Die Hinweiskarte ist online unterwww.schutzwald.at einsehbar. Dadurch können sich Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer, die interessierte Öffentlichkeit und sektorale Fachplanungsstellen über die Lage von Wäldern mit Schutzfunktion informieren.

Was zeigt die Hinweiskarte und was nicht?

Die Hinweiskarte gliedert die Waldflächen Österreichs nach der Schutzfunktion in drei Kategorien (Abb. 1):

  • Wald mit (direkter) Objektschutzfunktion
  • Wald mit (indirekter) Objekt- und/oder Standortschutzfunktion
  • Wald ohne (vorrangige) Schutzfunktion

Die Hinweiskarte zeigt, welcher Wald was schützen soll, und bildet das zugeordnete Schutzziel ab: 

  • Den direkten Schutz von Objekten (Siedlungsflächen, Infrastrukturanlagen) vor Naturgefahren mit eindeutig zuordenbarem Schadenspotenzial auf Hangebene (Schneelawine, Steinschlag, spontane Rutschung/Hangmure) siehe Abbildung 2, oder 
  • Den Schutz des Waldstandorts und/oder den indirekten Schutz von Objekten vor Naturgefahren mit nicht eindeutig zuordenbarem Schadenspotenzial auf Einzugsgebietsebene (Gerinnemure, Hochwasser – Überschwemmung).

Die Standortschutz- und die indirekte Objektschutzfunktion sowie die entsprechenden Waldwirkungen lassen sich nicht eindeutig voneinander trennen. Jeder Wald mit einer Standortschutzfunktion hat indirekt auch eine Objektschutzfunktion, da der Schutz des Waldbodens Voraussetzung für seine Stabilität, Speicher-(Puffer-) und Filterwirkung mit Einfluss auf die Abflussbildung (Hochwasserschutz) und die Wasserversorgung ist (Abb. 3). Es kann jedoch nicht jedem Wald mit direkter Objektschutzfunktion eine hohe Bedeutung der Standortschutzfunktion zugewiesen werden. 

Die Ausweisung der Waldflächen mit direkter Objektschutzfunktion ist von zentraler Bedeutung. Auf diesen Flächen ist die Erhaltung oder Verbesserung der Objektschutzwirkung vorrangig. Das steht in keinem Widerspruch zur Erhaltung der Standortschutzwirkung. Die Kosten der Maßnahmen zur Erhaltung und Verjüngung des Objektschutzwaldes sind jedoch mit Ausnahmen von den Begünstigten oder durch öffentliche Mittel zu decken. Die Karte zeigt aber nicht, ob ein Wald ein Schutzwald nach den forstrechtlichen Bestimmungen ist. 

Dafür gibt es mehrere Gründe:

  • Als Waldkarte wurde der BFW-Waldlayer 2018 verwendet. Er wurde mit Fernerkundungsmethoden nach der Walddefinition der Waldinventur (ÖWI) erstellt. Er stimmt größtenteils mit der gesetzlichen Walddefinition überein, bildet aber keinen Rechtsstand ab. Einige gesetzliche Waldkriterien sind durch Fernerkundung schwer zu erfassen. Die Online-Version der Hinweiskarte zeigt (mit Ausnahmen) Waldflächen ab einem Hektar.
  • Die gesetzlichen Schutzwald-Kriterien: Die Schutzwald-Eigenschaft hängt auch vom Erfordernis einer besonderen Behandlung des Waldes ab. Dafür gibt es keine operationalen Kriterien, die mit Fernerkundung und durch räumliche Modellierung großflächig umgesetzt werden könnten.
  • Die Karte basiert auf Prozessmodellierungen (Objektschutz) und gutachtlichen Kartierungen (Objekt- und Standortschutz). Beide Methoden haben Grenzen, vor allem wenn sie für große Flächen in kurzer Zeit umgesetzt werden.

Die Hinweiskarte enthält keine Information über die Schutzwirkung des Waldes. Diese ist vom Waldzustand abhängig, der sich laufend mehr oder weniger stark verändert. Auch die Schutzfunktion des Waldes ändert sich, jedoch weniger schnell. Durch die Berücksichtigung von gewidmetem Bauland besteht hier ein zeitlicher Puffer.

Warum wurde die Hinweiskarte erstellt?

Österreich ist durch die Ratifizierung des Bergwaldprotokolls von 1991 der Alpenkonvention verpflichtet, die Bergwälder mit Schutzfunktion zu erhalten und ihre forstliche Behandlung am Schutzziel auszurichten. Dies erfordert, dass die Lage der Wälder mit Schutzfunktion bekannt ist. Das gilt vor allem für die Wälder mit Objektschutzfunktion und für die präventiven waldbaulichen Maßnahmen. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer nur auf Grundlage der Definition im Forstgesetz immer erkennen können, dass eine Objektschutzfunktion besteht. 

Das Forstgesetz 1975 sieht daher Informationstools wie den Waldentwicklungsplan (WEP), die Gefahrenzonenplanung (GZP) und die Waldinventur (ÖWI) vor. Diese Instrumente konnten aber bislang den Schutzwald nur eingeschränkt darstellen. Zum Teil waren die technischen Voraussetzungen noch nicht gegeben. Es dürften aber auch verschiedene Auffassungen über das "Wie" eine Rolle gespielt haben. 

Der WEP differenziert kartografisch nicht zwischen Objekt- und Standortschutz. Die Verschneidung des WEP (Stand 2018) mit dem Entwurf der Hinweiskarte ergibt eine Waldfläche mit Schutzfunktion der Kategorien S3 und S2 von rund 1.230.000 ha und 922.000 ha, während die ÖWI eine Schutzwaldfläche von rund 818.000 ha (Periodenmittel 2007/09 – 2016/21) ausweist. Die ÖWI erfasst den Objektschutzwald nicht. Die Differenz zum WEP lässt sich dadurch nur zum Teil erklären. Das führte zur Forderung nach einer Neuorientierung des "Schutzwaldmonitoring". Das Fehlen einer "Objektschutzwaldkarte" machte sich auch bei Förderprogrammen bemerkbar. Daher wurde im Rahmen des "Aktionsprogramms Schutzwald – Wald schützt uns 2020 – 2024" die Schutzwaldhinweiskarte beauftragt.

Wie wurde die Hinweiskarte erstellt?

Die Hinweiskarte basiert auf einem am BFW automatisiert erstellten Entwurf. Dazu wurden für das gesamte Bundesgebiet nach einheitlichen Konzepten erstellte und verfügbare Geodaten über die Schutzfunktion des Waldes verwendet. Die Flächen mit direkter Objektschutzfunktion stammen aus den Modellierungen von Gefahrenprozessen mit Schadenspotenzial am BFW. Für die Kategorie "Objekt- und/oder Standortschutzfunktion" wurden die S3-Schutzfunktionsflächen des digitalen WEP herangezogen. Der automatisiert erstellte Entwurf wurde durch die zuständigen regionalen Forstbehörden und Dienststellen der Wildbach- und Lawinenverbauung auf Plausibilität geprüft und bei Bedarf adaptiert. Die evaluierte Version (Stand 2022) ergibt einen Anteil des Waldes mit direkter Objektschutzfunktion von rund 16 % (Abb. 4).

Was kann man mit der Hinweiskarte machen?

Die Hinweiskarte informiert die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer sowie die interessierte Öffentlichkeit darüber, wo sich Wald mit Schutzfunktion befindet und Schutzwald sein könnte. Sie stärkt die Rechtssicherheit, ist aber kein behördlicher Bescheid. Sie unterstützt die a priori-Ausrichtung der Waldbewirtschaftung auf den Schutz vor Naturgefahren, die Planung und Priorisierung von Interventionen sowie das Waldmonitoring. Sie wurde bereits für die Planung von Sanierungsprojekten, von Trittsteinbiotopen und für die Schätzung des Pflanzenbedarfs im Schutzwald eingesetzt und ist Grundlage für das Investitions-, Förder- und Bewirtschaftungsmanagement im Schutzwald (Starsich & Perzl 2021).