Das Unfallrisiko bei der Aufarbeitung von Windwurfflächen ist besonders hoch. Grundvoraussetzung für sicheres Arbeiten ist das Wissen um Schneidetechniken und das richtige Einschätzen der Situation. Personen mit mangelnder Praxis, Unerfahrenheit, fehlendem Wissen und schlechter Ausrüstung sind am stärksten gefährdet. Selbst erfahrene Profis sollten vor Arbeitsbeginn genau unterwiesen werden.

Zur Grundausrüstung gehören eine funktionstüchtige Schutzausrüstung und einwandfrei gewartete Geräte. Anbauseilwinden an Forsttraktoren müssen der Önorm L5276 entsprechen.

Waldarbeit ist Einmannarbeit, aber keine Alleinarbeit. Die erforderliche Zusammensetzung der Arbeitsgruppen ist in allen Landarbeitsordnungen festgelegt. Im bäuerlichen Bereich ist bei der motormanuellen Aufarbeitung die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anzuraten. Im Falle eines Unfalls müssen alle Beteiligten sofort in der Lage sein, den Verunfallten zu bergen und Hilfe zu holen. Notrufnummern und Mobiltelefone (Funk) müssen jederzeit griffbereit sein. Ein Fluchtweg ist eine wichtige Voraussetzung für unfallfreies Arbeiten.

Als Entlohnungsform ist ausnahmslos Regielohn zu wählen. Akkordentlohnung unter gefährlichen Umständen ist nicht zu verantworten. Als Grundsatz muss gelten: Sicherheit vor Leistung.

Wenn es aufgrund des Geländes und der anfallenden Holzsortimente möglich ist, sind Harvester einzusetzen. Sie gewähren eine optimale Arbeitssicherheit. Bei motormanueller Aufarbeitung ist der Verhau von außen nach innen zu bearbeiten. Bei jedem Arbeitsgang darf sich höchstens eine Person im Gefährdungsbereich aufhalten.

Besondere Gefahrenquellen bilden die Trennung des Wurzeltellers vom Stamm (Abbildung rechts) und Schneiden von verspanntem Holz, die Fällung angeschobener, gebogener Stämme, die Fällung geknickter Bäume mit hängengebliebener Krone und die Fällung stehender Baumstümpfe.