Wenn Freizeitaktivitäten im Wald Wildtiere stören, kann das zu Konflikten zwischen den beteiligten Akteuren führen. Vielschichtige Anliegen seitens Forst, Jagd, Tourismus und Naturschutz erfordern zudem integrative Lösungen. Vor diesem Hintergrund werden Lösungsansätze und ihre Praxistauglichkeit vorgestellt.

Abb. 1: Beispiele für die Übertretung explizit gesperrter Bereiche. (Fotos: F. Zimmermann)

Die Nutzung des Waldes zu Erholungszwecken befindet sich quantitativ und qualitativ in einem Entwicklungsprozess. Für viele Gemeinden sind Naturtourismus und Natursport ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Folglich werden Aktivitäten in der Natur gezielt gefördert und beworben, woraus eine steigende Anzahl an Erholungssuchenden im Wald resultiert. Gleichzeitig wird, aufgrund technischer Neuerungen und verbesserter Ausrüstung, das Erreichen bisher wenig erschlossener Gebiete erleichtert (z. B. Pedelecs/E-Bikes) und die Nutzung des Waldes auch zu Dämmerungs- und Nachtzeiten ermöglicht (z. B. Lampen für Mountainbikes). Aktivitäten zu Nachtzeiten werden durch den beruflich begründeten Zeitmangel am Tag oder die persönliche Herausforderung nächtlichen Walderlebens begünstigt.

Kampagnen

In der Schweiz und Österreich gibt es bereits seit Jahren erfolgreiche Kampagnen, welche die Sensibilität von Freizeitaktiven in Wildtierlebensräumen fördern und so die Akzeptanz von Lenkungsmaßnahmen erhöhen:
- respektiere-deine-grenzen.ch
- respektiere-deine-grenzen.at
- respektieredeinegrenzen.at

Auch in Deutschland gibt es Kampagnen, die sich dieser Thematik annehmen:
- freiraum-lebensraum.info
- bewusstwild.de

Neben der individuellen Freizeitnutzung steigt auch die Anzahl kommerzieller, genehmigungspflichtiger Veranstaltungen im Wald, welche häufig zu Nachtzeiten und mit oftmals hohen Teilnehmerzahlen stattfinden. Aktivitäten zu Nachtzeiten (z. B. 24 Stunden Läufe) oder abseits von Wegen (z. B. Geocaching, Schneeschuhwandern) minimieren ungestörten Wildtierlebensraum in Raum und Zeit zusätzlich zu den traditionellen Naturaktivitäten wie Wandern oder Radfahren. Untersuchungen haben eine Vielzahl anthropogener Störwirkungen und damit verbundenen Reaktionen von Wildtieren identifiziert, welche sowohl die Physiologie als auch das Verhalten von Wildtieren einschränken können. In Lebensräumen mit intensiver Erholungsnutzung konnten unter anderem erhöhte Stresshormonkonzentrationen, gesteigerter Nahrungsbedarf und verminderter Fortpflanzungserfolg nachgewiesen werden. Wildtiere können auf die Anwesenheit des Menschen mit erhöhter Wachsamkeit, einer Änderung der Habitatnutzung, Fluchtreaktionen oder der Meidung ganzer Gebiete reagieren. Die Folgen sind der Verlust von Lebensraum und -qualität, was vor allem für gefährdete Arten wie z. B. dem Auerhuhn im Schwarzwald, eine Bedrohung ihres Fortbestands darstellt. Neben Artenschutzgründen können auch Konflikte mit den Managementzielen von Forst und Jagd entstehen. Vor allem durch große Pflanzenfresser wie Reh- oder Rotwild kann der Verbiss regional stark ansteigen, da sich durch Freizeitaktivitäten beunruhigte Tiere oft in dichte Waldbestände zurückziehen. Durch diese erhöhte Heimlichkeit wird gleichzeitig auch das Erfüllen von Jagdzielen erschwert.

So sind es hauptsächlich Stimmen aus Naturschutz, Forst und Jagd, die Regelungen zum Umgang mit Freizeitaktivitäten fordern. Für den Tourismus birgt der verantwortungsvolle Umgang mit Freizeitaktivitäten ein großes Potential. So wird das Beobachten von Wildtieren als ein wichtiges Motiv bei der Ausübung von Freizeitaktivitäten genannt. Aber nur Wildtiere, die sich in ihrem Lebensraum sicher fühlen, lassen sich beispielsweise an speziell eingerichteten Wildtierbeobachtungsstellen erleben (s. Abb. 2c).

Die Präsenz dieser Thematik spiegelt sich auch in der aktuellen Presse wieder: So zeigen Artikelüberschriften den Handlungsbedarf auf: "Forstamt warnt: Wildtiere im Stress schaden dem Wald deutlich" (Hessische Niedersächsische Allgemeine 2015), oder "24-Stunden Betrieb im Wald: Die Zeiten in denen der Wald eine Ruheinsel war sind vorbei. [..]"(Tagesanzeiger Zürich 2013). Vor diesem Hintergrund wird die Bedeutung, Freizeitaktivitäten im Wald zu fördern und gleichzeitig räumliche und zeitliche Rückzugsräume für Wildtiere zu schaffen, deutlich.

Herausforderungen bei der Umsetzung von Maßnahmen in die Praxis

Zur Umsetzung von Maßnahmen, die Freizeitaktive lenken sowie Entscheidungen über genehmigungspflichtige Veranstaltungen in sensiblen Wildtierlebensräumen erleichtern können, gibt es bisher keine einheitlichen Kriterien oder Richtlinien. Diese sind vielfach vom Engagement einzelner Personen abhängig. Verantwortlichkeiten werden häufig den jeweils anderen Akteursgruppen zugeschoben. Zur Entwicklung von Lösungskonzepten ist die Einteilung in individuelle Freizeitaktivitäten und kommerzielle, genehmigungspflichtige Veranstaltungen daher sinnvoll.

Individuelle Freizeitaktivitäten

Für Waldbesuchende, die individuellen Freizeitaktivitäten nachgehen, gilt das allgemeine Betretungsrecht (vgl. § 37 (1) Landeswaldgesetz, Baden-Württemberg), für welches jedoch Einschränkungen wie etwa in Naturschutzgebieten oder Bannwäldern gelten können.

Während infrastrukturgebundene Aktivitäten wie Wandern oder Langlaufen für Wildtiere berechenbar sind, da sie auf konstanten Störlinien stattfinden, haben Aktivitäten abseits von Wegen ein großes Störpotential für Wildtiere. Eine Lenkung dieser Aktivitäten ist besonders schwierig, da der Aufenthaltsort der Personen nicht an die Infrastruktur gebunden und eine Lenkung über Beschilderungen daher nicht möglich ist. Aber auch wenn Schilder zu Lenkungszwecken im Gebiet aufgestellt werden, ist dies keine Garantie, dass Wildtiere nicht beunruhigt werden. So werden immer wieder Übertretungen von Wildruhegebieten oder Nichteinhaltung von Wegegeboten registriert (Abb. 1). Viele Personen sind sich nicht bewusst, dass ihr Verhalten für Wildtiere problematisch sein kann.

Kommerzielle Veranstaltungen

Im Gegensatz zu individuellen Freizeitaktivitäten bedürfen kommerzielle Veranstaltungen im Wald immer einer Genehmigung durch die zuständige Forstbehörde (vgl. § 37 (2) Landeswaldgesetz, Baden-Württemberg).

Die oft große Anzahl an Teilnehmenden und die damit einhergehende lange Dauer solcher Veranstaltungen können für Wildtiere kritisch sein. Angesichts der Diversität von Veranstaltungen und der entsprechenden Fülle an Bewertungsgrundlagen stellt sich bei Genehmigungsverfahren zunehmend die Frage nach Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten. Dies trifft vor allem auf neu aufkommende Freizeitaktivitäten zu, bei denen noch keine Erkenntnisse zu den Auswirkungen auf Wildtiere existieren. Genehmigungsentscheidungen werden daher meist auf Grundlage von Schutzgebietskategorien oder Artenschutzgründen gefällt, da eine rechtliche Handhabe außerhalb dieses Rahmens nicht existiert. Dies wird weder den betroffenen Tierarten außerhalb dieses Rahmens noch den beteiligten Akteuren gerecht. Aufgrund genannter Unsicherheiten wird oftmals auch kein Genehmigungsantrag seitens der Veranstalter gestellt.

Lösungsansätze für wildtierfreundliches Besuchermanagement

Die Reaktionen von Wildtieren auf anthropogene Aktivitäten sind spezifisch für Tierart, Störungsart und Naturraum. Daher sollten Lösungsansätze einerseits individuell entwickelt, gleichzeitig aber von einer breiten Allgemeinheit verstanden und umgesetzt werden können.

Wildtierverträgliches Verhalten kann durch Maßnahmen zur Nutzungslenkunggefördert werden, insofern diese adressatengerecht kommuniziert wird. So hängt die Akzeptanz von Lenkungsmaßnahmen durch Beschilderung unter anderem von der Art der Informationsaufbereitung und -vermittlung ab. Das Ziel der Besucherlenkung ist eine Bündelung der Aktivitäten zur Reduktion von Störlinien (Abb. 2, a und b). Durch die optische Gestaltung von Wegen können Waldbesuchende in weniger sensible Wildtierlebensräume gelenkt oder daran gehindert werden, Wege zu verlassen, etwa durch das Anlegen von Vegetationsgürteln. Ergänzend können Wildruhegebiete Rückzugsorte und Nahrungsaufnahmegebiete für Wildtiere schaffen. Diese können sowohl als separat ausgewiesene Gebiete auftreten oder Teil von bestehenden Schutzgebieten sein. Merkmale von Wildruhegebieten sind unter anderem Einschränkung im Betretungsrecht, Wegegebote, Leinenpflicht für Hunde oder spezielle Regelungen während der Brut- und Aufzuchtzeiten.

Immer wieder kommt es zur Nicht-Einhaltung von Regelungen innerhalb von Schutz-und Ruhegebieten, unter anderem, da vielen Menschen entsprechende Regelungen und Konzepte nicht bekannt sind. In der Schweiz erfolgt parallel mit der Ausweisung von Wildruhezonen eine transparente Öffentlichkeitsarbeit. Freizeitaktive können sich bereits vor ihrer Tourenplanung im Internet und an Parkplätzen über bestehende Wildruhegebiete und deren Richtlinien informieren. Die Bekanntheit und Akzeptanz von Lenkungsmaßnahmen kann durch Kampagnen, welche über wildtierfreundliches Freizeitverhalten informieren, positiv beeinflusst werden. Das erwünschte Verhalten kann, neben zahlreichen weiteren Einflussfaktoren, auch über eine positive Einstellung gegenüber dem erwünschten Verhalten gefördert werden. Folglich können Angebote zur Erlebbarkeit von Wildtieren positive Einstellungen zu Wildtieren fördern. Durch das direkte Erleben können emotionale Distanzen verringert und die Bereitschaft von Personen, sich für etwas zu engagieren, erhöht werden.

Lösung: Integrative Flächenkonzeption?!

Zahlreiche Untersuchungen empfehlen Flächen- oder Zonierungskonzepte, um die Bedürfnisse von Wildtieren und Menschen zu harmonisieren. Da die hier vorgestellten Lösungsansätze (Nutzungslenkung durch Gestaltung von Wegen und Beschilderung, Angebote zum Erleben von Wildtieren, Überarbeitung und Einrichtung von Wildruhegebieten) viele inhaltliche Berührungspunkte haben, kann die Integration dieser in ein Flächenkonzept wertvolle Synergien liefern (Abb. 3).

Durch die räumliche und zeitliche Entflechtung der Lebensraumnutzung von Mensch und Wildtier kann eine Konzeption als Grundlage für die Lenkung von individuellen Freizeitaktivitäten sowie als Planungsgrundlage für Genehmigungsverfahren dienen. Durch die eindeutige Ausweisung von Aktivitätsbereichen für Menschen und von Ruhegebieten für Wildtiere kann die Kommunikation zwischen den Akteuren stark vereinfacht werden. Die Bausteine, aus welchen die Flächenkonzeption aufgebaut wird, müssen je nach Aufgabe und Region gebietsspezifisch erarbeitet werden und Wildtierreaktionen sowie anthropogene Störungsparameter entsprechend berücksichtigen. Davon lassen sich managementrelevante Aussagen wie Mindestgrößen von Wildruhegebieten ableiten. Erkenntnisse aus der Wissenschaft können natur- und sozialwissenschaftliche Entscheidungsgrundlagen für die Elemente einer Flächenkonzeption liefern. Bei der Konzeptionierung und Umsetzung sind ein partizipativer Ansatz der beteiligten Akteure und eine gute Moderation der Sichtweisen unumgänglich. Dies ist Voraussetzung, um alle Bedürfnisse miteinzubeziehen und eine breite Akzeptanz aller Beteiligten zu erzielen, um somit Konflikte großflächig und langfristig entschärfen zu können.

Schlussfolgerungen für die Praxis

Der Bedarf eines lösungsorientierten und partizipativen Diskurses zum Umgang mit Freizeitaktivitäten in Wildtierlebensräumen ist offensichtlich. Die kontroversen Interessenslagen der Akteure verstärken jedoch die Komplexität dieser Thematik. Die Herausforderung in der Entwicklung von Lösungskonzepten besteht darin, einerseits negative Auswirkungen für Wildtiere, Forst und Jagd zu reduzieren und gleichzeitig das touristische Potential durch Angebote zur Erlebbarkeit von Wildtieren zu fördern. Doch was bedeuten dies für die Initiierung und Umsetzung von Maßnahmen in die Praxis?

Eine Implementierung von Maßnahmen kann auf verschiedenen Ebenen stattfinden. Die Initiierung und Koordination kann durch Behörden und Institutionen angestoßen werden (z. B. Wildruhegebiete, Lenkungskonzepte). Einzelpersonen, Vereine und Verbände oder Gemeinden können in der Umsetzung aktiv werden (z. B. Abstimmung von Beschilderungen, freiwillige Selbstverpflichtung, aktive Gestaltung von Wegen). Dabei ist ein regelmäßiger, transparenter Interessensaustausch aller Beteiligten Voraussetzung. Durch den Einsatz geeigneter Kommunikationsmittel (siehe Kasten "Kampagnen") kann die Akzeptanz von Besucherlenkungsmaßnahmen auf der Fläche erhöht werden.

Die Schaffung wildtierverträglicher Freizeitaktivitäten muss kein Hinderungsgrund für Natursport sein, sondern kann eine Plattform für einen Interessensausgleich der betroffenen Akteure bieten. Im Rahmen dieser Plattform können sowohl die Interessen der Menschen als auch die Bedürfnisse von Wildtieren in einer intensiv genutzten Kulturlandschaft Berücksichtigung finden.