Auf einen rekordträchtig warmen April folgte 2018 ein ebenso warmer Mai. Laut Angaben des deutschen Wetterdienstes handelte es ich um den wärmsten und sonnenscheinreichsten Mai seit 1889, dem bisherigen Rekordhalter. Auch Spätfröste blieben in diesem Jahr aus. Die hohen Temperaturen begünstigten Wachstum und Entwicklung der Raupen des Eichenprozessionsspinners.

Neben vollen Eisdielen und Biergärten, fühlen sich auch die für den Menschen gefährlichen Eichenprozessionsspinner durch die Witterung angeregt. Die hohen Temperaturen begünstigen das Wachstum und die Entwicklung der Anfang Mai schlüpfenden Raupen.

Die Gefahr für den Menschen ist zur Zeit des Raupenfraßes am höchsten. Betroffen sind, wie in den letzten Jahren, vor allem Eichen im "privaten und öffentlichen Grün", wobei in Wäldern sich der Befall auf Waldränder beschränkt. Dies ist nachvollziehbar, weil die Schmetterlinge von Lichtquellen im privaten und öffentlichen Grün angelockt werden und vor allem dort die Eiablage in den Oberkronen von Eichen stattfindet.

Allergene Wirkung von EPS- Raupenhaaren

Von den unscheinbaren Schmetterlingen geht keine Gefahr aus. Ganz anders bei den Raupen, die prozessionsartig in Gruppen krabbeln. Sie können bei Gefahr , 0,1 bis 0,2 mm kleine, nicht sichtbare "Brennhaare" abschießen. Eine ausgewachsene Raupe verfügt über mehr als 600.000 dieser "Pfeile", die allerdings erst ab dem dritten Larvenstadium gebildet werden.

Bei Berührung reagiert die Haut des Menschen zunächst mit roten, juckenden Pusteln. Die Spitzen der Brennhaare bohren sich in die Haut und brechen danach ab, z. B. beim Kratzen an den Pusteln oder beim Waschen. Durch die Bruchstelle wird das Nesselgift Thaumetopoein freigesetzt, was anschließend zu heftigen allergischen Reaktionen führt. Beim Einatmen der feinen Härchen können ´Atembeschwerden wie Bronchitis und Asthma auftreten.

EPS-Verbreitungskarte NRW

Die Karte in Abb.3 zeigt das Vorkommen Eichenprozessionsspinnern in Kreisen und kreisfreien Städten der letzten Erhebung in 2014. Die Befallsstärke (Dichte) schwankt von Jahr zu Jahr und ist hier nicht vermerkt.

Bionomie des Eichenprozessionsspinners

Die nachfolgende Grafik zeigt den Jahresverlauf des EPS von der Eiablage, über die Raupenstadien und die Puppe bis hin zum fertigen Schmetterling.

Antworten auf häufig gestellte Fragen

1. Welche Baumarten werden befallen und welche natürlichen Gegenspieler gibt es?

In allererster Linie werden Eichen (Gattung Quercus) befallen. Von den Vögeln ist v. a. der Kuckuck in der Lage, die Raupen für ihn in unschädlicher Weise aufzunehmen. Der Vollständigkeit halber sei hier auch der Wiedehopf angeführt, welcher aber leider bei uns nur in sehr geringen Dichten vorkommt. Aus dem Reich der Insekten sind insbesondere räuberische Käfer wie der Große Puppenräuber (Calosoma sycophanta), aber auch die Raupenparasiten Raupenfliegen (Tachinidae), Schlupfwespen (Ichneumonidae) und Brackwespen (Braconidae) zu nennen. Aus ökologischer Sicht könnten diese Gegenspieler ggf. in der Lage sein eine Massenvermehrung zu beeinflussen. Sie sind aber zum Schutz der Menschen vor den Raupenhärchen nicht geeignet, da sie sich erst nach dem Dichteanstieg des EPS vermehren können und dann die Gefahr bereits besteht.

2. Sind die Raupen und die von ihnen ausgehende Gefährdung eine "für den Wald typische Gefahr"? (wie z.B. der Riesenbärenklau)?

Ja!

3. Müssen die Waldbesitzenden zur Gefahrenabwehr selber tätig werden?

In der Regel nein, es sei denn, es bestehen besondere vertragliche Verbindlichkeiten z. B. zwischen einem Kindergarten und Waldbesitzenden.

4. Kann in einem von EPS befallenen Wald der Betrieb eines Waldkindergartens weiter aufrecht erhalten bleiben? Welcher Abstand zu den Befallsherden sollte eingehalten werden?

Das muss mit dem Kindergartenbetreiber abgestimmt werden. Die Kinder dürfen die Nester auf keinen Fall berühren und auch nicht im befallenen Wald spielen oder sich dort bewegen. Ein konkreter Abstand ist justiziabel nur schwer zu nennen, da die Härchen sehr weit verdriftet werden können.

5. Muss die Ordnungsbehörde zur Gefahrenabwehr im privaten Wald tätig werden, und welche Ordnungsbehörde ist zuständig?

a) Für unmittelbare Gegenmaßnahmen im Sinne der Gefahrenabwehr (Koordination des Biozideinsatzes und des Absammelns der Nester durch Spezialfirmen)

Tatsächlich liegt es im Ermessen der Ordnungsämter der Kommunen, ob diese tätig werden, denn für die EPS-Gefahrenabwehr innerhalb und außerhalb des Waldes sind nicht die Forstämter, sondern die Ordnungsämter der Kommunen zuständig. Ggf. könnte die Zuständigkeit auch bei den Kreisverwaltungen (Gesundheitsämter) liegen. Das ist im Einzelfall zu prüfen. Wald und Holz NRW wäre grundsätzlich nur dann zuständig, wenn es sich um eine ökologische Fragestellung handeln würde (wird Eichensterben induziert).

b) Information an Waldbesuchende durch Wald und Holz NRW

Da die Härchen erhebliche Irritationen der Haut und/oder der Atemwege oder Allergien bei Menschen und Tieren auslösen können, sollte Wald und Holz NRW (immer in Verbindung mit den Ordnungsämtern) die Bevölkerung über die Befallssituation informieren, auch wenn es sich um eine waldtypische Gefahr handelt.

6. Was muss ich tun, wenn Eichen in meinem Garten einen EPS-Befall haben?

a) Zuerst an die eigene Gesundheit denken und alle ggf. betroffenen Personen von den Tieren, den Nestern und Häuten fernhalten!

b) Keine Gegenmaßnahmen auf eigene Faust durchführen!

c) Benachbarte Türen und Fenster geschlossen halten.

d) Das Ordnungsamt der zuständigen Kommune informieren und diese nach ggf. bereits eingeleiteten Maßnahmen (kooperatives Entfernen der Nester durch Spezialfirmen) befragen.

e) Wenn die Ordnungsämter keine Maßnahmen planen, sollte in eigener Zuständigkeit eine Spezialfirma mit der Entfernung der Nester beauftragt werden.

7. Was für Gegenmaßnahmen sind einzuleiten und wer bezahlt das?

a) Absaugen und Kartierung der Befallsstellen im Juli 2018

Kommen die kommunalen Ordnungsämter zum Schluss, dass von den befallenen Eichen eine Gefahr für Menschen und Tiere ausgeht, ist aktuell ein Absaugen der Nester durch Spezialfirmen das Mittel der Wahl. Abflämmen kommt wegen der Thermik und des Verwirbelns der Härchen in der Regel nicht in Frage. Die Befallsstellen sind in einer Karte zu dokumentieren.

b) Biozideinsatz im Frühjahr 2019

Beim Absaugen der Nester werden erfahrungsgemäß nicht alle gefunden. Insofern sind im Frühjahr 2019 Biozideinsätze in besonderen Bereichen ins Auge zu fassen. Die Einsatzbereiche sollten ggf. durch Eigelegesuchen in den Eichenoberkronen (ab Oktober) verifiziert werden.

c) Kostenträger

Die Kostenübernahme liegt im Ermessen der zuständigen kommunalen Ordnungs- und/oder Grünflächenämter (siehe auch Antworten 6d) und 6e)).

8. Ab welchem Zeitpunkt ist die "Gefahr" vorbei?

In der Regel dann, wenn die "Härchen" nach 2 bis 4 Jahren ihre allergene Wirkung verloren haben. In wenigen und besonderen verwitterungsarmen Bereichen kann die Wirkung aber auch bis zu 10 Jahre anhalten. Wenn erneuter Befall auftritt, verlängert sich der Zeitraum entsprechend.

9. Welche Pflichten habe ich als Revierleiter im Wald mit bzw. ohne Beförsterungsvertrag?

Forstschutz im Sinne des §52 LFoG zählt nicht zu den Leistungen der Tätigen Mithilfe oder dem kostenlosen Rat und Anleitung. Wenn aber der Befall im Zuge einer Reviertätigkeit wahrgenommen wurde, sind die Waldbesitzenden, die Ordnungsämter und die Öffentlichkeit (siehe Antwort 5b)) zu informieren.