Staatsprüfung für den leitenden Forstdienst

Das österreichische Forstgesetz verpflichtet jeden Waldeigentümer, der

  • mindestens 1000 ha und weniger als 3600 ha Waldfläche besitzt, einen Förster (Absolvent der Försterschule mit Staatsprüfung) einzustellen, und jeden, der
  • mehr als 3600 ha Waldfläche hat, einen Forstwirt (Forstakademiker mit Staatsprüfung) als leitendes, fachlich qualifiziertes Forstorgan zu bestellen.

Die Staatsprüfung für den leitenden Forstdienst ist ein Nachweis über die fachliche Befähigung zur richtigen Anwendung der erworbenen forstfachlichen und forstbetrieblichen Kenntnisse. Sie wird mindestens einmal jährlich als Staatsprüfung für den höheren Forstdienst und Staatsprüfung für den Försterdienst vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft abgehalten.

Besonderer Wert wird neben der umfassenden Fachkompetenz auf die
Persönlichkeitsentwicklung gelegt und Schlüsselqualifikationen werden vermittelt, wie

  • Sozial- und Selbstkompetenz (Selbstorganisation, Teamarbeit, Rhetorik, Präsentation),
  • Handlungskompetenz (Informationsbeschaffung, Projektmanagement),
  • Methodenkompetenz (Methodik zur Problemanalyse und –lösung) und
  • Systemverständnis in und um die Forstwirtschaft.

Module

Zur optimalen Prüfungsvorbereitung werden folgende Ausbildungsmodule angeboten, die jeweils drei Tage dauern:
Modul 1 "Kommunikation und Führung": Persönlichkeitsentwicklung, insbesondere im Hinblick auf Rhetorik, Selbstorganisation, Teamarbeit, Personalführung und Präsentationstechniken.

Modul 2 "Kerngeschäft Holz": Analyse der Abläufe, die das Kernprodukt Holz auf dem Weg von der Nutzung bis zur Vermarktung durchläuft, insbesondere Forstaufschließung, Holzernte und Arbeitssicherheit, Holzvermarktung, Information und Logistik sowie deren rechtliche Rahmenbedingungen.

Modul 3 "Betriebsorganisation": Betriebswirtschaftliche Informationssysteme als Operationswerkzeuge auf dem Wege vom betrieblichen Gesamtziel bis zur Umsetzung im Alltag unter Berücksichtigung von Buchhaltung, Kostenrechnung,
Controlling, Betriebsorganisation, Investitions- und Erfolgsanalyse sowie diesbezügliche Rechts- und Steuerkenntnisse.

Modul 4 "Forstliche Ressourcen": Abläufe der nachhaltigen, ökologischen Produktion, insbesondere die Bewertung der Produktionsgrundlagen, der Maßnahmen zum Schutz der Produkte, der Betriebsplanungen, Bewirtschaftungskonzepte sowie produktionsrelevantes Recht.

Modul 5 "Betriebliche Ressourcen": Bewertung der infrastrukturellen Leistungen eines Forstbetriebes, insbesondere der Bereiche Liegenschaften, Gebäude, Bodenressourcen, Wasser, Tourismus, Energie, Vertragsnaturschutz und Dienstleistungen sowie die diesbezüglichen rechtlichen und steuerlichen Regeln.

Modul 6 "Allgemeines Recht": Vermittlung praxisrelevanter rechtlicher Aspekte in der Forstwirtschaft aus dem Staats-, Verwaltungs- und Privatrecht sowie dem Förderbereich

Termine 2019

Modul 1 - Kommunikation und Führung
werden bekanntgegeben; FAST Traunkirchen (Tel. 07617/21444, E-Mail: fasttraunkirchen@bfw.gv.at, www.fasttraunkirchen.at)

Modul 2 - Kerngeschäft Holz
werden bekanntgegeben; FAST Traunkirchen (Tel. 07617/21444, E-Mail: fasttraunkirchen@bfw.gv.at, www.fasttraunkirchen.at)

Modul 3 - Betriebsorganisation
06.05.-08.05.2019
17.06.-19.06.2019; FAST Ossiach (Tel. 04243-2245-0, fastossiach@bfw.gv.at, www.fastossiach.at)

Modul 4 - Forstliche Ressourcen
werden bekanntgegeben; FAST Traunkirchen (Tel. 07617/21444, E-Mail: fasttraunkirchen@bfw.gv.at, www.fasttraunkirchen.at)

Modul 5 - Betriebliche Ressourcen
werden bekanntgegeben; FAST Traunkirchen (Tel. 07617/21444, E-Mail: fasttraunkirchen@bfw.gv.at, www.fasttraunkirchen.at)

Modul 6 - Allgemeines Recht
werden bekanntgegeben; FAST Traunkirchen (Tel. 07617/21444, E-Mail: fasttraunkirchen@bfw.gv.at, www.fasttraunkirchen.at)