Die Verwendung von geeignetem forstlichen Saat- und Pflanzgut ist eine wesentliche Voraussetzung für die Begründung gesunder, betriebssicherer und leistungsfähiger Wälder. Neben der Wahl standortsgemäßer Baumarten kommt dabei der Wahl geeigneter Herkünfte (oder ggf. Sorten) größte Bedeutung zu.

Das Konzept Naturnahe Waldwirtschaft legt daher einen Schwerpunkt auf die Verwendung standortsangepasster Herkünfte und die Erhaltung der natürlichen genetischen Vielfalt. Um diesem Anliegen gerecht zu werden, ist bei der künstlichen Bestandesbegründung grundsätzlich gebietseigenes Vermehrungsgut von autochthonem bzw. lokal oder regional bewährtem Ausgangsmaterial zu bevorzugen.

Es gilt folgender Grundsatz: Zum Einsatz kommt Vermehrungsgut aus dem Herkunftsgebiet, in dem der zu begründende Bestand liegt (gebietseigenes Vermehrungsgut). Es sind keine Ersatzherkünfte vorgesehen. Die Verwendung von gebietsfremdem Vermehrungsgut muss auf begründete Ausnahmen beschränkt bleiben.
Ausnahmen sind nur in besonderen Fällen möglich, z.B. bei Knappheit an entsprechendem Vermehrungsgut. Sie bedürfen jedoch der vorherigen Zustimmung der höheren Forstbehörde.

Da Vermehrungsgut bestimmter Herkünfte oft nicht kurzfristig bezogen werden kann, werden neben Eigenanzucht und Wildlingsgewinnung längerfristige Lieferabsprachen und Lohnanzucht empfohlen. Wenn die geeignete Herkunft aktuell nicht verfügbar ist, ist zu prüfen, ob durch waldbauliche Maßnahmen (wie z.B. Vorwald) ein möglicher Lieferzeitraum überbrückt werden kann.

Hinweise zur Benutzung der Herkunftsempfehlungen

Bei Baumarten, die dem FoVG (Forstvermehrungsgutgesetz) unterliegen, wird im forstlichen Bereich zwischen geprüftem, qualifiziertem und ausgewähltem Vermehrungsgut unterschieden (§2 Abs. 8 FoVG). Geprüftes Vermehrungsgut stammt aus Samenplantagen oder Erntebeständen, qualifiziertes Vermehrungsgut aus Samenplantagen, ausgewähltes Vermehrungsgut aus Saatguterntebeständen.
Sonderherkünfte sind besonders wertvoll erscheinende Saatguterntebestände, die von der Deutschen Kontrollvereinigung für forstliches Saat- und Pflanzgut in einem eigenen Register zusammengefasst wurden.

Saatgut der Kategorien "Geprüft" und "Qualifiziert" sollte bevorzugt nachgefragt werden. Es ist jedoch nicht zwingend einer der beiden Kategorien der Vorzug zu geben. Neben der Verfügbarkeit des Materials sollte die Förderung der genetischen Variabilität mit in die Entscheidung einfließen.

Die Bezeichnung der Herkünfte entspricht den Angaben des Erntezulassungsregisters Baden-Württemberg in der jeweils aktuell geltenden Fassung. Die Grenzen der Herkunftsgebiete (HKG) entsprechen dabei weitgehend der Regionalen Gliederung Baden-Württembergs (s. Beispiel Weitanne. oben).

Die Herkunftsempfehlungen sind für die Verjüngungsplanung sowie für die jährliche Bestellung von Saat- und Pflanzgut als Entscheidungshilfe heranzuziehen. Die Verwendung ist für den Staatswald verbindlich. Abweichungen von den Herkunftsempfehlungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der höheren Forstbehörde.

Förderung

Den körperschaftlichen und privaten Waldbesitzern wird die Verwendung der Herkunftsempfehlungen aus förderrechtlichen Gründen empfohlen. In der Regel sind Kulturen nur bei Verwendung geeigneter Herkünfte förderfähig.

Beratung

Auskünfte zu den Herkunftsempfehlungen für alle forstlich relevanten Baumarten können bei den zuständigen unteren Forstbehörden der Landkreise oder direkt bei der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg, Abteilung Waldnaturschutz eingeholt werden.