Was sind Schutz- und Wundstreifensysteme?
Schutz- und Wundstreifenstreifensysteme sind Strukturen, die Objekte abschirmen, von denen eine besondere Waldbrandgefahr ausgeht. Zudem sollen sie Bodenfeuer aufhalten und Vollfeuer unterbinden.
Was soll erreicht werden?
- Isolierung von gefahrbringenden Objekten (z. B. von stark befahrene Straßen, Bahnlinien, Camping- und Grillplätze, Müllhalden), von denen typischerweise Bodenfeuer ausgehen können, Schutz der angrenzenden Waldgebiete vor erhöhter Waldbrandgefahr
- Verhindern der Entstehung von Vollfeuer bzw. Sicherstellung, dass sich bei Entstehung eines Brandes an den genannten gefahrbringenden Objekten lediglich ein Bodenfeuer ausbreiten kann
- Aufhalten einlaufender Bodenbrände
- Schutz von gefährdeten Ortschaften und sensibler Infrastruktur

Abb. 1. Prinzip eines Schutz- und Wundstreifensystems am Beispiel „Straße“
1 = angrenzender Wald in einem zweckerfüllenden Pflegezustand auf den ersten (mindestens) 30 m, unterstützt durch eine parallel laufende Arbeitsgasse, 3 = Wundstreifen (2 m breit), 4 = Schutzstreifen, 5 = Straße mit gepflegten Banketten (aus MÜLLER und JORDAN-FRAGSTEIN 2024)
Was sind Waldbrandriegel?
Waldbrandriegel sind Flächen, die die Ausbreitung von Waldbränden hemmen, indem anlaufende Vollfeuer in Bodenfeuer gewandelt werden und damit Brandbekämpfungsmaßnahmen erleichtern.
Was soll erreicht werden?
- Abschwächung nahender Waldbrände beim Auftreffen auf den Waldbrandriegel und Umwandlung von Vollfeuer in leichter zu bekämpfende Bodenfeuer
- bei Vollfeuer der Feuerwalze einen Großteil ihrer Energie entziehen
- Verhinderung oder Verlangsamung der Ausbreitung von Bodenfeuer
Typen von Waldbrandriegeln
- Typ A: Bestockte Waldbrandriegel aus Laubbaumarten
- Typ B: Bestockte Waldbrandriegel aus Gemeiner Kiefer
- Typ C: Gehölzfreie Waldbrandriegel

Abb. 5. Bestockter Waldbrandriegel mit einem Weg und einseitiger Wirkung also bei erwarteten Vollfeuern von rechts und Riegelwald aus Gemeiner Kiefer (Abbildungen aus MÜLLER und JORDAN-FRAGSTEIN 2024)
1 = angrenzender Wald mit besonders gutem Pflegezustand auf den ersten 30 m, unterstützt durch parallellaufende Arbeitsgasse, 2 = Waldbrandschutzweg mit beidseitigen Banketten und Rändern, 3 = Wundstreifen (2 m breit), 4 = Schutzstreifen / Riegelwald mit Gemeiner Kiefer (mindestens 20 m breit)
Die Wirksamkeit der waldbaulichen Vorsorgemaßnahmen ergibt sich aus der Kombination von stetiger, konsequenter Maßnahmenumsetzung und richtiger Baumartenwahl! Für bestockte Waldbrandriegel werden vornehmlich Laubbaumarten verwendet, die eine hohe und dauerhafte Beschattungswirkung haben und die auch auf nährstoffarmen, trockenen Waldböden die besondere Funktion der „Brandhemmung“ erfüllen können. Die dafür wirksamste und am besten bewährte Baumart ist die Rot-Eiche (Quercus rubra). In Schutzgebieten können standortsabhängig ausgewählte andere Laubbaumarten mit hoher Beschattungswirkung erwogen werden (siehe Broschüre). Sofern Waldbrandriegel aus Rot-Eiche oder anderen geeigneten Laubbaumarten nicht erfolgreich etabliert werden können, kann auch eine Riegelstruktur aus geasteter Gemeiner Kiefer (Pinus sylvestris) mit einer sehr lockeren Schirmstellung und ohne Unterwuchs entwickelt werden. Entscheidend für die Funktionalität aller bestockten Waldbrandriegel ist in jedem Fall eine ordnungsgemäße Pflege entsprechend der Bewirtschaftungshinweise.
“Neben den beschriebenen Schutzstreifen- und Riegelsystemen ist der Umbau der Kiefernforsten in standortangepasste gemischte und strukturierte, laubbaumreiche Mischwälder auf der Gesamt-Waldfläche die langfristig wirksamste waldbauliche Waldbrandvorsorge!”
Falk Stähr
Die Quellen- und Literaturangaben entnehmen Sie bitte dem Originaltext.
Für weitere Informationen lesen Sie bitte die Broschüre: Waldstrukturelle Waldbrandvorbeugung – Empfehlungen für Baumartenwahl und waldbauliche Maßnahmen im Land Brandenburg
Im Rahmen der Förderung von Waldbrandschutzriegelsystemen und der Beratung zur Anlage und Unterhaltung von Waldbrandschutzstreifen und Waldbrandschutzriegeln gem. § 20 (1) Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG)



