Die beiden bedeutensten Borkenkäfer an Fichte sind der Buchdrucker (Ips typographus) und der Kupferstecher (Pityogenes chalcographus). Ihre Brut entwickelt sich in der Rinde. Der Larvenfraß erfolgt vorwiegend quer zur Faserrichtung. Dabei wird die Bastschicht zerstört und bei starkem Befall der Nährstofftransport unterbrochen. Zusätzlich werden durch die Elternkäfer bei der Brutanlage phytopathogene Pilze eingetragen, welche den Absterbeprozess der befallenen Fichte beschleunigen. Sobald die Käfer bei der Brutanlage sind, stirbt der Baum unweigerlich ab.

Wird eine befallene Altfichte nicht aufgearbeitet, sind die ausfliegenden Käfer in der Lage, mindestens 20 weitere vorgeschädigte oder durch Trockenheit gestresste Bäume erfolgreich zu befallen (Abbildung 1). Ein nicht aufgearbeiteter Brutbaum kann also einen Befallsherd von einigen hundert Fichten nach sich ziehen. Deshalb ist es wichtig, einen Befall frühzeitig zu erkennen und das befallene bzw. bruttaugliche Material rechtzeitig aufzuarbeiten, bevor die Käfer erneut ausfliegen. In warm-trockenen Jahren können sich bis zu drei Käfergenerationen entwickeln.

Die "Saubere Waldwirtschaft", mit dem Ziel, möglichst wenig Brutraum für die Käfer zu belassen, ist die einzig zuverlässige Methode, um Befall zu vermeiden bzw. einzudämmen. Die aktive Bekämpfung der Borkenkäfer erfolgt primär über technische Verfahren. Waldbesitzer sind zur laufenden Borkenkäferkontrolle und Bekämpfung gesetzlich verpflichtet.

Technische Verfahren im Überblick

Waldschutzwirksamkeit der Verfahren im Jahresverlauf

Bei der Wahl des geeigneten Verfahrens gilt es zwei Grundsätze zu unterscheiden: Ist das Holz frisch, gesund und nicht von Borkenkäfern befallen, sind in Abbildung 3 vorbeugende Maßnahmen aufgeführt, die eine spätere Besiedlung wirksam verhindern. Handelt es sich um Fichtenhölzer, die bereits von Borkenkäfern befallen sind, zeigt Abbildung 4, mit welchen Verfahren die Weiterentwicklung und der Ausflug der fertigen Käfer zur Besiedlung neuer Hölzer verhindert wird.

Die Jahreszeit spielt bei der Wahl der Maßnahme eine entscheidende Rolle, da die Aktivität und das Schwärmverhalten stark temperaturabhängig sind. Die Abbildungen zeigen die volle Wirksamkeit einer Maßnahme im Jahresgang. Nähere Erläuterungen zu den einzelnen Verfahren finden Sie im Merkblatt 50 (s. Download).

Entrindung

Die Waldschutzwirksamkeit von Entrindungsverfahren ist vorbeugend bei vollständiger Entfernung der Rinde als hoch einzuschätzen.

Ist bereits Befall vorhanden, ist die Entrindung nur noch bedingt wirksam und von mehreren Faktoren abhängig. Entscheidend ist der Entwicklungsstand der Käferbrut. Im weißen Stadium (Eier, Larven, Puppen) ist die Entrindung voll waldschutzwirksam, im braunen Stadium (Jungkäfer und Altkäfer) ist sie bedingt waldschutzwirksam, wenn die Rinde nachbehandelt wird (Einsammeln, Abfahren, auf mind. 0,5 m hohe Haufen aufschütten, Verbrennen). Verbleiben 20 % oder mehr der Rinde am Baum, können sich Bruten fertig entwickeln; unbefallene Rindenreste können vom Kupferstecher als Brutraum genutzt werden.

Im folgenden werden 4 Entrindungsverfahren vorgestellt, die Details dazu finden Sie im Merkblatt 50 der LWF:

  • Manuelle Entrindung mit Schäleisen: Mit einem Schäleisen an einem Holzstiel wird die Rinde in Längsstreifen vom Stamm abgeschält
  • Motormanuelle Entrindung: Die Entrindung erfolgt als fräsender Materialabtrag mit einem Anbaugerät an einer Motorsäge. Über Kette oder Keilriemen treibt die Motorsäge eine mit Einzelmessern bestückte Fräswelle an.
  • Maschinelle Entrindung: Herzstück einer Entrindungsanlage ist der Entrindungsrotor. Er besteht aus federnd aufgehängten, mit Messern bestückten Führungsarmen, welche kreisförmig um den Stamm rotieren und so die Rinde sauber abschälen. Die Beschickung übernehmen starke Forstkräne, welche die Stämme an die Vorschubwalzen des Entrindungsrotors übergeben bzw. von diesem wieder abnehmen.
  • Maschinelle Entrindung mit Debarking Head: Mit Hilfe der Entastungsmesser und unterschiedlich schnell angetriebener Vorschubwalzen rotieren die Stämme beim Durchlauf des Aggregats und die Rinde wird in Form von Längsstreifen abgeschält

Modifizierte Lagerung

Zur Auswahl stehen verschiedene Lagerungssysteme, die sich in ihrem Aufwand und der Waldschutzwirksamkeit teils deutlich voneinander unterscheiden:

  • Nasslagerung: Für die Nasslagerung von Rundholz werden spezielle Lagerplätze angelegt und mit technischen Einrichtungen zur Beregnung der Holzpolter versehen. Durch die künstliche Beregnung der Stämme wird die Holzfeuchte dauerhaft über Fasersättigungsniveau gehalten. Durch die hohe Holzfeuchte können Pilze bzw. Insekten die Stämme nicht besiedeln und die Holzqualität bleibt erhalten.
    • Waldschutzwirksamkeit hoch: Wird bei der Nasslagerung eine dauerhaft hohe Holzfeuchte gewährleistet, ist eine hohe Waldschutzwirksamkeit gegeben. Alle Resthölzer der Aufarbeitung müssen gesondert behandelt werden (Hacken, Verbringen, etc.).
  • Trockenlagerung: Die Lagerung von Holzpoltern in Mindestentfernung von 500 m zur nächsten mit Fichten bestockten Waldfläche stellt sicher, dass umliegende Nadelwaldflächen nicht durch möglicherweise ausfliegende Borkenkäfer beeinträchtigt werden.
    • Waldschutzwirksamkeit bedingt: Solange die Trockenlager weiter als 500 m vom nächsten Nadelholzbestand entfernt sind, ist eine Waldschutzwirksamkeit gegeben.
  • Folienabdeckung unter Luftabschluss: Die Holzpolter werden auf speziellen Folien angelegt und mit Folien abgedeckt. Anschließend werden Boden- und Deckfolie luftdicht verschweißt. In der Folie verbleibender Sauerstoff wird innerhalb kurzer Zeit durch verschiedene Organismen aufgebraucht und es bilden sich anaerobe Bedingungen. Dadurch reduzieren sich die Überlebensmöglichkeiten für Pilze bzw. Insekten drastisch.
    • Waldschutzwirksamkeit hoch: Eine intakte Folie verhindert die Besiedlung mit Borkenkäfern von außen. Bei bereits befallenen Stämmen sterben Käfer und Bruten aufgrund von Sauerstoffmangel, hervorgerufen durch Gärungs- und Atmungsprozesse, ab.
  • Folienabdeckung ohne Luftabschluss: Die Holzpolter werden ohne Unterlegfolie angelegt und mit schwarzer Folie abgedeckt. Durch die Folie entsteht eine mechanische Barriere, welche das Ausfliegen der Käfer verhindern soll.
    • Waldschutzwirksamkeit gering: Unter schwarzer Folie werden selbst bei Sonneneinstrahlung keine Temperaturen oder kein ausreichendes Pilzwachstum erreicht, welche die Käfer substantiell abtöten. Zudem ist ein Dichthalten der Folie so gut wie unmöglich. Selbst bei kleinen Löchern können durch den Lichtreiz unzählige Borkenkäfer entkommen.

Hacken

Mit starken Holzhackern wird befallenes oder bruttaugliches Ast- und Gipfelmaterial zu Hackschnitzeln verarbeitet. Die Hackschnitzel werden anschließend entweder zu Heizwerken abtransportiert und energetisch verwertet, zu Zwischenlagern transportiert und zu Haufwerken aufgeschüttet oder in den Bestand verblasen.

Vorbeugend is die Waldschutzwirksamkeit des Hackens hoch. Werden noch unbefallene Resthölzer gehackt, sind die Hackschnitzel nicht mehr fängisch für Fichtenborkenkäfer.

Bei bereits bestehendem Befall ist das Hacken nur bedingt waldschutzwirksam. Es wird umso wirksamer, je größer die Borkenkäferart ist. Sind ausschließlich Buchdrucker in der Rinde, ist das Hacken voll waldschutzwirksam. Die Käfer werden mechanisch abgetötet und Bruten können sich in den Hackschnitzeln nicht fertig entwickeln.

Kupferstecher-Bruten werden durch das Hacken nicht abgetötet. Sie können sich fertig entwickeln und ausfliegen. Die  Hackschnitzel müssen also möglichst schnell abgefahren werden.

Verbrennen von Resthölzern

Befallenes oder bruttaugliches Material kann durch Verbrennen im Wald unschädlich gemacht werden. Die Waldschutzwirksamkeit dieser Maßnahme ist hoch. Dennoch kommt die Gipfelverbrennung nur als Ultima Ratio und nur bei kleinen Mengen in Betracht. Halten Sie dabei Löschmöglichkeiten vor und teilen Sie eine Brandwache ein.

Ferner ist zwingend auf die regionale Waldbrandgefährdungssituation zu achten. Beachten Sie zudem unbedingt die gesetzlichen Vorgaben des Bayerischen Waldgesetzes (BayWaldG), der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB Bayern) und die Bayerische Pflanzenabfall-Verordnung (PflAbfV).

Das Feuer sollte auch bei der zuständigen Integrierten Leitstelle (ILS) vorab angemeldet werden, um Fehlalarmierungen zu vermeiden (nicht unter der Notrufnummer!).

Kleinschneiden von Resthölzern

Befallenes oder bruttaugliches Material kann im Zuge der Holzernte auf kleine Stücke abgelängt werden. Durch die geringe Größe der Stammteile soll eine schnelle Austrocknung hervorgerufen werden. Dies ist ausschließlich bei Resthölzern und Gipfelmaterial denkbar.

Die Waldschutzwirksamkeit als vorbeugende Maßnahme ist als hoch einzuwerten. Im Frühjahr und Sommer ist die Brennholzaufarbeitung nur dann waldschutzwirksam, wenn frisches, unbefallenes Holz gespalten und sonnig sowie luftig gelagert wird.

Bei Befall ist die Waldschutzwirksamkeit gering. Frisches, befallenes Fichtenrundholz trocknet im Bestand zu langsam aus. Bruten können sich selbst in Abschnitten mit 25 cm Länge fertig entwickeln.