Maßnahmen in den ersten Tagen nach dem Sturmereignis auf der Stufe "Revier" bzw. "Forstamt/ Kreisforstamt"

Während des Sturms
  • Ruhe bewahren!
  • Sich selbst und andere nicht in Gefahr bringen! Das gilt insbesondere für Einsätze noch während des Sturmes. Mit dem Öffnen von Straßen erst nach Abklingen des Sturmes beginnen, es sei denn, Menschenleben sind in Gefahr.
  • Alarmierung der Rettungsdienste (Feuerwehr, Polizei, Notarzt), falls Gefahr für Menschen besteht.
Nach dem Sturmereignis (0-3 Tage)
  • Alarmierung der nächsthöheren (Fach-) Behörden, falls schwere Schäden im Wald zu befürchten sind (Forstämter, Landratsämter, Regierungspräsidien, Zentralstelle Forstverwaltung).
  • Weiterhin Ruhe bewahren! Einstellen des planmäßigen Einschlags.
  • Erkennen und Beseitigen direkter Gefahren.
  • Öffnen der durch Sturmwurf versperrten Verkehrswege und Zugänge zu Anlagen von öffentlichem Interesse (Prioritäten möglichst schon im Vorfeld mit den entsprechenden Behörden und Versorgungsunternehmen festlegen) in Absprache und/ oder Zusammenarbeit mit den Rettungsdiensten von Feuerwehr und THW.
  • Beginn der Groberhebung des Schadens (siehe Merkblatt "Terrestrische Schadenserhebung") und Meldung an die nächsthöhere Verwaltungseinheit.
Nach dem Sturmereignis (> 3 Tage)
  • Beurteilung des Schadensausmaßes und Abschätzen der Bedeutung des Ereignisses anhand von folgenden Zusatzinformationen (siehe auch Schaubild "Strategieplanung"):
    • Holzanfall in der eigenen Region,
    • Holzanfall im Kreis/ Bundesland in Relation zum Normaleinschlag,
    • Jahreszeit zum Ereigniszeitpunkt,
    • Holzmarktsituation und Lage der Konjunktur und
    • Waldschutzsituation.
  • Beginn der Feinerhebung der Schäden.
  • Nicht kopflos mit der Aufarbeitung beginnen. Sich erst einen Überblick verschaffen, dann Informationsaustausch mit Kollegen auf Forstamts- bzw. Kreisebene abwarten. Maßnahmen sorgfältig planen und mit Kollegen koordinieren/ absprechen.
  • In jedem Fall die vorhandene Arbeitskapazität und weiteren Bedarf ermitteln sowie die Aufarbeitungsreihenfolge planen.
  • Information der Waldeigentümer in Form einer Waldbesitzerversammlung über Schadensausmaß, mögliche Strategien und – falls schon bekannt – Fördermöglichkeiten.
  • Je nach Betroffenheit im Forstbezirk/ Landkreis sowie Vorhandensein einer FBG Überlegungen zur Bildung einer Solidargemeinschaft der Waldbesitzer.

Administrative Maßnahmen in den ersten Tagen nach dem Sturmereignis auf der Stufe Bundesland

Information
  • Berechnung der landesweiten Gesamtsturmholzmenge basierend auf den Meldungen der Landkreise bzw. unteren Forstbehörden (Baden-Württemberg) bzw. Forstämter (Rheinland-Pfalz). Abschätzung der Bedeutung des Ereignisses.
  • Information der Öffentlichkeit und der politischen Entscheidungsträger über den Umfang der Schäden.
  • Je nach Sturmholzanfall und Größe der betroffenen Gebiete sollte der planmäßige Holzeinschlag - soweit noch nicht geschehen – eingestellt werden.
  • Planung und Vorbereitung einer Dringlichkeitssitzung der Abteilung Landesforstverwaltung (Baden-Württemberg) bzw. Landesforsten (Rheinland-Pfalz) an den Ministerien mit den Leitern bzw. Abteilungsleitern der höheren Forstbehörden (Baden-Württemberg: möglicherweise auch der Regierungspräsidenten) bzw. der oberen Forstbehörde (Rheinland-Pfalz: SGD Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung) sowie wichtiger zentraler Einrichtungen (Baden-Württemberg: möglicherweise auch der leitenden Fachbeamten der unteren Forstbehörden).

Ziele: Strategiebesprechung, Informationsaustausch, Absprache und Koordination der weiteren Vorgehensweise.

Rahmenbedingungen
  • Klärung der finanziellen Rahmenbedingungen für den Staatswald und der Fördermöglichkeiten und -bedingungen für den Körperschafts- und Privat-wald im Rahmen der Haushaltsberatungen auf Landesebene.
  • Verbesserung der organisatorischen Rahmenbedingungen an den Außen-stellen (Forstämter, untere Forstbehörden bzw. Außenstellen), u.a. zusätzliches Personal, Regelung der Kfz-Entschädigung und des Ausgleichs für geleistete Überstunden, Ausstattung der Revierleiter mit Mobiltelefonen und Fax-Geräten, soweit noch nicht geschehen.
Sonstiges
  • Für den Staatswald: Erstellung einer Unternehmensstrategie und erste strategische Anweisungen für die Sturmschadensbewältigung an die nachgeordneten Behörden. Mögliche Entscheidungsfelder:
    • zentrale oder dezentrale Steuerung der Aufarbeitung,
    • Aufarbeitungsreihenfolge,
    • Förderung anderer Waldbesitzarten (z.B. Kleinprivatwald),
    • Arbeitskapazität,
    • Aspekte der Arbeitssicherheit , der pfleglichen Aufarbeitung und der wirtschaftlichen Arbeitsweise.
  • Planung und Koordination landesweiter übergeordneter Maßnahmen wie z.B. dem Einsatz von Fernerkundungsmethoden.
  • Erstellung bzw. Aktualisierung von Merkblättern und sonstigen Hilfen für die Praktiker vor Ort (Revierleiter, Amtsleiter z.B. für Unternehmereinsatz, Arbeitsverfahren, Nasslager, Forstschutz, etc.) durch die Ministerien und Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalten.
Kontaktaufnahme
  • Je nach Höhe des Sturmholzanfalls Kontaktaufnahme mit anderen Bundesländern und Vorbereitung einer Bundesratsinitiative zum Forstschädenausgleichsgesetz (Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags im Forstwirtschaftsjahr des Ereignisses).
  • Kontaktaufnahme mit Unternehmerverbänden und Landesforstverwaltungen anderer Bundesländer zur Vermittlung von Arbeitskapazität (bei Bedarf).
  • Vorbereitung erster sondierender Gespräche mit der Holzmarktkommission und Vertretern der Sägewerksverbände.
  • Planung und Vorbereitung von Informationsgesprächen mit den Waldbesitzerverbänden.
  • Gespräche mit Vertretern der Verkehrsministerien bei Land und Bund zur Genehmigung von Sonderregelungen im Schwerkraftverkehr (Ausnahmen nach StVO) für die anstehenden Holztransporte.
  • Gespräche mit Vertretern der zuständigen Landesministerien zur Vereinfachung der Genehmigung und des Betriebs von Nasslagern (Baden-Württemberg: Umwelt- und Verkehrsministerium; Rheinland-Pfalz: Ministerium für Umwelt und Forsten).

Ratgeber Forstliches Krisenmanagement

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