Achtung! Folgende Möglichkeiten dienen der Orientierung. Sie beruhen auf Erfahrungen und dem Wissen zur Zeit der Erstellung dieses Artikels. Sie müssen in aktuellen Situationen auf die örtliche Aktualität hin überprüft werden.

Beispiele aus Baden-Württemberg nach Orkan Lothar

Die Landesregierungen aller von "Lothar" betroffenen Länder (Schweiz, Frankreich, Deutschland bzw. Baden-Württemberg) reagierten nach dem Sturm umgehend mit Förderzusagen für die von Sturmschäden betroffenen Waldbesitzer. Dabei wurden in Baden-Württemberg folgende Ziele verfolgt:

  • Unterstützung privater Waldbesitzer (insbesondere Kleinprivatwald mit einer Besitzgröße von 5-200 ha).
  • Stabilisierung des Holzmarkts
  • Sicherung der Wiederbewaldung der Sturmflächen.

Die Fördermöglichkeiten in Baden-Württemberg werden im Folgenden in finanzielle und organisatorische/ infrastrukturelle bzw. institutionelle Förderung unterteilt.

    Soforthilfe des Landes Baden-Württemberg im Jahr 2000

    Für den Kleinprivatwald und den Staatswald:

    • Direkte Förderung des Privatwalds in Form von finanzieller Hilfe
    • Einrichtung Nasslager im Kleinprivatwaldwald, Einsatz von Dienstleistungsunternehmen, Einsatz von Waldarbeitern anderer Bundesländer
    • Einrichtung von Nasslagern im Staatswald
    • Personalverstärkende Maßnahmen für die Betreuung im Privatwald
    • Holzabsatzwerbung für Sturmholz

    Für die Landwirtschaft:

    • Anwendung der Richtlinie "Unwetterhilfe Landwirtschaft"
    • Beseitigung üblicherweise nicht versicherter Schäden

    Für kleinere Sägewerke:

    Zinsverbilligte Darlehen zur Erhöhung der Lagerkapazität von Roh- und Schnittholz und weitere Investitionen (Landesbank, Landesförderbank, Bürgschaftsbank).

    Die Sofortmaßnahmen galten zunächst ganz bewusst nur für private Waldbesitzer mit Waldbesitz bis zu einer Größe von 200 ha. Im Laufe des Jahres 2000 und nach Zusage weiterer Unterstützung durch Bund und EU wurden der Kreis der Förderungsberechtigten schrittweise erweitert und zusätzliche Fördertatbestände geschaffen.

    A. Finanzielle Förderung

    Steuerrechtliche Maßnahmen:

    • Teilweiser Erlass der Einkommenssteuer für stark
      betroffene Betriebe gem. §34b EStG,
    • Anwendung von ermäßigten Steuersätzen bei der
      Aufarbeitung des Sturmholzes in späteren Wirtschaftsjahren,
    • Möglichkeit zum Abzug der Wiederaufforstungskosten als
      laufende Betriebskosten sowie
    • Möglichkeiten des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes (Link)

    Festbetragsförderung

    Beifuhr- und Polterungsbeihilfe- einmalig für den Zwischentransport in Nass- oder Trockenlager. Keine Förderung des Transports direkt zum Käufer!5,10 €/Fm
    Nasslagerbeihilfe- jährlich zur Abdeckung der laufenden Lagerkosten (ohne Beifuhr und Investitionsanteile). Kein Anspruch bei kostenloser Einlagerung3,10 €/Fm (im 1. Jahr 8,20 €/Fm inkl. Beifuhr)
    Entrindungsbeihilfe- einmalig bei Trockenlagerung2,56 €/Fm
    Flächenräumungspauschale- bei Wurf/Bruch von Beständen ohne verwertbares Derbholz (Derbholz bis zu einem Marktwert von 511,30 €/ ha (1.000 DM/ha) kann unberücksichtigt bleiben.)1.022,60 €/ha bzw. 80% der effektiven Kosten

    Anteilsfinanzierung

    Investitionen für Holzkonservierungsanlagen für Nass- und Trockenlagerplätze 40 % der nachgewiesenen Kosten; Anlage der Trockenpolter nach Merkblatt.
    Grundinstandsetzung von forstlichen Wirtschaftswegen: Förderberechtigt war nur der Privatwald < 200 ha Betriebfläche.Bei Kosten bis 25.565 € 40 %, darüber 50 % finanzierungsfähig.
    Naturverjüngung, Vorbau oder Wiederaufforstung: Zur Förderung waren alle Waldbesitzarten vorgesehen.Reine Nadelholzkultur: keine Förderung
    Laubholzkultur: 4.090 €/ha
    Mischkultur (Laubholzanteil min. 40 %): 2.556 €/ha
    Naturverjüngung: 767 €/ha
    Teile der Maßnahmen mit Anteilsfinanzierung waren in Baden-Württemberg bereits in der Förderrichtlinie "Naturnahe Waldwirtschaft" verankert und konnten für den (Klein-) Privatwald bis 200 ha uneingeschränkt zur Anwendung kommen. 

    Sonderkreditprogramme

    • Laufzeit: drei bzw. vier Jahre (entsprechend voraussichtlicher maximaler Nasslagerdauer); eine vorzeitige Tilgung war möglich.
    • Die Zinsverbilligung betrug 4,5 %.
    • Die Mindestdarlehenssumme war auf 5.113 € bzw. 30,70 €/Fm festgelegt; die endgültige Höhe orientierte sich an den voraussichtlichen Aufarbeitungskosten.
    • Für den Privatwald mit einer Betriebsfläche von 200 bis 1.000 ha war eine Härteklausel vorgesehen: Eine Inanspruchnahme des zinsverbilligten Darlehens war möglich, sofern der Sturmholzanfall das 3,0-fache eines jährlichen Nutzungssatzes überstieg.

    Wiederaufbauzuschuss "Wald"

    Voraussetzungen:

    • Privatwaldbetriebe (mit forstlicher Betriebsfläche von 20 – 200 ha)
    • Schadholzmenge von mind. 40 Fm/ha über die gesamte Betriebsfläche
    • Positive Einkünfte unter 92.000 €/Jahr

    Inhalte:

    • Zuschuss zwischen 102 – 256 €/ha Betriebsfläche
    • Zuwendung über 10 Jahre hinweg
    • Keine EU-Ko-Finanzierung

    Förderung:

    • Je 2,04 Mio. € für 2000 und 2001

    B. Institutionelle Förderung

    Neben den Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung waren vor allem die Maßnahmen zu institutionellen Förderung durch die öffentlichen (Forst-) Verwaltungen ein wichtiger Bestandteil der Sturmschadensbewältigung nach "Lothar".

    Auf die Erhebung von Kostenbeiträgen in der fallweisen Betreuung des Privatwaldes (gemäß Privatwald-Verordnung Baden-Württemberg) für die im Zusammenhang mit der Sturmschadensbewältigung angefallenen Dienstleistungen der Landesforstverwaltung wurde verzichtet.

    Organisatorische Maßnahmen :

    • Rasche Öffnung der durch liegende Bäume versperrten öffentliche Wegen mit dem auf der Fläche vorhandenem Personal der Landesforstverwaltungen.
    • Umsetzung von Forstpersonal (Beamte und Forstwirte) aus weniger betroffenen Gebieten des Landes in die Sturmschadensschwerpunkte, auch zur Unterstützung des Nicht-Staatswaldes.
    • Befristete Erhöhung der Zahl der Forstbediensteten durch Zeitverträge und den Einsatz von Forstbeamten aus anderen Bundesländern auch im Privat- und Körperschaftswald. Der Mehrbedarf an finanziellen Mitteln ging zu Lasten des Landes.
    • Anwerbung und Betreuung von Unternehmern aus dem Bundesgebiet und dem europäischen Ausland.
    • Durchführung von Informationsbesprechungen auf Forstamtsebene mit den Vertretern des Kommunalwaldes, den Vertretern der Forstbetriebsgemeinschaften und mit den einzelnen Waldbesitzern.
    • Intensivierung der Besprechungen auf den Forstämtern mit den Revierleitern und den Unterstützungsbeamten.
    • Durchführung von Informationsveranstaltungen für die Forstamtsleiter durch die höheren Forstbehörden (Forstdirektionen an den Regierungspräsidien bzw. Zentralstelle der Forstverwaltung), unter Beteiligung der Forstlichen Versuchsanstalt.

    Maßnahmen für die Aufarbeitung der Sturmhölzer

    • Rechtzeitige Aufarbeitung der leicht verderblichen, wertvollen Laubstarkhölzer in allen Waldbesitzarten.
    • Geplante zeitliche Streckung der Holzaufarbeitung in Nadelwäldern des Staatswaldes, um damit den anderen Waldbesitzarten, Aufarbeitungs- Transport- und Absatzkapazität in den ersten Monaten zu sichern.
    • Durchführung von Veranstaltungen für die Arbeitssicherheit in der Sturmholzaufarbeitung auch für kommunale Waldarbeiter und für Privatwaldbesitzer.

    Maßnahmen im Holzverkauf und der Holzlagerung

    • Bewusste Zurückhaltung des Staatswaldes, um dem Privat- und Kommunalwald die Möglichkeit zu bieten, auf dem regionalen Markt tätig zu werden. Holz aus dem Staatswald wurde eingelagert oder im Fernabsatz vermarktet (unter Inkaufnahme geringerer Erlöse frei Wald).
    • Rasche Vermarktung des wertvollen Laubstammholzes.
    • Je nach Marktlage: Fernabsatz der Hölzer in andere (Bundes-) Länder, nach Österreich, Belgien, Japan, China und Frankreich (Buche) mit der Gewinnung neuer Kunden für alle Waldbesitzarten.
    • Aufbau der Logistik für Bahn, Schiff und LKW durch Mitarbeiter der Landesforstverwaltung für alle Waldbesitzarten.
    • Aufbau von Nasslagerkapazitäten im Staatswald auch für die Einlagerung von Hölzern aus dem Kommunal- und Privatwald.
    • Entwicklung und Erprobung von neuen Lagerungsverfahren, wie zum Beispiel der Folienverpackung durch die Landesforstverwaltung.

    Maßnahmen der Wiederbewaldung

    • Kostenlose Erstellung einer qualifizierten Wiederbewaldungsplanung für stärker betroffene Gemeindewaldungen durch die Forstdirektionen.

    Sonderkreditprogramm

    Als weitere Maßnahme zur Unterstützung legte der Bund zwei Sonderkreditprogramme auf und initiierte bundesweite verkehrsrechtliche Maßnahmen.

    • Kredite für die Beseitigung von Sturmschäden an Forstflächen: Beschaffung von Betriebsmitteln und kurzlebigen Wirtschaftsgütern und Kosten für Lohnunternehmen (Laufzeit: 4 - 6 Jahre, ein Jahr tilgungsfrei).
    • Kredite für die Beschaffung erforderlicher Maschinen, Investitionen zur Wiederaufforstung und Ersatzinvestitionen für sturmgeschädigte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (Laufzeit bis 20 Jahre, drei Jahre tilgungsfrei, Höchstbetrag 0,26 Mio. €).

    Verkehrsrechtliche Maßnahmen

    • Die Bundesländer wurden angeregt, die Beladungsgrenze von 40 auf 46 t heraufzusetzen und Ausnahmen vom Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen sowie von der Ferienreiseverordnung zu erlassen.
    • Die Deutsche Bahn (DB Cargo) wurde gebeten, Kapazitäten für verstärkte Holztransporte bereitzuhalten.

    Fördermaßnahmen des Bundes im Jahr 2000

    Fördermaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes".

    MaßnahmenFörderung
    Anlage von Holzlagerplätzen (Nass- und Trockenlager):bis zu 40% der effektiven Kosten. Eigenleistung bei der Anlage können bis zu 15% der anerkannten Bausumme berücksichtigt werden.
    Grundinstandsetzung forstwirtschaftlicher Wege:bis zu 70% der Baukosten.
    Wiederaufforstung sowie Vor- und Unterbau; einschließlich Naturverjüngung in lückigen oder verlichteten Beständen durch Saat und Pflanzung (einschließlich Kulturvorbereitung) und inklusive Schutz der Kultur gegen Wild und die Sicherung der Kultur in den ersten fünf Jahren:bis zu 50% der Kosten bei standortbedingter Aufforstung mit einer Nadelbaumart, bis zu 70% bei Misch- und Tannenkulturen, bis zu 85% bei Laubbaumkulturen mit einem Nadelbaumanteil von bis zu 20%.
    Räumung von Flächen ohne Verwertbares Material. Maschinelle oder manuelle Räumung der Flächen mit hohem Bruchholzanteil wegen drohendem Insektenbefall.bis zu 80% der Kosten aber nicht über 1.023 €/ha.

    Ratgeber Forstliches Krisenmanagement

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