Mehr unbekannte oder schwerer zu kalkulierende Risiken im Waldschutz? Eine genaue Vorhersage der Entwicklung der Waldschutzprobleme ist nicht möglich. Nicht nur Schaderreger, sondern auch deren Gegenspieler und natürlich die Wirtsbäume werden beeinflusst und wirken wiederum selbst auf das Ökosystem. Gleichzeitig fehlen zugelassene Insektizide. Nötig ist die Anerkennung sowohl der Qualität des forstlichen Pflanzenschutzes als auch der Notwendigkeit von Hubschraubereinsätzen im Wald.

Eine Zunahme der Häufigkeit von Witterungsextremen beeinflusst u. a. Verlauf und Auswirkungen von Komplexkrankheiten der Waldbäume, aber auch deren Regeneration nach intensiven Fraßschäden. Ein zusätzlicher Gefährdungsfaktor für Wälder ist das mit der Ausweitung des globalen Handels und Verkehrs enorm gestiegene Risiko der Einschleppung von Schadorganismen. Beispiele sind der Gefährliche Kiefernholznematode oder der Asiatische Laubholzbockkäfer.

Flächiger Pflanzenschutzmitteleinsatz aus der Luft

Prämisse für die Entscheidung über einen flächigen Insektizideinsatz mit dem Hubschrauber ist die Bestandesgefährdung. In die Entscheidungen einbezogen werden u. a. die waldbaulichen Möglichkeiten der weiteren Bestandesbehandlung, die Vitalität der Bestände, die Waldfunktionen und natürlich Ausweisungen als FFH-, Naturschutz- oder Wasserschutzgebiet.

Dass der forstliche Pflanzenschutz in Deutschland gegenwärtig vorbildlich funktioniert, zeigt der 2013 veröffentlichte „Nationale Aktionsplan für die nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“. Die langfristigen Ziele sind in der Forstwirtschaft schon heute häufig Standard oder werden deutlich überboten, z. B. die Erhöhung des Anteils der Behandlungen mit notwendigem Maß und die Verstärkung der Offizialberatung.

Der Wert der Offizialberatung zeigt sich auch darin, dass in den vergangenen Jahren mehrfach kurzfristig auf mehreren Tausend ha noch kurz vor dem geplanten Beginn der Befliegung auf diese verzichtet werden konnte, z. B. im Herbst 2005 nach dem Nachweis hoher Parasitierungsraten der Eier des Kiefernspinners durch Zwergwespen oder im Frühsommer 2008 der Eier des Kiefernspanners durch Erzwespen.

Laufend qualifiziert wird die seit 2002 mit GIS-Programmen unterstützte Planung und Dokumentation der flächigen Insektizidapplikationen gegen Bestandesschädlinge (Abb. 2).

Das erleichtert die Dokumentation aller Überwachungsdaten, die Einbeziehung weiterer Flächeninformationen, die Nachweisführung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes und auch den Informationsaustausch innerhalb der Forstverwaltung sowie mit allen beteiligten Behörden.

Handlungsfähigkeit im forstlichen Pflanzenschutz

Welche Möglichkeiten hat der Waldschutz - Waldbesitzer, Forstverwaltungen - aktuell, um großflächige Bestandesverluste, also Waldverlust mit allen Waldfunktionen, zu vermeiden? Welche Möglichkeiten bestehen, nach den Prinzipien Guter Fachlicher Praxis im Pflanzenschutz zu handeln? Dabei muss auch immer wieder betont werden, dass die Schadensschwelle dabei mit dem Kriterium „Bestandesverlust“ im Forst ausgesprochen hoch liegt.

Der Rahmen der Zulassung bei Insektiziden für die Applikation mit Hubschraubern wurde 2009 durch die EU neu festgelegt. In der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln ist ein grundsätzliches Verbot von Luftfahrzeugen formuliert. Ausnahmen sind laut EG-Verordnung nur möglich, wenn keine Alternativen bestehen und eine besondere Bewertung des Risikos erfolgt ist. Erst 2012 wurden im neuen Pflanzenschutzgesetz (6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148, 1281) als Ausnahmen für den Einsatz von Hubschraubern Wald und Steillagen im Weinbau für Deutschland festgeschrieben. Die geforderte besondere Bewertung des Risikos hat große Hürden aufgebaut.

Während der langen Wartezeit auf eine Regelung in Deutschland endeten im Forstbereich 2 der 3 in der Regel für 10 Jahre geltenden Zulassungen von Insektiziden für die Luftfahrzeugapplikation. Neuanträge der Zulassungsinhaber in diesem Zeitraum waren nicht erfolgreich.

Offiziell zugelassen für die Applikation von Insektiziden gegen freifressende Schmetterlingsraupen mit dem Hubschrauber waren bis 2010 Mittel aus 3 Wirkstoffsegmenten: ein selektives Bakterienpräparat (Dipel ES), ein teilselektiver Häutungshemmer (Dimilin) und ein schnell wirkendes, unselektives Kontaktinsektizid (Karate WG Forst). Damit bestand die Möglichkeit, den entsprechend guter fachlicher Praxis im Pflanzenschutz für Schädlingsart, Schädlingsdichte und Bestandessituation am besten geeigneten Wirkstoff auszuwählen - unter Beachtung ökonomischer und ökologischer Kriterien.

Offiziell zugelassen für die Applikation von Insektiziden gegen freifressende Schmetterlingsraupen mit dem Hubschrauber ist aktuell allein der Häutungshemmer Dimilin (bis 31.12.2014). Damit besteht für die Forst nur noch eingeschränkt die Möglichkeit, entsprechend der Kriterien einer guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz zu agieren.

Heute ist der administrative Aufwand für den Einsatz von Dipel ES oder Karate per Hubschrauber im Wald hoch. 2011 bis 2013 erfolgten durch mehrere Bundesländer umfangreich fachlich begründete Anträge auf Ausnahmegenehmigung nach Artikel 53 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (Notfallsituationen im Pflanzenschutz) zum Einsatz gegen Eichenprozessionsspinner bzw. Nonne und Kiefernspinner bei der zuständigen Bundesbehörde (BVL). Strenge Auflagen zu Abständen und Wiederbetretung sowie Flächenbeschränkungen verhindern seit 2011 eine effektive Bekämpfung der Schadinsekten. Das Verbot des Einsatzes von Karate Forst flüssig gegen den Kiefernspinner in Naturschutzgebieten im Frühjahr 2014 ist Ursache für ein Kahlfraßgebiet in Südbrandenburg, das ca. 600 ha umfasst.

Verbessern lässt sich die Situation nur, wenn alle beteiligten Bundesbehörden (UBA, BfR, BVL) die Notwendigkeit des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln als letztes Mittel des Waldschutzes akzeptieren und die hohe Qualität von Monitoring und Prognose, einschließlich ökologischer Kompetenzen, anerkennen. Das schließt die Akzeptanz des Hubschraubereinsatzes ein. Die Fragen des Einflusses von Insektizideinsätzen auf Nicht-Ziel-Organismen müssen u. a. vor dem Hintergrund der Komplexität der Waldökosysteme, der weiteren Waldfunktionen und auch der Abwägung im Vergleich zum Einfluss durch andere Störungen (z. B. Kahlfraß oder Waldverlust) diskutiert werden.

Konsequenzen für Überwachung und Prognose - oder was liegt in unserer Hand?

Seit den 1930er Jahren hat sich die Gefährdung der Wälder nicht verringert. Aber Überwachungs- und Prognoseverfahren wurden qualifiziert, die Möglichkeiten des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und deren Wirksamkeit verbesserten sich. Damit ist sicherlich auch kontinuierlich der Anspruch der Forstverwaltungen und Waldbesitzer gewachsen: Bestandesschäden im Wald können in der Regel verhindert werden.

Auf Grund der besonderen Gefährdungssituation in den Kiefernwäldern Brandenburgs ist hier der Bedarf der Evaluierung der Überwachungsverfahren besonders hoch. So wurden die Winterbodensuchen, die alle im Boden überwinternden Entwicklungsstadien der Kieferngroßschädlinge erfassen und eine Prognose der Schäden im kommenden Jahr erlauben, regelmäßig auf den Prüfstand gestellt.

Im Fokus intensiver wissenschaftlicher Untersuchungen müssen aber nicht nur die Überwachungsverfahren selbst, sondern auch die „kritischen Zahlen“ stehen, die artabhängig Richtwert für die Einschätzung einer Bestandesgefährdung und damit unter Umständen den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sind. Vor dem Hintergrund zunehmend zu erwartender Witterungsextreme muss die Wirkung von Fraßschäden im Komplex mit beispielsweise Dürresommern oder Spätfrösten analysiert werden und letztlich zu einer Neubewertung von Schadschwellen führen.

Aber was grundlegend wichtig ist: Eine aussagefähige Überwachung als Voraussetzung für eine gesicherte Prognose erfordert ausreichendes und geschultes Personal auf der Fläche.