Bis ins letzte Jahrhundert hinein war die Waldweide eine rückläufige Form der Nutzung im Wald. Die Forstverwaltung unternahm große Anstrengungen, die vor allem im Berg- und Schutzwald wegen ihrer langfristigen Schäden problematische Waldweide im Zuge von Weiderechtsablösungen zu bereinigen. In jüngster Vergangenheit entdeckten Naturschutz und Landschaftspflege die Waldweide als landschaftspflegerisches Instrument zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Forstliche Pflegeeingriffe können jedoch die Biodiversität ebenso fördern. Wenn auch das bayerische Waldgesetz die Waldweide nicht grundsätzlich verbietet, so sind dennoch waldrechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. Berg- und Schutzwälder sollen tabu bleiben. Ein durchdachtes Beweidungsmanagement ist stets erforderlich.

Über Jahrhunderte hinweg war die Weide im Wald in Bayern weit verbreitet. Sie war Lebensgrundlage für die Menschen und vielfach zur Existenzsicherung unerlässlich. Grund- und Landesherren nutzten die Vergabe von Weiderechten in ihren Wäldern, um Regionen neu zu erschließen und zu besiedeln. Derartige Rechte existieren bis heute vor allem im oberbayerischen Bergwald.

Auslaufmodell Waldweide

Mit veränderten Formen der Nutztierhaltung verlor die Waldweide bis ins letzte Jahrhundert hinein immer mehr an Bedeutung. Selbst Waldweiderechte erloschen mangels Rechtsausübung, nach Ablösung oder Trennung von Wald und Weide. Noch bis in die siebziger Jahre schien die traditionelle Waldweide eine aussterbende Nutzungsform zu sein. Eine Entwicklung, die forstpolitisch positiv gesehen und gerade im Bergwald über Jahrzehnte hin bis heute aktiv betrieben wurde. Sie ging Hand in Hand mit dem steigenden Bewusstsein der Bevölkerung um die Bedeutung der Schutzfunktionen der Wälder und angesichts der auf Grund der Beweidung langfristig entstandenen Schäden in den Wäldern, die lokal zur Überalterung und Entmischung der Wälder führten.

Naturschutz bringt Wende

Diese Entwicklung hat sich jedoch geändert, seit der Naturschutz die Weide allgemein und auch die Waldweide verstärkt als landschaftspflegerisches Instrument entdeckt hat. So wurden und werden seit 30 Jahren mit ansteigender Tendenz erst Schafe, dann Pferde, mittlerweile auch Ziegen und Schweine sowie neuerdings Rotwild (Stadtwald Augsburg) als vermeintlich preisgünstiger "Rasenmäher" zum Erhalt lichter und lückiger Wälder genutzt. Nach eigenen Schätzungen wird ohne Weiderechte derzeit bayernweit im Rahmen verschiedener Naturschutzaktivitäten auf rund 1.000 Hektar die Waldweide betrieben. Angesichts der 2,5 Millionen Hektar Wald in Bayern stellt dies forstpolitisch zwar kein großes Problem dar, für die betroffenen Wälder ist dies letztlich aber dennoch eine forstlich mehr als kritische Situation, hindert die Beweidung doch vielfach die ansonsten vom Naturschutz gern gesehene natürliche Wiederverjüngung der Wälder wegen des ständigen Verbisses. Altbekannte Ziel- und Interessenskonflikte sind plötzlich wieder aktuell.

Die waldrechtlichen Rahmenbedingungen

Das Waldgesetz für Bayern verbietet die Beweidung von Waldflächen grundsätzlich nicht, setzt aber über die Pflicht, den Wald sachgemäß zu bewirtschaften und vor Schäden zu bewahren, klare Grenzen. Verboten ist in jedem Fall die unbefugte Waldweide in einem fremden Wald, die Waldweide ohne Aufsicht eines Hirten oder in Waldverjüngungsflächen, soweit diese nicht auf Grund bestehender Rechtsverhältnisse, Alpen- oder Weideordnungen zugelassen ist.

Untersagt ist auch die Waldweide entgegen den Beschränkungen der Rechtsverhältnisse des jeweiligen Weiderechtes, Alpen- oder Weideordnungen, die Weide in einem fremden Wald außerhalb genügend umschlossener Grundstücke ohne ausreichende Aufsicht oder Sicherung. Ebenso ist das unbefugte Treiben von Weidetieren außerhalb von Wegen nicht zulässig. Ausgeschlossen von einer Beweidung sind darüber hinaus Schutzwälder, da hier das Risiko für die Schutzfunktion in aller Regel sehr hoch ist. Dies trifft praktisch auch für den gesamten Bergwaldbereich im Alpenraum und in den Mittelgebirgen zu.

Forstpolitisches Ziel: Biologische Vielfalt im Wald

Kulturbedingt lichte Wälder existieren seit Jahrhunderten. Sie sind für die Biodiversität im Wald von großer Bedeutung. Auch das Waldgesetz für Bayern hat sich die Sicherung der biologischen Vielfalt im Wald zum Ziel gesetzt. Wie in allen Bereichen ist das Erreichen der Ziele aber auch hier eine Frage der jeweils örtlich vorgefundenen Ausgangslage, der richtigen Wahl des Mittels und des Augenmaßes. So steht der Weiterführung der Weide in lichten Hutewäldern forstlich in der Regel nichts entgegen.

Demgegenüber lassen sich lichte und lückige Waldstrukturen, z. B. in Kieferwäldern, auch mit Hilfe forstlicher Pflegeeingriffe erreichen. Eine Beweidung der Fläche ist hier nicht zwingend. Wenig sinnvoll erscheinen auch Waldweideprojekte in Wäldern, die sich auf Grund ihrer standörtlichen Voraussetzungen nicht dazu eignen, z.B. zur Verkarstung neigende oder mit hoher natürlicher Wuchskraft ausgestattete Standorte. Berg- und Schutzwälder sollen wegen ihrer vielfältigen Schutzfunktionen auch künftig für die Waldweide tabu bleiben. Auch sollte in Fällen der Waldweide stets ein gut durchdachtes und funktionsfähiges Beweidungsmanagement vorliegen.

Vertragsnaturschutzprogramm Wald

Neben den naturschutz- und forstfachlichen Überlegungen spielt selbstverständlich auch bei der Waldweide das Geld eine Rolle. Zumindest in den ersten Jahren fordern auch Waldweideprojekte ihren Preis. Die deutsche Bundesstiftung Umwelt, das Bundesamt für Naturschutz, aber auch bayerische Förderprogramme bieten hier verschiedene Instrumente der Finanzierung. Ab 2007 steht mit der Fördermaßnahme extensive Beweidung von Wäldern im Vertragsnaturschutzprogramm Wald eine zusätzliche Möglichkeit offen. Sinnvollerweise ist die Fördermaßnahme auf bereits beweidete Waldflächen außerhalb des alpinen Bergwaldes und von Schutzwäldern begrenzt. Damit leistet auch die Forstpolitik in Bayern ihren Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt in den bayerischen Wäldern.

Ministerialrat Wolfgang Sailer leitet das Referat Forstpolitik und Umwelt im Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF).