Beweidung von Wäldern – vom Tabu zum Naturschutzinstrument

Lange Zeit war die Beweidung von Wäldern in Baden-Württemberg rechtlich untersagt. Ausschlaggebend dafür waren vielfach negative Erfahrungen mit der historischen Waldweide.

Heute wird die Bedeutung traditioneller Waldnutzungsformen für den Erhalt der Artenvielfalt deutlich höher bewertet. Entsprechend rücken auch extensive Bewirtschaftungsformen mit naturschutzfachlichem Mehrwert wieder stärker in den Fokus. Dazu zählt die (kontrollierte) Waldweide, deren Einsatz inzwischen in vielen Waldgesetzen unter klar definierten Rahmenbedingungen wieder zugelassen ist.

Einordnung moderner Waldweide

Begriffe wie moderne Waldweide oder naturschutzfachliche Beweidung werden heute verwendet, um den Einsatz von Weidetieren im Wald klar von der historisch häufig problematischen Waldweide als Nutzungsform abzugrenzen. Ziel ist es, eine zeitgemäß neu ausgerichtete Form der Waldbeweidung zu beschreiben.

Bemerkenswert ist dabei, dass sowohl die (Wieder-)Aufnahme historischer Bewirtschaftungsformen als auch aktuelle Nutzungsanforderungen Managementziele beim Einsatz von Weidetieren sein können. Beispiele hierfür sind die Sicherung bestehender Hutewaldstrukturen, die gezielte Gestaltung von Waldinnenrändern für Tagfalterarten oder die Freihaltung von Freileitungstrassen.

Die Maßnahmen erfolgen stets im Rahmen heutiger fachlicher und rechtlicher Möglichkeiten. So werden in einem Fall historisch entstandene Hutewaldstrukturen erhalten und nach Möglichkeit langfristig gesichert, während in einem anderen Fall infrastrukturelle Eingriffe gezielt genutzt werden, um wertvolle Sekundärbiotope zu schaffen. Die Motivation für den Einsatz von Waldweide kann entsprechend sehr vielfältig sein.

Im Folgenden geht es um die Einordnung der Relevanz dieser Bewirtschaftungsform in Baden-Württemberg sowie um die notwendigen Schritte auf dem Weg zur Umsetzung einer Waldweide.

Waldweide in Zahlen

In Baden-Württemberg werden Genehmigungen für Waldweiden durch die Unteren Forstbehörden oder die Höhere Forstbehörde erteilt. Eine kontinuierliche fachliche Aufsicht besteht nicht, sodass keine tagesaktuelle Statistik zu bestehenden Waldweiden vorliegt. Hinzu kommt, dass es vor Ort sowohl tolerierte als auch nicht behördlich erfasste „wilde“ Waldweiden gibt.

Nach den vorliegenden offiziellen Zahlen ist in Baden-Württemberg von rund 50 Waldweiden auszugehen, die ein Genehmigungsverfahren durchlaufen haben. Ihre Gesamtfläche beträgt etwa 640 Hektar, wobei der Waldanteil mit rund 340 Hektar ungefähr die Hälfte ausmacht.

Die meisten Waldweiden umfassen Flächen zwischen 3 und 20 Hektar. Eine Waldweide hebt sich mit einer Größe von 108 Hektar deutlich von den übrigen ab.

Bei den eingesetzten Tierarten dominieren Kleinwiederkäuer, was sich auch aus den noch bestehenden Hüteschäfereien erklärt. Es folgen – bezogen auf die Stückzahlen – Rinder sowie weitere Tierarten wie Esel, Pferde, Lamas oder Wisente.

Die Darstellung dieser Zahlen dient weniger einem statistischen Interesse, sondern soll verdeutlichen, dass die Waldweide als Bewirtschaftungsform heute wieder in der Praxis angekommen ist. In der Beratung ist dies jedoch häufig nicht bekannt. Für Projektinitiatoren ist es daher wichtig zu wissen, dass sie sich nicht in einer rechtlichen Grauzone bewegen. Dieses Wissen kann vergleichbare Projekte fördern und helfen, mögliche Widerstände zu überwinden.

Motivation für Waldweide

Die Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Motivationen für Planung und Umsetzung von Waldweiden kann ein Anstoß sein, auch im eigenen Zuständigkeitsbereich ein entsprechendes Vorhaben zu entwickeln. Ordnet man die Motivation konkreten Zielsetzungen zu, lassen sich diese – vermutlich auch ihrer Häufigkeit entsprechend – in mehrere Gruppen gliedern:

  • Naturschutzfachliche Zielsetzungen, etwa gezielte Fördermaßnahmen zum Erhalt und zur Förderung von Waldzielarten
  • Gesellschaftliche Zielsetzungen, wie ehrenamtliches Engagement im Naturschutz oder das Schaffen von Begegnungsräumen für Mensch und Nutztier
  • Betriebliche Zielsetzungen tierhaltender Betriebe, beispielsweise das Interesse, neue Bewirtschaftungsformen zu erproben

Zu den Motivationen und Zielsetzungen tierhaltender Betriebe liegt eine Arbeit von Tielkes et al. (2025) vor, die die Vielfalt der Ausgangssituationen eindrücklich verdeutlicht.
Erfreulich ist, dass sich die Zielsetzungen der beteiligten Akteure häufig in weiten Teilen überschneiden. Die Analyse und transparente Darstellung dieser Gemeinsamkeiten kann ein wichtiges Instrument sein, um projektbeteiligte oder betroffene Gruppen für ein Waldweidevorhaben zu gewinnen.

Schritte hin zu einer Umsetzung – die Planung

Eine detaillierte Planung ist von zentraler Bedeutung. Gerade vor dem Hintergrund, dass Waldweiden teils kritisch betrachtet werden, dient sie nicht nur dem Erreichen der fachlichen Leitziele, sondern auch dazu, den Erfolg einer Umsetzung langfristig abzusichern – und zwar über rein naturschutzfachliche Aspekte hinaus. 

Treten infolge von Planungsdefiziten Probleme auf, können diese schnell größere Kreise ziehen und sowohl dem einzelnen Projekt als auch dem Konzept der Waldweide insgesamt schaden.

Gleichzeitig ist festzuhalten, dass auch ein gewissenhaft geplantes Projekt scheitern darf.

Waldweiden sollten grundsätzlich langfristig angelegt sein. Zeiträume von zehn Jahren und mehr sind wünschenswert. Dennoch kann eine beispielsweise fünfjährige initiale Projektphase sinnvoll sein. Daran sollte sich jedoch die Perspektive der Waldweide als dauerhafte Aufgabe anschließen.

Entsprechend steht eine sorgfältige Planung unter Einbeziehung aller relevanten Akteure im Mittelpunkt der vorbereitenden Arbeiten.

Praxis kompakt: Waldweide umsetzen

Die wichtigsten Schritte von der Idee bis zur Umsetzung.

1. Ziel klären und Motivation festlegen

Am Anfang steht die klare Definition der Zielsetzung. Soll die Waldweide vorrangig naturschutzfachliche Ziele erfüllen (z. B. Förderung bestimmter Waldzielarten), gesellschaftliche Funktionen übernehmen oder betriebliche Interessen unterstützen? Häufig überschneiden sich diese Ziele. Eine transparente Benennung erleichtert spätere Abstimmungen.

2. Flächeneignung prüfen

Zu klären ist, ob die geplante Fläche grundsätzlich für eine Waldweide geeignet ist:

  • Erhalt der Waldeigenschaft muss möglich sein
  • empfindliche Biotope und Arten sind zu berücksichtigen
  • Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen dürfen nicht beeinträchtigt werden

Eine frühzeitige Einbindung der Unteren Forstbehörde ist empfehlenswert.

3. Beteiligte Akteure identifizieren

Alle betroffenen Akteure sollten frühzeitig benannt und einbezogen werden:

  • Waldbesitzende
  • tierhaltender Betrieb
  • Forstverwaltung
  • Jagdausübende
  • Flächennutzer und weitere Interessengruppen

Frühzeitige Kommunikation hilft, Konflikte zu vermeiden und tragfähige Lösungen zu entwickeln.

4. Rechtlichen Rahmen klären

Abhängig von Flächengröße, Projektumfang und Beteiligten ist zu prüfen:

  • ob ein Genehmigungsverfahren erforderlich ist
  • welcher Genehmigungsweg infrage kommt
  • ob Ausnahmen (z. B. unter 3 ha Waldanteil) greifen
  • ob eine Umsetzung ohne Waldumwandlung möglich ist

Bei Unsicherheiten sollten höhere Forstbehörde oder Waldweideberatung hinzugezogen werden.

5. Konzept und Planung ausarbeiten

Ein schlüssiges Gesamtkonzept umfasst unter anderem:

  • Zieldefinition und Laufzeit (möglichst langfristig)
  • Tierart, Besatzstärke und Weidesystem
  • Zaunführung, Infrastruktur und Betreuung
  • Umgang mit sensiblen Bereichen
  • gegebenenfalls Monitoring und Öffentlichkeitsarbeit

Checklisten und Leitfäden können dabei unterstützen.

6. Kosten und Finanzierung sichern

Frühzeitig zu klären sind:

  • einmalige und laufende Kosten
  • Mehraufwand für den tierhaltenden Betrieb
  • mögliche Förderungen oder Ausgleichsleistungen
  • langfristige finanzielle Absicherung

Bei kommunalem Waldbesitz sollte die Finanzierung möglichst verbindlich im Haushalt verankert werden.

7. Umsetzung starten und begleiten

Während der Umsetzung sind wichtig:

  • regelmäßige Abstimmung aller Beteiligten
  • fachliche Begleitung durch Forstbehörde und gegebenenfalls Beratung
  • flexible Anpassungen bei unvorhergesehenen Entwicklungen

Waldweiden sind Lernprozesse – für Betriebe, Tiere und Beteiligte.

8. Erfahrungen auswerten und weiterentwickeln

Eine begleitende oder punktuelle Wirkungskontrolle hilft,

  • die Zielerreichung zu bewerten
  • Maßnahmen anzupassen
  • Erfahrungen für Folgeprojekte nutzbar zu machen

Langfristig stärkt dies die Akzeptanz und Qualität der Waldweide als Naturschutzinstrument.

Administrative Voraussetzungen

Zu den administrativen Voraussetzungen zählt die Einbettung des Vorhabens in einen klaren rechtlichen Rahmen. Angestrebt wird, dass die Umsetzung einer geplanten Waldweide ohne eine Waldumwandlung erfolgen kann. Entsprechend sind alle Regelungen darauf ausgerichtet, die Waldeigenschaft dauerhaft zu bewahren. Für die Bewertung spielen dabei folgende Aspekte eine zentrale Rolle:

Zustimmung des Waldbesitzes

  • Erhalt der Waldeigenschaft, beispielsweise durch den Erhalt von mindestens 40 % des standörtlich möglichen Vorratspotentials oder alternativ durch die Sicherstellung eines Überschirmungsgrades von über 50 %
  • Pflegliche Waldbewirtschaftung, unter anderem mit Blick auf Bodenschutz, den Erhalt der Bodenfruchtbarkeit und einen gesunden Waldbestand
  • Sicherstellung, dass Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes nicht beeinträchtigt werden, etwa durch die Berücksichtigung empfindlicher Biotope, den Schutz von Arten mit Ansprüchen an ein Waldinnenklima oder die Vermeidung einer Devastation des Standortes
  • Untergeordnete Bedeutung der aus der Waldbeweidung gewonnenen landwirtschaftlichen Produkte

Diese Anforderungen lassen sich bereits im Vorfeld der Projektplanung gut prüfen, im Zweifel unter Einbeziehung der administrativ und fachlich zuständigen Stellen. Weist eines der genannten Kriterien einen negativen Befund auf, ist die Erteilung eines forstaufsichtlichen Einverständnisses in der Regel bereits im Vorfeld als unwahrscheinlich einzuschätzen.

Die Grundlagen für die abschließende Gesamtentscheidung sind komplex. Aus rein rechtlicher Sicht kann die Genehmigung einer Waldweide auf drei unterschiedlichen Wegen erfolgen:

Instrument für die UmsetzungAusgangssituation und Beteiligte 
Forstaufsichtliche Einverständniserklärung (Feststellender Verwaltungsakt)
  • Flächengröße in der Regel über 3 ha
  • Wenige Beteiligte am Projekt
  • Meist erstmalig befristet
  • zuständig: Höhere Forstbehörde 
Öffentlich-rechtlicher Vertrag
  • Flächengröße in der Regel über 5 ha
  • Viele Beteiligte am Projekt
  • mehr als zwei Vertragspartner
  • Meist unbefristet
  • zuständig: Höhere Forstbehörde
Schonwald-Ausweisung (§ 32 LWaldG)
  • Flächengrößen in der Regel über 30 ha
  • Umfangreiches Verordnungsverfahren (è Langfristigkeit soll gesichert sein)
  • zuständig: Höhere Forstbehörde
Tab. 1: Zulassungsverfahren bei der Waldweide in Baden-Württemberg: Die Komplexität steigt mit zunehmender Flächengröße (in der Tabelle von oben nach unten).

Ein forstaufsichtliches Einverständnis der höheren Forstbehörde ist nicht erforderlich, wenn es sich um klassische Triebwege oder um die Einbeziehung kleinerer Waldflächen (insgesamt unter 3 Hektar) in eine reguläre, der landwirtschaftlichen Produktion dienende Offenlandbeweidung handelt. Dies kann beispielsweise aus Gründen der Arbeitserleichterung, etwa zur Reduktion der Zaunlänge, oder aus Gründen des Tierwohls, etwa zur Bereitstellung von Schattenplätzen, weidetechnisch geboten sein.

Zu diesen Fällen zählen unter anderem schmale und kleinflächige Waldrandstreifen, kleinflächige, in eine Weide vorspringende Waldzungen sowie kleinere Waldinseln innerhalb von Weideflächen. Dabei sind die Grundsätze einer nachhaltigen und pfleglichen Waldbewirtschaftung einzuhalten. Nach Prüfung durch die Untere Forstbehörde kann eine solche Einbeziehung von Waldflächen in die Beweidung ohne ein weiteres vorgelagertes Zulassungsverfahren ermöglicht werden. Bei Unsicherheiten können jedoch die höhere Forstbehörde oder die Waldweideberatung hinzugezogen werden.

Die Forstaufsicht liegt bei allen Gestattungsverfahren während des laufenden Betriebs einer Waldweide bei der Unteren Forstbehörde.

Kosten

Der Kostenbaustein lässt sich nur eingeschränkt einheitlich darstellen, da er entweder als Gesamtkosten oder als zusätzlicher Mehraufwand gegenüber einer herkömmlichen Beweidung zu betrachten ist. Tierhaltende Betriebe verfügen in der Regel bereits über eine Betriebshaftpflichtversicherung für die Tiere; wird jedoch eigens ein Verein für ein Waldweideprojekt gegründet, entstehen zusätzliche Kosten, die frühzeitig einzuplanen sind.

Zu den offensichtlichen Kosten zählen unter anderem die Erstpflege der Flächen (sofern erforderlich), der Neubau und Unterhalt von Zäunen, Weideeinrichtungen, Tränken sowie Fang- und gegebenenfalls Behandlungsanlagen. Hinzu kommen weniger sichtbare Mehraufwendungen wie längere Anfahrtszeiten, eine intensivere Tierbetreuung oder ein erhöhter Aufwand für Zaunkontrollen.

Für den tierhaltenden Betrieb stellt die Waldweide zudem einen neuen „Lebensraum“ dar, dessen Besonderheiten zunächst erlernt werden müssen. Während sich Nutzungsdauer und Effekte im Grünland meist gut abschätzen lassen, erfordert die Waldweide eine erneute fachliche Auseinandersetzung.

Die konkreten Konditionen sind daher zwischen den beteiligten Parteien auszuhandeln. Orientierung bieten etwa Beweidungssätze aus dem Offenland sowie Datensammlungen des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e. V. (KTBL). Da Waldweideprojekte in der Regel langfristig angelegt sind, ist eine auskömmliche Finanzierung des tierhaltenden Betriebes eine wesentliche Grundlage für den Projekterfolg.

Darüber hinaus können weitere Kosten anfallen, beispielsweise für Ausgleichsleistungen im Kleinprivatwald, Planungsbüros bei komplexen Vorhaben, Öffentlichkeitsarbeit, Besuchereinrichtungen, Monitoringmaßnahmen oder den periodischen Ersatz der Zaunanlagen.

Finanzierung

Auch wenn einzelne tierhaltende Betriebe ihre Tiere aus persönlichem Interesse oder aus Überzeugung für Waldweideprojekte einsetzen, kann dies nicht als Regelfall gelten. Zudem dürfen Waldweiden nicht primär der landwirtschaftlichen Produktion dienen, sodass betriebliche Managementmaßnahmen der üblichen Praxis nur eingeschränkt anwendbar sind.

Entsprechend sind alternative Unterstützungs- und Finanzierungsmöglichkeiten erforderlich. Im Bereich der Förderinstrumente bestehen jedoch weiterhin deutliche Defizite. Aktuell steht im Wesentlichen die Landschaftspflegerichtlinie zur Verfügung, die meist nur für kurze Zeiträume und einzelne Projektbestandteile nutzbar ist.

Ergibt sich für den Waldbesitz ein unmittelbarer Nutzen aus der Waldweide oder besteht der Wunsch zur Unterstützung, können individuelle finanzielle Vereinbarungen getroffen werden. Insbesondere bei kommunalem Waldbesitz sollte aufgrund der angestrebten langen Projektlaufzeiten sichergestellt sein, dass der Finanzierungswille auch über Legislaturperioden hinaus Bestand hat.

Einnahmen, etwa aus Öko-Punkten, sollten dabei nicht nur für Erstmaßnahmen wie den Zaunbau, sondern auch verbindlich für künftig anfallende Kosten eingeplant werden. Eine entsprechende Verankerung im Haushaltsplan ist sinnvoll. Eine langfristige finanzielle Unterstützung ist unabhängig von der Waldbesitzart ein zentraler Erfolgsfaktor.

Förderinstrumente

Direkte FörderungIndirekte Förderung

Landschaftspflegerichtlinie 

meist nur kurze Vertragslaufzeiten (1 Jahr) 

Kann durch den Waldbesitz/Betrieb erfolgen: in Baden-Württemberg für den Staatswald beispielsweise durch die ForstBW AöR in Anhalt an die Flächenprämiensätze oder andere individuelle Regelungen

Im Fördergebiet Wolfsprävention

Zaunbau und Unterhalt, Mehraufwendungen für Zaunbau zu 100% förderfähig

Ausgleichsmaßnahme für Eingriffe (Öko-Punkte)
 

Naturschutzverbände (BUND, NABU), Stiftungen (Heinz-Sielmann-Stiftung),

Naturschutzfonds Baden-Württemberg

 Stiftung gründen (Aufwand!) // Crowdfunding // Sponsoring durch Unternehmen
 Vermarktung unterstützen: Label, Werbung, Gastronomie, ggf. Unterstützung bei Vorhaben wie „Weideschuss“ (aber beachten: primäre landwirtschaftliche Produktion als Ziel im Genehmigungsverfahren ausgeschlossen)
Tab. 2: Fördermöglichkeiten einer Waldweide in Baden-Württemberg.

Sind am Ende keine oder nur sehr begrenzte Fördermöglichkeiten verfügbar, können behelfsmäßig zusätzliche Anreize geschaffen werden. Dazu zählen unter anderem das Angebot besser geeigneter landwirtschaftlicher Flächen aus kommunalem Eigentum zur Pacht oder eine unterstützende Einbindung des Bauhofs, etwa beim Befüllen und Transport von Wasserfässern, bei Mulcharbeiten oder beim Freihalten von Zauntrassen.

Darüber hinaus können Unterstützungsleistungen bei behördlichen Vorgängen hilfreich sein, ebenso wie ein aktives „Einstehen“ für den tierhaltenden Betrieb, wenn von einzelnen Interessengruppen Druck ausgeübt wird. Weitere Anreize können in der Gestaltung tierhalterfreundlicher Pachtverträge sowie in einer wertschätzenden öffentlichen Erwähnung des Engagements bestehen.

Erfolgsfaktor Mensch und Kommunikation

Es mag zunächst übertrieben erscheinen, die Akzeptanz aller Betroffenen als zentralen Erfolgsfaktor hervorzuheben. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass genau dieser Aspekt häufig entscheidend ist. Für ein funktionierendes Miteinander ist es wesentlich, dass alle Beteiligten den berechtigten Eindruck haben, dass ihre jeweiligen Interessen berücksichtigt werden.

So genügt es beispielsweise nicht, in einem Konzept darzulegen, dass Wildtiere Weidezäune über- oder unterqueren können, wenn die jagdausübende Person dies aus eigener Erfahrung anders bewertet. In solchen Fällen ist ein frühzeitiger Austausch notwendig, um gemeinsam tragfähige Maßnahmen zu entwickeln. Mögliche Kompromisse sind etwa das Hochhängen von Zäunen außerhalb der Weidezeit oder größere Weidetore, die ein Passieren ermöglichen (siehe hierzu: Sind wolfsabweisende Herdenschutzzäune ein Hindernis für Wildtiere?).

Zu Beginn eines Vorhabens empfiehlt es sich daher, eine möglichst umfassende Übersicht aller tangierten Akteure zu erstellen und den Kreis dabei eher weit zu fassen. Neben administrativen Stellen zählen dazu Flächennutzer, Waldbesitzende und weitere Interessengruppen, die frühzeitig und in geeigneter Form in die Planung einbezogen werden sollten.

Hilfsmittel für Planung und Umsetzung

Die Initiierung einer Waldweide stellt für die meisten Beteiligten eine neue Aufgabe dar, in die sie sich zunächst einarbeiten müssen. Die dabei aufkommenden Fragestellungen sind vielfältig, sodass es sinnvoll ist, auf bereits vorhandene Unterlagen zurückzugreifen. Auch bei deren Nutzung werden jedoch nicht alle Fragen abschließend beantwortet werden können.

In Baden-Württemberg stehen seitens der Landesforstverwaltung und von ForstBW folgende Hilfsmittel zur Verfügung:

Für die Planung:

Für die Durchführung:

  • Beiheft zum Waldweidekonzept: Wirkungskontrolle in modernen Waldweideprojekten (im Waldweide-Konzept enthalten)

Die genannten Inhalte beschreiben in vielen Punkten den Idealfall, der in der Praxis nicht immer vollständig erreicht werden kann. Sie sollten daher als Anregungen und Abwägungshilfen verstanden werden, ohne dass man sich von ihrem Umfang abschrecken lässt.

Die FVA Baden-Württemberg kann im Rahmen der Waldweideberatung in gewissem Umfang unterstützen. Die Beratung umfasst unter anderem die praktische Umsetzung, die Unterstützung konkreter Waldnaturschutzziele – beispielsweise in Bezug auf Waldzielarten – sowie eine konzeptionelle Beratung zu möglichen Monitoringverfahren.

Darüber hinaus sind Planungsbüros mit ausgewiesener Expertise im Bereich der Waldweide zu nennen. Insbesondere bei großen und komplexen Projekten, die gegebenenfalls auch als Ausgleichsmaßnahmen dienen, kann es sinnvoll sein, ein solches Büro einzubinden. Damit sind allerdings zusätzliche Kosten verbunden.

Unabhängig davon bleibt festzuhalten, dass die Akteure vor Ort nicht darum herumkommen, sich intensiv mit der Thematik auseinanderzusetzen und dass auch über die Planungsphase hinaus ein gewisser Mehraufwand bestehen bleibt.

Schlussfolgerungen

Die Beweidung von Wäldern ist als Instrument des Waldnaturschutzes anerkannt und etabliert, ihre Planung jedoch anspruchsvoll. Keine Waldweide gleicht der anderen: Unterschiedliche Naturräume, Zielsetzungen, Akteure und Durchführungsformen erfordern stets eine standortspezifische Ausgestaltung. Ein einheitlicher Leitfaden, der alle Situationen abdeckt, kann es daher nicht geben.

Gleichzeitig stehen heute zahlreiche Hilfsmittel wie Checklisten, Merkblätter und individuelle Beratungsangebote zur Verfügung, die eine fundierte Projektplanung unterstützen. Verwaltungstechnische Hemmnisse stellen inzwischen kein wesentliches Hindernis mehr dar. Die steigende Zahl an Anfragen und Beratungswünschen zeigt, dass die Waldweide in Baden-Württemberg als naturschutzfachliches Instrument weiter an Bedeutung gewinnen wird.

Literaturverweise

  • FORSTBW (2017): Merkblatt Waldweide.
  • KTBL (2025): Landschaftspflege mit Schafen. KTBL-Datensammlung. Darmstadt: Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e. V. (KTBL).
  • Rupp, M. et al. (2022): Moderne Waldweide als Instrument im Waldnaturschutz – Konzept für Baden-Württemberg. Inklusive Beiheft Wirkungskontrolle. Freiburg: Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA).
  • Tielkes, L.; Mölder, A.; Wolbeck, D.; Schmidt, M.; Plieninger, T. (2025): Ziele, Herausforderungen und Zukunftsperspektiven von Beweidungsprojekten im Wald – eine Interviewstudie mit Tierhaltern aus Niedersachsen und Hessen. Naturschutz und Landschaftsplanung 57 (8).