Seit mehreren Jahrzehnten bestehen in Bayern verschiedene Naturwaldreservate. Sie werden für die Forschung und die Öffentlichkeitsarbeit genutzt und dienen dem Naturschutz. Aber sind sie wirklich so gute Instrumente um die Naturschutzziele im Wald zu verwirklichen?

Gesetzliche Regelungen

Die Aufgaben der Naturwaldreservate (NWR) sowie die Bestimmungen zu ihrer Einrichtung haben sich seit 1970 mehrfach geändert. Gewahrt blieben dabei aber stets die Kernpunkte, nämlich:

  • NWR dienen der Erhaltung und Erforschung natürlicher oder naturnaher Wälder einschließlich deren biologischer Vielfalt.
  • NWR sollen die natürlichen Waldgesellschaften repräsentieren.
  • In NWR wird kein Holz genutzt.

NWR dienen hauptsächlich dem Schutz, der Erforschung und der anschaulichen Vermittlung von Waldökosystemen. Im Sinne des Naturschutzes geht es um die langfristige Sicherung typischer Waldlebensgemeinschaften und ihrer Dynamik. Sich natürlich entwickelnde Waldlebensgemeinschaften stehen im Zentrum der Grundlagenforschung; die angewandte Forschung konzentriert sich darauf, gewonnene Erkenntnisse der Waldbaupraxis nahe zu bringen. NWR vermitteln der Öffentlichkeit einen Eindruck von "Urwald", Wildnis und Biodiversität.

Im Bundesnaturschutzgesetz ist festgelegt, dass Natur und Landschaft in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt als nachhaltig nutzbare Lebensgrundlage des Menschen und aufgrund ihres eigenen Wertes zu schützen sind. Das Bayerische Naturschutzgesetz legt fest, dass geeignete Landschaftsteile der natürlichen Dynamik überlassen bleiben sollen.

Stärken und Schwächen

Leitet man aus den gesetzlichen Zielen und Grundsätzen die Anforderungen des Naturschutzes im Wald ab, ergibt sich folgendes:

  • Auf circa 85 Prozent der Fläche sollte den naturschutzfachlichen Mindestanforderungen gerecht werden. Das bedeutet eine naturnahe Waldbewirtschaftung z.B. hinsichtlich Baumartenwahl, Laubholzanteil, Erntealter und –verfahren, Artenschutz sowie Alt- und Totholzanteil.
  • Auf circa zehn Prozent der Fläche sind spezifischen Anforderungen zu berücksichtigen. Diese ergeben sich aus den Erhaltungszielen von FFH- und Vogelschutzgebieten, Naturschutzgebietsverordnungen oder spezielle Anforderungen des Biotopverbundes und Artenschutzes, z.B. Struktur- und Habitatvielfalt, Waldrandgestaltung oder die Erhaltung biotopprägender historischer Nutzungsformen.
  • Auf circa fünf Prozent der Fläche sind Vollreservate in Form von Nationalparken, Naturwaldreservaten oder Großschutzgebieten aus der Nutzung zu nehmen.

Anforderungen des Naturschutzes im Wald

Aus einem Vergleich der gesetzlich fixierten Ziele und Aufgaben mit den fachlichen Anforderungen lassen sich im Wesentlichen nachstehende Schlüsse ziehen:

NWR sind ein bedeutsames und unverzichtbares Instrument, um Naturschutzziele im Wald zu verwirklichen. Sie dienen

  • der Sicherung repräsentativer Lebensraumtypen und der sie prägenden Prozesse,
  • als Refugien vom Aussterben bedrohter Arten,
  • als Knoten nutzungsfreier Waldflächen im Biotopverbund,
  • als Referenzflächen für Wirtschaftswälder und FFH-Gebiete und
  • als Anschauungsobjekt.

NWR weisen systembedingt folgende Schwächen auf:

  • Bei einer Durchschnittsgröße von 42 Hektar sind sie zu klein. Sie können weder Lebensraum für Arten mit größeren Raumansprüchen (z.B. Vögel) bieten, noch großflächige dynamische Prozesse ablaufen lassen.
  • Sie liegen zu isoliert in der Landschaft und können so ihre Aufgabe im Biotopverbund nicht erfüllen.
  • Aufgrund ihrer geringen Größe und Form unterliegen sie häufig Randeinflüssen aus umgebenden Nutzungen.

Neue Ansätze

Insbesondere unterdurchschnittlich kleine NWR sollten erweitert oder mit einer Pufferzone umgeben werden. Das mindert die Randeinflüsse. In größeren Waldgebieten zwischen den NWR ist der Alt- und Totholzanteil bandartig oder zumindest punktuell deutlich zu erhöhen, um einen Biotopverbund zu schaffen. Außerdem sollte das NWR-Netz in Bayern noch deutlich verdichtet werden. Als Suchkulisse bieten sich die FFH-Gebiete an.

In Dauerwaldbeständen mit Vorkommen wenig mobiler, vom Aussterben bedrohter Reliktarten, z.B. Käfer oder Schnecken, sollten gezielt Naturwaldreservate ausgewiesen werden. Bisher können nur solche Waldflächen als NWR eingerichtet werden, die bereits natürlich oder weitgehend naturnah sind. Dies sollte um solche Flächen erweitert werden, die die natürliche Waldentwicklung bei ungünstigeren Ausgangsbedingungen, z.B. aufgrund von Borkenkäferbefall, verdeutlichen. Auch bei Kommunalwaldbesitzern sollte für die Ausweisung neuer NWR geworben werden.

Die NWR haben einen flächenmäßig begrenzten Ansatz und sollten daher um große unbewirtschaftete Vollreservate ergänzt werden. Da Bayern nur zwei Nationalparke im Bergwald hat, drängt sich die Ausweisung eines Buchennationalparks geradezu auf. Auch die Auwälder der Donau kämen dafür möglicherweise in Frage.