Naturwälder als neue Schutzkategorie

Naturwälder sind Staatswaldflächen ohne forstwirtschaftliche Nutzung. Zukünftig entwickeln sich natürliche Prozesse in diesen Gebieten ohne den menschlichen Einfluss (Prozessschutz). Mit der Naturwaldausweisung werden drei gesetzlich verankerte Zielvorhaben verfolgt. Neben dem Erhalt und der Förderung der Biodiversität (Naturschutz) leisten Naturwälder einen wertvollen Beitrag als wissenschaftliche Referenzflächen (Forschung). Hier kann beobachtet werden, wie sich die heimischen Wälder ohne menschliches Zutun im Zuge des Klimawandels entwickeln. Schließlich sollen Naturwälder naturschonend und mit Rücksicht auf störungsempfindliche Arten erlebbar gestaltet werden. Die Bevölkerung ist eingeladen diese besonderen Wälder zu erkunden und die natürlichen Prozesse zu beobachten (Naturerleben). Die Summe dieser drei Zielvorgaben zeichnet den Kern der neuen waldrechtlichen Schutzkategorie aus.

Abb. 1a, b: Naturwälder sind schon heute ein ökologisch wertvoller Lebensraum für zahlreiche Tier-, Pilz- und Pflanzenarten. Fotos: Martin Hertel (a), Robert Pehlke (b)

Alle Naturwälder zusammen bilden das “grüne Netzwerk” in Bayern, welches in naturnah bewirtschaftete Wälder eingebettet ist. Letztere bieten Austauschkorridore zwischen Spenderflächen – wie den in Abbildung 2 aufgeführten großen Naturwäldern. Diese Flächen weisen zahlreiche wertvolle Strukturen wie Totholz und Biotopbäume auf und sichern so den langfristigen Erhalt von Populationen. Kleinere Naturwälder, wie beispielsweise Klasse 1 Wälder der Bayerischen Staatsforsten (BaySF), ergänzen das Netzwerk und fungieren als Trittsteine. Der so umgesetzte räumliche Verbund sorgt neben Refugien ohne menschlichen Einfluss für einen Austausch zwischen den Tier- und Pflanzenpopulationen und schafft einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der (über)regionalen Artenvielfalt.

Die Geschichte des grünen Netzwerks

Mit der Annahme des Volksbegehrens “Artenvielfalt – Rettet die Bienen!” und dem Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern, auch bekannt als Gesamtgesellschaftliches Artenschutzgesetz – Versöhnungsgesetz, im Jahr 2019 fanden die Naturwälder als neue Schutzkategorie Einzug in das Bayerische Waldgesetz (Art. 12a BayWaldG). Damit wurde dem zugehörigen Regierungsbeschluss, bis 2023 ein grünes Netzwerk aus naturnahen Wäldern mit besonderer Bedeutung für die Biodiversität einzurichten, Rechnung getragen. Das grüne Netzwerk umfasst mit etwa 83.000 Hektar zehn Prozent der bayerischen Staatswaldfläche und setzt sich überwiegend aus Flächen der Bayerischen Staatsforsten zusammen. Waldflächen, die der Hoheit anderer Verwaltungen unterliegen, etwa den Straßenbau- oder Wasserwirtschaftsämtern, ergänzen die Naturwaldkulisse in Bayern. Dazu zählen z. B. flussbegleitende Uferstreifen in Auwäldern.

Ausgangspunkt des grünen Netzwerks bilden ökologisch wertvolle Staatswaldflächen, welche teilweise bereits seit Jahrzehnten nicht mehr bewirtschaftet werden. Dazu zählen die bewaldeten Kernzonen der Bayerischen Nationalparks Bayerischer Wald und Berchtesgaden sowie die Kernzone des Biosphärenreservats Rhön. Das Nationale Naturmonument Weltenburger Enge, Naturwaldreservate sowie die Klasse 1 Wälder der Bayerischen Staatsforsten sind ebenfalls Bestandteil der Naturwaldkulisse. Die BaySF bewirtschaften diese Flächen aufgrund ihrer besonderen Bedeutung für die Biodiversität bereits ohne gesetzliche Verpflichtung. Im Zuge der waldrechtlichen Einführung und Flächensicherung wurden neun größere Naturwälder (Abbildung 2) zusätzlich neu ausgewiesen. Die rechtlich verbindliche Naturwaldkulisse Bayerns mit allen Einzelflächen ist im Bayernatlas abgebildet und kann dort von Interessierten aufgerufen werden.

Abb. 3a, b: Alle Naturwälder zusammen bilden das “grüne Netzwerk” in Bayern, welches in naturnah bewirtschaftete Wälder eingebettet ist. Fotos: Martin Hertel (a), Robert Pehlke (b)

Auswahlkriterien

Naturwälder sind bereits heute Hotspots der Artenvielfalt. Das Vorkommen verschiedener Entwicklungsphasen kennzeichnen diese Gebiete. Zudem prägen eine naturnahe Artenzusammensetzung sowie hohe Totholz- und Biotopbaumanteile diese Wälder. Schließlich bildet das grüne Netzwerk in seiner Gesamtheit die Vielfalt bayerischer Waldlebensräume ab. Artenreiche Buchenmischwälder, flussbegleitende Auwälder, Hang- und Schluchtwälder sowie subalpine Fichten- und Latschenwälder sind in dieser Kulisse vereint.

Wälder, wie beispielsweise Nieder- und Mittelwälder, welche von einer menschlichen Nutzungsgeschichte geprägt sind, sowie Waldflächen unter der Mindestgröße von 0,3 Hektar wurden bei der Auswahl nicht berücksichtigt, obwohl auch diese eine hohe Biodiversität aufweisen können.

Ausnahmen von der Regel

Kerngedanke der Naturwälder ist die natürliche Entwicklung ohne mensch­liche Einflüsse. In einzelnen Ausnahmefällen können behutsame Eingriffe auf den Waldflächen erforderlich sein. Dies umfasst zum einen Maßnahmen im Sinne des Waldschutzes, wie die Behandlung von Beständen mit Borkenkäferbefall, um ein Übergreifen auf Nachbarbestände außerhalb des Naturwaldes zu verhindern. Zum anderen werden Eingriffe im Rahmen der Verkehrssicherung weiterhin durchgeführt. Dabei spielt insbesondere die Sicherung der Wege und Erlebniseinrichtungen im Hinblick auf das Naturerleben eine besondere Rolle.

Ein Großteil der vorkommenden Arten profitiert vom Prozessschutz. Dennoch können für den Erhalt einzelner Schutzgüter gewisse Pflegemaßnahmen erforderlich sein, wie beispielsweise die Entlandung von Feuchtbiotopen. Entsprechende Maßnahmen werden einzelfallweise geprüft und bei bestehender Notwendigkeit im punktuellen bzw. linearen Umfang umgesetzt.

Bei den oben beschriebenen Ausnahmefällen für aktive Eingriffe verbleibt das anfallende Holz nach Möglichkeit auf der Fläche des Naturwaldes und leistet so einen wichtigen ökologischen Beitrag als Totholz.

Naturwaldentwicklungskonzepte

Mit den Naturwäldern werden nicht nur verschiedene Ziele (siehe oben) verfolgt, sie vereinen auf ihrer Flächenkulisse auch zahlreiche Interessen unterschiedlicher Akteure. Um eine breite Zustimmung für die Naturwälder zu erreichen, gilt es diese verschiedenen Stimmen einzufangen, aufeinander abzustimmen und schließlich in ein eigenes Entwicklungskonzept einfließen zu lassen. Am Ende dieses Partizipationsprozesses steht ein Konzept, welches die Zielvorgaben rund um die Naturwälder dokumentiert und Entwicklungsmaßnahmen formuliert. Solche Entwicklungskonzepte werden für die neun neu ausgewiesenen großen Naturwälder erstellt (Abbildung 2).

Für den Entwicklungsprozess der NEK sind die jeweils örtlich zuständigen Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten federführend verantwortlich. Während die inhaltliche Umsetzung in der gemeinsamen Verantwortung mit den lokalen Forstbetrieben der BaySF liegt. Im Sinne der Partizipation werden lokale Akteure bereits früh in den Entwicklungsprozess miteingebunden. Andere Fachbehörden wie untere Naturschutzbehörden, Wasserwirtschaftsämter oder Regierungen sowie Gemeindevertreter, Vereine, Verbände und interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich aktiv in den Entstehungsprozess einbringen. Sie alle stellen für die NEK-Umsetzung wichtige Kooperationspartner dar, z. B. im Bereich Öffentlichkeitsarbeit.

Der Entwicklungsprozess – wie ein NEK entsteht

Beteiligung wird bei der NEK-Erstellung großgeschrieben: Fachliche Interessensvertreterinnen und Vertreter sowie Behörden können Themen, Problemstelllungen und Ideen aktiv ein- und vorbringen. Entsprechende Beiträge werden bereits in der Entwurfsphase berücksichtigt und ermöglichen es den Akteuren das NEK frühzeitig mitzugestalten. Um möglichst viele Stimmen rund um den Naturwald einzuholen, hat jedes NEK einen bewährten Entwicklungsprozess durchlaufen:

  • Interner Kick-Off: Das zuständige AELF, der Forstbetrieb, die Fachstelle Waldnaturschutz sowie die Koordinierungsstelle an der LWF bereiten sich auf den Entwicklungsprozess vor und klären erste organisatorische Punkte wie den Zeitplan und die Meilensteine.
  • Auftaktveranstaltung/ Workshop: Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick über die Naturwälder im Allgemeinen (z. B. rechtliche Regelungen, Zielvorgaben) und den lokalen Naturwald im Speziellen (z. B. Gebietskulisse, Artvorkommen). Im nächsten Schritt können die Akteure im Rahmen eines Workshops ihre Ideen, Themen und Bedenken vorbringen. Die Gestaltung des Workshops kann variieren und richtet sich nach der Teilnehmerzahl sowie übergeordneten Schwerpunkten im Naturwald.
  • Erster NEK-Entwurf: Auf Grundlage der Meldungen des Workshops wird ein erster NEK-Entwurf erstellt und intern vorabgestimmt. Dabei ist im Zuge der Maßnahmenausarbeitung darauf zu achten, dass die rechtlichen und finanziellen Vorgaben eingehalten werden.
  • Rückmeldung extern: Die Workshopteilnehmer erhalten vor der Veröffentlichung noch einmal die Möglichkeit den NEK-Entwurf zu prüfen und Anmerkungen vorzubringen.
  • Rückmeldung intern: Der abgestimmte NEK-Entwurf wird intern finalisiert, wobei u. a. die Klärung der Zuständigkeiten erfolgt.
  • Veröffentlichung: Das NEK erhält schließlich ein einheitliches Layout und wird auf der Website des zuständigen AELF veröffentlicht.

Die Rolle(n) der LWF

Bei der Erstellung der Naturwaldentwicklungskonzepte nimmt die LWF eine Dienstleistungsrolle ein. An der Abteilung Wald und Gesellschaft wurde 2024 für einen Zeitraum von drei Jahren eine Projektstelle eingerichtet, die alle NEK-Entwicklungsprozesse koordiniert. Das Konzept und der Prozess des NEK für den Irtenberger Wald diente dabei als Vorlage für alle weiteren Entwicklungskonzepte. In einem gestaffelten Bearbeitungsturnus konnten seit Projektbeginn fünf NEK erfolgreich abgeschlossen und die drei Verbleibenden bearbeitet werden (Stand März 2026).

Durch die Projektstelle in der Abteilung Wald und Gesellschaft konnten die internen (LWF) und externen (ÄELF, BaySF etc.) Prozessabläufe besser überblickt und koordiniert werden. Die sich so ergebenden Synergie- und Erfahrungswerte konnten in die Projektabwicklung eingebracht und damit die Erstellung sowie Umsetzung der einzelnen NEK deutlich beschleunigt werden.

Wichtiger Meilenstein erreicht

Mit der Ausweisung der Naturwälder und der Erstellung von Entwicklungskonzepten für diese Waldgebiete wurde ein wichtiger Meilenstein bei der Umsetzung einer neuen waldgesetzlichen Schutzkategorie erreicht: Zehn Prozent der Staatswaldfläche, die nicht mehr wirtschaftlich genutzt wird, dient nun der Forschung und ist gleichzeitig für die Bevölkerung erlebbar. Die bayerischen Naturwälder bilden damit das Rückgrat einer ökologisch einzigartigen Schutzgebietskulisse. Nun gilt es im nächsten Schritt die Entwicklungskonzepte umzusetzen und den Kerngedanken der Naturwälder in der Praxis dauerhaft mit Leben zu füllen.

Zusammenfassung

Naturwälder bilden eine neue Schutzkategorie im Bayerischen Waldgesetz. Zehn Prozent der bayerischen Staatswaldflächen stehen unter diesem besonderen Schutz und werden künftig forstlich nicht mehr bewirtschaftet. Auf den Prozessschutzflächen der Naturwälder kann sich die Natur frei entwickeln. Um die mit der Ausweisung einhergehenden rechtlichen Zielvorgaben – Naturschutz, Naturerlebnis und Forschung – zu gewährleisten, werden für die neun großen zusammenhängenden Naturwälder eigene Entwicklungskonzepte erstellt. Dabei werden die zahlreichen Interessen der lokalen Akteure in einem großangelegten Partizipationsprozess unter Leitung der LWF erfasst, abgebildet und aufeinander abgestimmt. Die so erstellten Naturwaldentwicklungskonzepte können damit auf eine breite Zustimmung vor Ort bauen und leisten einen wichtigen Beitrag für die spannende Entwicklung dieser wertvollen Waldgebiete.