Mountainbikesport wird in Europa seit den 1980er Jahren betrieben. Neben illegalen Strecken gab es in der Schweiz 2015 mindestens 221 legale Mountainbikestrecken. Davon besassen schätzungsweise 60% künstliche Elemente wie befestigte Kurven oder Sprünge.

Nachhaltige und landschaftsschonende Entwicklung angestrebt

Durch die absehbare Zunahme von Mountainbikefahrten, -strecken und den damit verbundenen Infrastrukturbauten nimmt der Druck auf Natur und Landschaft weiter zu. Damit eine nachhaltige und landschaftsschonende Entwicklung erreicht werden kann, ist ein Abwägen zwischen Schutz und Nutzung unabdingbar. Insbesondere gefragt sind eine übergeordnete und vorausschauende Planung, eine verantwortungsvolle Bodennutzung, der grösstmögliche Schutz der Fauna und Flora, ein sorgfältiger Bau und Unterhalt der Strecken sowie die Vermeidung von Nutzungskonflikten.

Die von der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz erarbeiteten Leitlinien richten sich an Gemeindebehörden, Planer und sonstige interessierte Akteure und sollen dazu beitragen, dass bei der Planung und Erstellung von Mountainbikestrecken landschaftsverträgliche Lösungen gefunden werden. Eine Zusammenarbeit der unterschiedlichen Akteure bedeutet grössere Akzeptanz durch die Allgemeinheit, bestmögliche Schonung der Landschaft und schlanke Planungsabläufe.

Rechtliche Situation

Für die Errichtung von Mountainbikestrecken ist prinzipiell eine Baubewilligung erforderlich. Je nachdem, wie gross die Auswirkungen auf die Umwelt sind, kann das Bauvorhaben einer Planungsflicht unterliegen.
Für derartige Freizeitanlagen sehen viele Gemeinden Zonen für Sport- und Freizeitanlagen vor.

Viele Mountainbikestrecken befinden sich im Wald oder sollen dort neu entstehen. Demzufolge ist das Waldgesetz zu beachten! Da in den meisten Kantonen Mountainbikestrecken nicht als zonenkonform gelten, ist eine Ausnahmegenehmigungen zwingend. Daneben ist zusätzlich eine Rodungsbewilligung erforderlich - auch wenn kein Baum gefällt werden muss. In Biotopen von nationaler Bedeutung und auf Ufervegetationen sind Mountainbikestrecken grundsätzlich nicht bewilligungsfähig.

Mountainbikestrecken

Mountainbikestrecken unterscheiden sich je nach Nutzung und Anforderung bezüglich Topographie, Platzbedarf und Künstlichkeit. Somit sind auch die Auswirkungen auf Natur und Landschaft je nach Art der Strecke unterschiedlich gross.

All Mountain beinhaltet Routen, die ohne künstliche Elemente auskommen. Sie gleichen oft Wanderwegen – auch im Wald. Der Eingriff in Natur und Landschaft ist hierbei eher gering.

4Cross ist eine Rennform auf relativ kleiner Fläche für 4 Fahrer gleichzeitig. Die Dimension des Landschaftseingriffs richtet sich hier auch danach, ob die Strecke in verbauter oder unberührter Landschaft errichtet wird.

Die Disziplin Pumptracks/Dirt beinhaltet hauptsächlich Sprünge und Tricks und findet meist im Siedlungsgebiet ihren Standort, sodass sensible Landschaften von negativen Eingriffen verschont bleiben.

Downhill-Strecken sind bergabführende Strecken mit welligem Verlauf, die extra angelegt werden. Für den Aufstieg sind die Nutzer auf andere Transportmittel angewiesen. Wegen der starken künstlichen Ausprägung und der benötigten Angliederung von Bergbahnen handelt es sich um eine intensive Freizeitaktivität mit grossem Einfluss auf Natur und Landschaft.

Freeride-Strecken sind besonders kniffelig und können sowohl künstliche Elemente wie auch natürliche Hindernisse beinhalten. Sie gleichen Downhill-Strecken, sind aber oft breiter. Daher ist der Landschaftseingriff als stark zu beurteilen.

Folgen für die Natur

  1. Beeinträchtigung des Landschaftsbildes (insb. wenn neue Wege erstellt und künstliche Elemente eingebracht werden)
  2. Bodenverbrauch (je nach Breite und Länge der Strecken oder deren Häufung im Raum)
  3. Störung wild lebender Tiere (Ruhestörung und Störung durch Licht bei Nachtfahrten, ggf, Verbissschäden)
  4. Beeinträchtigung der Flora (Pflanzen werden direkt geschädigt; u.a. im Wald problematisch)
  5. Erosion (Befahren führt zu zusätzlicher Erosion; ggf. Ansammeln von Wasser)
  6. Biken abseits der Wege (verstärkt die bereits genannten Eingriffe noch weiter)
  7. Indirekte Effekte (bei erhöhter Nutzungsfrequenz - mehr Abfall, höheres Verkehrsaufkommen)

Konflikte mit Wanderern

Wenn Wanderer und Biker dieselben Weg nutzen, kann es Probleme (Erschrecken, Kreuzungsprobleme, Verschleiss von Treppen und Wegen) geben. Daher empfiehlt es sich, bei problematischen Streckenabschnitten die Bike- und Wanderwege zu entflechten oder die Bike-Nutzung auf bestimmten Wanderwegen zu verbieten. Grundsätzlich ist eine gegenseitige Rücksichtnahme wichtig.

Leitlinien für Planung und Betrieb

1. Übergeordnete Planung
  • Zonen für Mountainbikestrecken in der Richt- und Nutzungsplanung ausscheiden.
  • Partizipation aller relevanter Akteure (u.a. Anwohner, Förster, Jäger, kantonale Behörden, Landbesitzer, Ämter, etc.) ermöglichen.
  • Sämtliche Verantwortlichkeiten klären, auch bezüglich des Rückbaus von Strecken.
  • Grundsätzlich ist für alle technischen Massnahmen in Zusammenhang mit dem Bau oder Betrieb von Mountainbikestrecken eine Baubewilligung einzuholen.
2. Verantwortungsvolle Bodennutzung
  • Unberührte Gebiete und schützenswerte Landschaften vor negativen Einflüssen verschonen; Illegale Strecken zurückbauen.
  • Mountainbikestrecken möglichst mit anderen Freizeitaktivitäten bündeln.
3. Schutz von Flora und Fauna
  • Durchquerung und Beeinträchtigung von Schutzgebieten nationaler und kantonaler bzw. regionaler Bedeutung verhindern.
  • Nutzung von Mountainbikestrecken in für Flora und Fauna besonders sensiblen Perioden tageszeitlich und saisonal beschränken. Keine Nachtabfahrten und Streckenbeleuchtungen.
4. Sorgfältiger Bau und Unterhalt der Strecken
  • Mountainbikestrecken durch eine sorgfältige Linienführung und Bauweise ins Landschaftsbild integrieren; wo nötig, ausschliesslich natürliche und lokal vorhandene Materialien verbauen.
  • Erosionen durch einen qualitativ hochstehenden Streckenbau reduzieren.
  • Unterhalt der Strecke sichern.

5. Vermeidung von Nutzungskonflikten

Nutzungskonflikte durch Informationen, Sensibilisierungen und einen regelmässigen Erfahrungsaustausch zwischen den betroffenen Akteuren vermeiden.

Möglichkeiten der Konfliktvermeidung zwischen Bikern und Wanderern:

  1. Gegenseitige Rücksichtnahme
  2. Entflechtung von Bike- und Wanderwegen
  3. Attraktive Wanderwege bewusst von der Nutzung durch Biker verschonen

Wirkungskontrolle

Nach der sorgfältigen Planung der Mountainbikestrecke sollte unbedingt eine Wirkungskontrolle erfolgen. Hierbei sind folgende Aspekte zu untersuchen:

  1. Bikernutzung auf Wanderwegen (welche Konflikte zwischen Nutzgruppen bestehen? Lösung? Entschärfung? Pest-Practice-Beispiele)
  2. Frage der Belastungsgrenze (Ab welcher Nutzungsfrequenz braucht es eine Entflechtung verschiedener Nutzungsgruppen?)
  3. Umgang mit Personen, die sich nicht an die Lenkungsmassnahmen halten (Welche Möglichkeiten der Kontrolle, Lenkung, Sanktion gibt es? Wie effektiv sind diese?)
  4. Wirksamkeit von Massnahmen (Führen neue Strecken zur Entflechtung der Nutzgruppen?)
  5. Auswirkungen Elektro-Mountainbikes (neue Herausforderungen....)