Seit den Stürmen im Jahr 1990 ist bekannt, dass sich Hallimasch (Armillaria mellea) unabhängig vom Beregnungssystem bzw. der Beregnungsqualität in nassgelagerten Hölzern ausbreiten kann. Die erkennbare Besiedelung des Holzes kann bereits ab dem (zweiten) dritten Jahr der Beregnung auftreten. Wirtschaftlicher Schaden durch Splintfäule (Mantelfäule) wurde in der Regel ab dem vierten Jahr der Beregnung beobachtet.

In den von Hallimasch befallenen Poltern können folgende charakteristischen Merkmale beobachtet werden: Unter frischer Rinde bildet der Hallimasch zunächst weißes Flächenmycel. Ist die Rinde abgestorben, breitet sich der Pilz eher durch Wurzel- oder schnurähnliche Rhizomorphen aus, die in reifen Zustand schwarz ummantelt sind. Über weite Zeiträume kann dieser Hallimaschbefall ohne Holzabbau auf die Stammoberfläche oder die Rinde begrenzt sein.

Erfahrungen

Nachfolgende Hinweise basieren auf Forschungsergebnissen der FVA, Abteilung Waldnutzung und Aufnahmen der Forstdirektion Stuttgart nach den Stürmen im Februar 1990 (Vivian und Wiebke) sowie auf Erfahrungen nach Sturm Lothar (Dezember 1999):

  • Das Auftreten des Hallimasches ist unabhängig vom Beregnungssystem, d. h. Hallimaschbefall ist auch in gut beregneten Poltern zu beobachten. Es besteht kein signifikanter Zusammenhang zwischen HallimaschauftretenundBeregnungsqualität. Bei nicht sachgerechter Beregnung ist aber dennoch mit erhöhtem Befall und dadurch erheblichen Qualitätseinbußen zu rechnen.
  • Die Bewertung des Hallimaschbefalles und eventueller Schäden ist nur bei Auslagerung des Polters möglich, da die ersten Meter an den Polterenden meist deutlich schwächer befallen sind als der übrige Teil des Polters. Der Befall bzw. die Ausdehnung ist zunächst im Poltermantel deutlich geringer, als im Inneren der Polter (Poltermitte bzw. Polterbasis).
  • Die Feststellung und Bewertung eventueller Holzentwertungen durch Mantelfäule ist am besten nach maschineller Entrindung möglich. Die sichere Bewertung ist nur durch eine Beil- bzw. Nagelprobe (auch Messerspitze, Feile) möglich.
  • Die Schädigung des Holzes beginnt von den Mantelflächen. In der weiteren Entwicklung können Schäden nur im peripheren Splintbereich auftreten, nicht im Kern.
  • FVA - Untersuchungen in den Jahren 1993 und 1994 (3. und 4. Jahr der Einlagerung nach Wiebke und Vivian) ergaben im Durchschnitt ca. 5 % Volumenabzug (Streubereich: 1,6 % bis 7,1 %). Untersucht wurden ca. 27.100 Fm. Diese Hölzer wurden im Sägewerk einzelstammweise nach der Entrindung bewertet.
  • Untersuchungen der Forstdirektion Stuttgart in den Jahren 1993 und 1994 nach dem von der FVA entwickelten Verfahren bei Lieferungen auf zentrale Vorverkaufsverträge ergaben 6,25 % Volumenabzug (Streubereich: 1,6 % bis 13 %). Untersucht wurden dabei ca. 288.000 Fm. Auch diese Hölzer wurden im Sägewerk einzelstammweise nach der Entrindung bewertet.
  • Das beginnende Auftreten der Mantelfäule wurde im Frühjahr 1993 (im dritten Jahr der Einlagerung) in den Sägewerken zumeist nicht als Mangel angesehen und auch nicht reklamiert. Die im Jahr 2002 (im dritten Jahr der Einlagerung) beobachteten Hallimaschvorkommen in verschiedenen Nasslagern bestätigen diese damalige Beurteilung.
  • Auf ausreichende Beregnung während der Auslagerung ist besonderer Wert zu legen. Bei Nichtbeachtung besteht die Gefahr einer deutlich erhöhten Qualitätsverschlechterung innerhalb kurzer Zeit.

Entrindetes Holz ist nicht gefährdet

Bei Beregnung von entrindetem Holz wurde bisher kein Hallimaschbefall beobachtet. Begleitende Untersuchungen über die Nasslagerung von entrindeten Stammhölzern konnten von der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg nach "Lothar" nicht durchgeführt werden. Ein Erfahrungsaustausch der FVA mit einzelnen Betreibern von Nasslagerplätzen und Sägewerken hat nach über dreijähriger Nasslagerung die grundsätzlich positive Auswirkung längerfristiger Einlagerung ohne Rinde aufgezeigt: kein Hallimaschbefall, keine Braunverfärbung.

Im Forstamt Oberkochen wurden unmittelbar nach dem Sturmwurf rd. 20.000 Fm Nadelstammholz ohne Rinde aufgearbeitet, eingelagert und mit hoher Beregnungsqualität beregnet. An repräsentativen Stämmen erfolgte erstmalig im Juni 2003 eine äußerliche Holzansprache mit zusätzlicher Probennahme in Form von Stammscheiben aus Stammfuß, Mitte und Zopfbereich. An keinem der Stämme wurde Hallimaschbefall festgestellt. Dies deckt sich u.a. mit positiven Forschungsergebnissen der Universität München. Es ist davon auszugehen, dass intensiv beregnetes Stammholz durch eine vorherige Entrindung zuverlässig vor Hallimaschbefall geschützt werden kann.

Schadenserfassung

Für Baden-Württemberg gilt:Schadensbewertungen über den Hallimaschbefall sollen nach einem von der FVA entwickelten Aufnahmeverfahren zentral durchgeführt werden. Dieses Verfahren berücksichtigt, dass durch die Mantelfäule die Ausbeute und nicht die Güte des Holzes beeinträchtigt wird. Im Schadensfall erfolgt eine Massenbewertung bzw. eine Durchmesser- und damit Massenreduktion.

Literatur

  • Groß, M.; Metzler, B. (1995): Auftreten und Ausbreiten von Hallimasch in Beregnungspoltern. FVA, Abteilung AWF – Versuchsbericht Nr. 1995/7.
  • Groß, M.; Metzler, B. (1995): Auftreten und Ausbreiten von Hallimasch in Beregnungspoltern. Holz als Roh- und Werkstoff 53 (1995), S. 147 - 153.
  • Groß, M.; Metzler, B.; Schumacher, P. (1996): Hallimaschbefall an beregnetem Sturmholz. AFZ/Der Wald 6/1996, S. 329 – 332.
  • Schumacher, P.; Grosser, D. (1995): Befall länger beregneten Fichtenstammholzes durch Hallimasch (Armillaria spp.) und sonstige Holzpilze. Holz als Roh und Werkstoff 53 (1995), S. 137 – 145.

Ratgeber Forstliches Krisenmanagement

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