Die Europäische Schwarzpappel (Populus nigra) ist die einzige in Europa und Asien heimische Pappel der Sektion Aigeiros. Sie ist ein typischer Flussbegleiter. Bisher sind ihre Vorkommen allerdings nicht genau bekannt, da die autochthone Schwarzpappel nur schwer von den Hybridpappeln zu unterscheiden ist. Erhebungen in den 90er Jahren ergaben, dass nur noch sehr wenige Schwarzpappel-Vorkommen in Deutschland existieren. Daher wurde Populus nigra in die Rote Liste gefährdeter Arten aufgenommen. Ursache für ihren Rückgang ist die Zerstörung von Auwäldern mit ungestörter Überflutungsdynamik. Außerdem wird sie von der Hybridpappel und anderen Baumarten verdrängt.

Aufnahme von Daten

Seit 2005 werden in verschiedenen Bundesländern Deutschlands die Vorkommen der Schwarzpappel in einem einheitlichen Aufnahmeverfahren erfasst. Im Zeitraum von 2006 bis 2009 wurden die großen Flüsse in Bayern kartiert. Kleinere Gewässer wurden nur dann berücksichtigt, wenn konkrete Hinweise Schwarzpappel-Vorkommen vermuten ließen. Anhand von DNS-Proben wurden die Artzugehörigkeit eindeutig bestimmt.

Ergebnisse

Bis zum 31. März 2009 wurden in Bayern 15.748 Schwarzpappeln erfasst. Das entspricht einem Anteil von 29 Prozent des gesamten Vorkommens in Deutschland (etwa 55.000 Exemplare). Der südostbayerische Raum ist die am dichtesten mit Schwarzpappeln besiedelte Region Bayerns. Naturverjüngungen wurden nur an wenigen Vorkommen gefunden. Die Vorkommen sind bereits deutlich überaltert.

Genetische Analyse

Vier Schwarzpappelvorkommen wurden einer ausführlichen genetischen Analyse unterzogen. Vielfalt, Diversität und Heterozygotie sind für alle Populationen sehr hoch. Bestimmte Allele kommen nur am Main in Nordbayern vor, andere hingegen nur an Inn und Rott im Einzugsgebiet der Donau.

Erhaltungsmaßnahmen

Während der Kartierung wurde vegetatives Steckmaterial gewonnen. Daraus sind bisher über 200 Schwarzpappelklone im Versuchspflanzgarten Laufen herangewachsen. Außerdem wurden verschiedene Bestände identifiziert, die sich für eine Saatgutgewinnung eignen. Da die Pappel dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegt, müssen diese Bestände jedoch vor einer Beerntung zugelassen werden.