Nicht nur Luchse ziehen neuerdings wieder durch den Schwarzwald, auch mit Wölfen ist zu rechnen. Doch beim Herden- und Nutztierschutz fehlen Erfahrungen. Experten in der Schweiz beschäftigen sich dagegen schon länger mit diesem Thema.

Abb. 1 und 2: Seit seiner Besenderung hat sich "Friedl" nicht mehr an Nutztieren vergriffen, sondern vor allem Rehe sowie einige Gämsen erbeutet. (Fotos: FVA)

2015 wurden im mittleren Schwarzwald zwei männliche Luchse nachgewiesen: Ein Tier durchstreifte das Kinzigtal, das andere das Elztal – beide waren nachweislich aus dem Schweizer Jura zugewandert. Ein drittes Tier hinterließ seine Fährte im Südschwarzwald, dessen Geschlecht konnte bisher nicht bestimmt werden. Durch die Besenderung des Tieres im Elztal konnten erstmals Daten und Fakten gesammelt werden. Obwohl Luchse Nutztiere sehr selten erbeuten, riss das "Friedl" getaufte Tier vor seiner Besenderung im Laufe von mehreren Wochen vier Lämmer auf derselben Koppel. Hinweise auf einen erneuten Nutztierriss gibt es seit der Besenderung nicht (Abb. 1 und 2). Mithilfe des Halsbandes werden nun die Raumnutzung und das Nahrungsspektrum des Luchses erfasst. Erste Auswertungen zeigen, dass vorrangig Rehe und einige Gämsen erbeutet wurden, Friedl befindet sich seit einigen Monaten im Donautal.

Nur Männchen

Seit 2004 konnte in vier Fällen das Geschlecht von im Schwarzwald auftauchenden Luchsen bestimmt werden. Es handelte sich dabei ausschließlich um männliche Tiere, die auf der Suche nach weiblichen Luchsen große Streifzüge unternehmen. Da die weiblichen Tiere deutlich weniger wanderfreudig sind, ist eine Zuwanderung von Katzen aus dem Schweizer Jura recht unwahrscheinlich. Eine aktive Ansiedlung von Luchsen ist derzeit nicht geplant.

Die Übergriffe von Friedl auf die Schafe im Elztal sind bislang die einzigen Fälle in Baden-Württemberg, bei denen Nutztiere erbeutet wurden. Erfahrungen aus der Schweiz bestätigen, dass Luchse Wildtiere als Beute bevorzugen, selbst dann, wenn Nutztiere erreichbar sind. Von den etwa 150 bis 200 Luchsen in der Schweiz wurden in den letzten Jahren im Schnitt 20 bis 30 Schafe oder Ziegen pro Jahr erbeutet. In einzelnen Jahren wurden aber auch bis zu 300 Nutztierrisse notiert. Verantwortlich dafür waren einzelne, auf Nutztiere spezialisierte Tiere. Diese wurden entsprechend des Fachkonzeptes in der Schweiz der Natur entnommen.

Totfunde melden

Totfunde von Wild- und Nutztieren mit Verdacht auf den Luchs können an die FVA gemeldet werden: Tel. 0761/4018-274, am Wochenende nennt ein Anrufbeantworter eine ständig zu erreichende Telefonnummer. Mehr unter Verdacht auf Wolf oder andere Wildtiere melden

Wichtig: Die Meldung sollte schnellstmöglich erfolgen, der Fund vor Untersuchung durch Experten nicht verändert werden. So steigt die Möglichkeit einer klaren Zuordnung, ob große Beutegreifer als Verursacher in Frage kommen. Fotodokumentation des Fundes erleichtert eine erste Einschätzung.

Für einen allgemeinen Schutz von Schafen und Ziegen in Regionen mit Luchspräsenz besteht nach Informationen der Schweizer Herdenschutzfachstelle kein Anlass. Sollte es zu einem dieser seltenen Übergriffe kommen, kann die Herde mit verschiedenen Maßnahmen vor weiteren Angriffen durch den Luchs geschützt werden. Der schweizerische Herdenschutz hält für solche Zwecke sogenannte Notfallsets vorrätig, die aus Zaunmaterial und Blinklampen bestehen.

Die Erfahrungen aus ganz Europa zeigen, dass weder ausgewachsene Rinder noch Kälber vom Luchs erbeutet werden. Eine Beunruhigung der Herde kann in Ausnahmefällen vorkommen, Erfahrungsberichte aus der Schweiz gibt es hierzu jedoch aufgrund der Seltenheit kaum. Im mittleren Schwarzwald wurde in einigen Fällen beobachtet, dass die Nähe des Luchses Rinder stark beunruhigte, in einem Fall kam es vermutlich durch den Luchs auch zum Ausbruch der Tiere. Daher hat sich das "Regionale Forum zum Umgang mit Großraubtieren im mittleren Schwarzwald" (siehe Kasten) ausführlich mit dieser Frage beschäftigt. Aus Sicht des Forums könnten die klein strukturierten Weideparzellen ungünstig sein, da Weidetieren auf den kleinen Flächen kaum Ausweichmöglichkeiten gegeben sind. So schlussfolgert das Forum, dass Gemeinschaftsweidesysteme eine gute vorbeugende Maßnahme für Panikschäden an Zäunen und Vieh sein könnten. Vor dem Hintergrund der kleinstflächigen Besitzverhältnisse nicht nur im mittleren Schwarzwald wäre das jedoch eine Herausforderung. Die kleinstrukturierten Betriebe im Schwarzwald spielen eine bedeutende Rolle in der Offenhaltung der Weidflächen und somit der landschaftskulturellen Besonderheit des Schwarzwaldes. Sie bei notwendigen Schutzmaßnahmen vor Großraubtieren zu unterstützen, ist äußert wichtig, so resümiert das regionale Forum.

Regionales Forum Großraubtiere

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des "Regionalen Forums zum Umgang mit Großraubtieren im mittleren Schwarzwald" beschäftigen sich seit Sommer 2015 mit der Frage, ob die Anwesenheit von Luchsen in der Region Auswirkungen auf Landwirtschaft und Jagd hat und welchen Herausforderungen sich Nutztierhaltung und Jagdpraxis stellen müssen, wenn große Beutegreifer den Schwarzwald wiederbesiedeln. Ziel des Forums ist es, ein festes Netzwerk zu etablieren, um Fachwissen auszutauschen, aber auch die Verständigung zwischen den unterschiedlichen Interessengruppen zu fördern. Dringende Fragen zu Herdenschutz, Ausgleichszahlungen bei Nutztierverlusten, Versicherung und zum Verhalten von Luchs und Wolf wurden in drei Treffen von etwa 20 regionalen Verbands- und Verwaltungsvertretern aus den Bereichen Naturschutz, Jagd, Landwirtschaft und Forst bearbeitet und diskutiert.

Ausgleichszahlungen für gerissene Nutztiere

Die Art und Weise, wie Luchse ihre Beute zur Strecke bringen und daran fressen, ermöglicht es in den meisten Fällen, den Luchs als Verursacher von anderen Tieren wie Hunden, Füchsen und Wölfen zu unterscheiden. Die Wahrscheinlichkeit einer Zuordnung ist umso größer, je schneller die Meldung des Risses erfolgt und somit eine gute Dokumentation möglich ist.

Einen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung gibt es nicht. Kommt es zu Schäden an Nutztieren, dann werden diese von Verbänden der "Arbeitsgruppe Luchs und Wolf" gemeinsam ausgeglichen. Zwei Fonds wurden für diesen Fall eingerichtet, aus dem Nutztierhalter eine finanzielle Entschädigung bekommen können, wenn sie Schäden durch große Beutegreifer zu verzeichnen haben. Beim Luchs wird der Fonds ausschließlich durch Verbände getragen, beim Wolf beteiligt sich das Land an der Refinanzierung der ausgezahlten Beträge.

Der geschädigte Landwirt im mittleren Schwarzwald bekam im Fall Friedl den Marktwert der zwei nachweislich vom Luchs getöteten Lämmer voll erstattet. Die beiden zuvor verschwundenen Lämmer wurden auf Kulanz zu je 50 Prozent erstattet. Eine Ausgleichszahlung für durch den Luchs gerissene Wildtiere gibt es nicht. Für die Teilnahme am landesweiten Monitoring bezahlt der Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V. jedoch eine Aufwandsentschädigung an Jäger, die der FVA verendete Tiere mit entsprechendem Verdacht melden, sofern sich dieser als Luchsriss durch fachliche Begutachtung bestätigen lässt. Zusätzlich bezahlt die Luchsinitiative e.V. eine einmalige Prämie für sichere Luchsmeldungen.

Herdenschutz

Die Bevölkerung in Baden- Württemberg hat lange Zeit ohne Großraubtiere gelebt. So fehlen Erfahrungen im Herdenschutz. Hier besteht Nachholbedarf, denn Luchs und Wolf sind nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) "besonders" und gleichzeitig "streng" geschützte Tierarten. Erfahrungen aus der Schweiz, aus Bayern, Sachsen und Brandenburg zeigen, dass die Schäden durch Wölfe deutlichgeringer sind, wenn die Herden schon vorbeugend entsprechend geschützt werden.

Erfahrungen aus der Schweiz

Zwei Experten aus der Schweiz begleiteten den Prozess des regionalen Forums im mittleren Schwarzwald. Als Fachreferenten wurden Daniel Mettler, Leiter der Fachstelle für Herdenschutz und Leiter der Gruppe für Ländliche Entwicklung bei AGRIDEA, und Jenny Dornig, Landwirtin, Hirtin und regionale Fachberaterin für Herdenschutzhunde, geladen, um die Teilnehmenden zu informieren.

Die Schweiz beschäftigt sich seit der Ansiedlung in den Siebzigerjahren mit dem Luchs, seit den Neunzigerjahren mit dem Wolf. Das Herdenschutzmanagement in der Schweiz ist geregelt durch eine nationale Fachstelle für Herdenschutz, eine Fachstelle für Herdenschutzhunde und einen Verein für Herdenschutzhunde.

Die Schweizer Experten sind nach ihren Erfahrungen der Ansicht, dass der Umgang mit dem Herdenschutz für den Luchs Kenntnisse und Erfahrungen bringt, die gut auf den Wolf vorbereiten können. Zum wichtigsten Instrument des Herdenschutzes gehören die heute schon weit verbreiteten Elektronetze. Ein korrekt gestellter und an Beutegreifer angepasster Zaun bietet einen unerlässlichen Grundschutz vor Angriffen. In der Schweiz wird für geeignete Zäune eine zusätzliche Verstärkung finanziell bezuschusst.

Darüber hinaus ist der Herdenschutz vor dem Wolf mit Herdenschutzhunden, Lamas und Eseln in der Schweiz erprobt worden. Dabei zeichnen sich professionell ausgebildete und betreute Hunde als sehr effizient aus (Abb. 3). Die Ausbildung der Herdenschutzhunde wird finanziell unterstützt (mit bis zu 1200 CHF/Jahr). Lamas und Esel haben sich in der Schweiz und Frankreich als abschreckende Maßnahme für große Beutegreifer bewährt.

Bei der Anschaffung von Herdenschutzhunden gilt es zunächst zu prüfen, ob sich die Anschaffung und der Betreuungsaufwand lohnen. In der Schweiz rechnet sich dies in der Regel bei mehr als 20 Tieren, wobei aber letztendlich die Bereitschaft und Motivation der Halter entscheidend ist. Mettler und Dornig sind sich einig: Herdenschutzhunde sind bei sehr kleinen Herden im Schwarzwald flächendeckend wohl schwer umsetzbar, da wirtschaftliche Aspekte nicht unbedingt dafür sprechen. Deshalb ist die individuelle Prüfung alternativer Herdenschutzmaßnahmen stets sinnvoll.

So entschädigen die Schweizer

Der Ausgleich für ein vom Luchs getötetes Lamm beläuft sich derzeit auf 250 CHF. Für Muttertiere werden bis zu 500 CHF ausbezahlt. Bei verschwundenen Tieren, ohne Nachweis zu deren Verbleib oder Todesursache, ist die Möglichkeit einer Entschädigung gering. Daniel Mettler resümiert: Nachweisliche Risse werden großzügig entschädigt. Je länger Luchse in einer Region etabliert sind, desto weniger kulant wird die Entschädigung gehandhabt. Zusätzliche Entschädigungen für andere Aufwendungen im Zusammenhang mit der Anwesenheit von Beutegreifern gibt es generell nicht. Mettler empfiehlt stets die Abwägung. Der Verlust zweier Nutztiere pro Jahr mit einer entsprechenden Entschädigung sei aus wirtschaftlicher Sicht gegebenenfalls tragbarer als die Anschaffung und Unterhaltung von Herdenschutzhunden. Für die Begutachtung und Einschätzung eines Totfundes sind sogenannte Wildhüter ausgebildet und regional zuständig.

Auch in der Schweiz gibt es für Wildtiere, die durch große Beutegreifer getötet werden, keine Entschädigung. In Einzelfällen kann eine Jagdpachtminderung vereinbart werden.