Wege der Bildungsförderung in Österreich

In Österreich können zum einen Einzelpersonen ihre Bildungsmaßnahme fördern lassen, zum anderen werden Weiterbildungsvorhaben veranstalterseitig gefördert. Beide Maßnahmen basieren auf Sonderrichtlinien des BMLFUW zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raumes 2007 – 2013- "sonstige Maßnahmen".

Berufsbildungsmaßnahmen

Die Sonderrichtlinien unterscheiden zwei Bildungsmaßnahmen: Erstens Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen einschließlich der Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse und innovative Verfahren für Personen, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind (M 111). Ziel ist die fachliche Qualifizierung zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit land- und forstwirtschaftlicher Betriebe durch Berufsbildungsmaßnahmen.

Darunter fallen an den forstlichen Ausbildungsstätten (FAST) zum Beispiel folgende Kurse: Forstwirtschaftsmeister, Forstfacharbeiter, motormanuelle Holzernte, Holzrückung, Waldbau, Forstschutz oder Holzvermarktung.

Maßnahmen zur Schaffung von Zusatzeinkommen

Der zweite Maßnahmenbereich sind Ausbildungs- und Informationsmaßnahmen zur Diversifizierung hin zu nichtland- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten (M331). Auch hier geht es um die Stärkung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe durch Schaffung von Zusatzeinkommen aus Tätigkeiten, die sich mit dem Haupterwerb gut kombinieren lassen.

Folgende Kurse werden von den FAST angeboten an: Lehrgang Waldpädagogik, Kurse zu Baumsteigen, Baumabtragen und Baumpflege, die Ausbildung zum zertifizierten Harvester- und Forwarderfahrer oder der Lehrgang Forst+Kultur.

Zwei Modelle der Förderung

Bei der Teilnehmerförderung erledigt der Antragssteller das Ansuchen und alle Formalitäten. Förderstelle ist eine anerkannte Einrichtung im jeweiligen Bundesland, meist die Landwirtschaftskammer oder Landesforstdirektion. Der Aufwand ist nicht unerheblich. Auch ist zu beachten, dass die Förderzusage abgewartet werden muss und erst dann der Kurs gemacht werden kann.

In Kenntnis dieser Schwierigkeiten waren die forstlichen Ausbildungsstätten bemüht, im Rahmen einer Veranstaltungsförderung die Verwaltungsaufgaben den Kursteilnehmern abzunehmen. Der große Vorteil: Erfüllt der Teilnehmer oder die Teilnehmerin die Anforderung der Förderwürdigkeit, muss er oder sie sich um nichts kümmern. Als Kursbeitrag wird ihm nur ein Selbstbehalt verrechnet (im Durchschnitt 25 Euro pro Tag).

In der Überzeugung, dass Bildung im land- und forstwirtschaftlichen Bereich eine Investition in die Zukunft des ländlichen Raumes darstellt, wird ein überwiegender Teil der Kurse der FAST von der Förderstelle des BMLFUW gefördert.