den dadurch entstehenden seitlichen Schlitzen treten die Sporen aus (Abb. 5). Sexuelle Fruchtkörper werden im zweiten Befallsjahr auf toten Nadeln gebildet. Mehrjährige, intensive Nadelschütten können zum Absterben der Föhren führen, besonders in der Jugendphase.

Gesetzlicher Status

Seit 1992 wurde die Braunfleckenkrankheit in der Schweiz als melde- und tilgungspflichtiger Quarantäneorganismus eingestuft (damals Pflanzenschutzverordnung PSV). Baumschulen wurden seit 2001 durch den Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst EPSD überprüft. Seit 2009 beobachtet Waldschutz Schweiz die Befallslage und erstattet jährlich Bericht.

2018 trat die neue Pflanzengesundheitsverordnung PGesV in Kraft. Seit Januar 2020 regelt sie zusammen mit der Verordnung PGesV-WBF-UVEK des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) den Umgang mit der Rotbandkrankheit, die als geregelte Nicht-Quarantäneorganismus (GNQO) eingestuft ist.

Als geregelte Nicht-Quarantänorganismen (GNQO) gelten bestimmte besonders gefährliche Krankheitserreger und Schädlinge von Pflanzen, welche bereits verbreitet auftreten. Sie sind gebietsfremd, müssen jedoch aufgrund ihrer Verbreitung weder gemeldet noch bekämpft werden (Ausnahme: Feuerbrand). Ausgenommen sind pflanzenpasspflichtige Betriebe wie Baumschulen und Gärtnereien.

Für das Anpflanzen bestimmter Pflanzen, die für gewerbliche Zwecke eingeführt oder in Verkehr gebracht werden, muss sichergestellt sein, dass das Material frei von GNQO ist. Ausserdem können Kantone einen GNQO bekämpfen, wenn eine Waldfunktion erheblich gefährdet ist.

Grundsätzlich wird in der Schweiz eine Schadensbegrenzungsstrategie verfolgt. Um Unterschieden in der Befallssituation in der Schweiz Rechnung zu tragen, haben Bund und Kantone eine differenzierte Bekämpfungsstrategie ausgearbeitet (Abb. 6).

Empfohlene Massnahmen bei einem Befall

Melden Sie verdächtige Symptome im befallsfreien Gebiet (Abb. 6, grün) an den kantonalen Waldschutzbeauftragten. Folgen Sie bei einem Befall seinen Anweisungen, damit die befallenen Pflanzen sachgerecht entfernt und vernichtet werden können. Im bereits befallenen Gebiet (Abb. 6, gelb) melden Sie bitte auch das Ausmass des Befalls.

Um die weitere Verbreitung der Krankheit zu verlangsamen und die Ausbreitung auf schützenswerte, befallsfreie Bestände zu verhindern, ist es wichtig, Befälle wenn immer möglich zu bekämpfen. Gerade ausserhalb des Waldes ist es wichtig, nur gesunde Föhren anuzupflanzen. Transporte von Föhren oder Teilen davon aus dem befallenen Gebiet in befallsfreie Gebiete sind zu vermeiden (Ausnahme: Ware mit Pflanzenpass).

Teil der fachgerechten Entsorgung ist das sichere Vernichten aller Nadeln, die vor Ort verbrannt oder via Kehrichtverbrennung entsorgt werden müssen. Um das Verschleppungsrisiko zu minimieren, sind Arbeiten stets bei trockenem Wetter auszuführen. Die verwendeten Werkzeuge müssen nach dem Gebrauch desinfiziert werden, am besten mit 70 %-igem Alkohol.

Rotbandkrankheit (RBK)

Die Rotbandkrankheit, verursacht durch Dothistroma-Pilze, ist leicht mit Braunfleckenkrankheit zu verwechseln. Auch sie gilt seit Januar 2020 als GNQO.

Quellen

  • Modul 4 Rotband- und Braunfleckenkrankheit. Ein Modul der Vollzugshilfe Waldschutz. BAFU (Hrsg.) 2020. Umwelt-Vollzug Nr. 1801. Erstausgabe 2018. Bundesamt für Umwelt, Bern. (pdf)
  • van der Nest, Ariska; Wingfield, M.J.; Janousek, J.; Barnes, I. (2019). Lecanosticta acicola: A growing threat to expanding global pine forests and plantations. Molecular Plant Pathology 20(10), 1327–1364 .  DOI: 10.1111/mpp.12853

 

(TR)