Recht und Gesetze

Recht und Gesetze

Vom Waldgesetz bis zu Haftungsfragen bei der Waldarbeit: an Recht und Ordnung kommen auch Forstleute nicht vorbei. Wir informieren über die neuen Entwicklungen, die Waldbesitzer und Forstleute kennen müssen.

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Schadenfall: wann haften die Waldeigentümer in der Schweiz?

Wenn Personen oder Sachwerte im Wald zu Schaden kommen, gehört der Waldeigentümer zum Kreis der potenziell Haftpflichtigen. Unter welchen Umständen kann ein Waldeigentümer in der Schweiz haftbar gemacht werden?

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Walderwerb nur mit forstlichem Fachwissen möglich

In Österreich ist der Erwerb von land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken an eine Genehmigung durch die Grundverkehrskommission geknüpft. Hat der Käufer keine forstliche Ausbildung, schreibt die Kommission Kurse vor.

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Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse

Viele Waldbesitzer sind in Forstlichen Zusammenschlüssen organisiert. Sie werden von forstlichem Fachpersonal beraten und unterstützt. Die steuerlichen und rechtlichen Hintergründe sind in dem aid-Heft "Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse" enthalten.

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Verkehrssicherung und Baumkontrolle

Viele Baum-Sachverständige verdienen ihr Geld damit, die Verkehrssicherheit von Bäumen zu prüfen. Es gilt, die von Bäumen ausgehende Gefahr zu erkennen und zu beseitigen. Dazu haben die Gutachter neben ihrer Erfahrung auch ein Arsenal verschiedener Techniken zur Verfügung.

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RAL – ein Gütezeichen für Forstunternehmer

Schon bevor die beiden Forstzertifizierungssysteme PEFC und FSC in Deutschland aufgetreten sind, gab es bereits einen sehr gut geeigneten Kriterienkatalog zur Beurteilung der Arbeits- und Umweltqualität beim Einsatz von Forstunternehmern.

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Zertifizierung mit PEFC oder FSC

Seit einigen Jahren können Wälder in Deutschland zertifiziert werden. Hierfür stehen vor allem die Systeme PEFC und FSC zur Verfügung. Sie stellen hohe Anforderungen an die Nachhaltigkeit, die Umweltverträglichkeit der Waldbewirtschaftung, die Arbeitsqualität und die soziale Kompetenz der Forstbetriebe.

72.3372.3372.3372.3372.33 (35)
Haftung des Waldeigentümers bei Waldarbeit

Das österreichische Forstgesetz 1975 hat günstige Regelungen für den Waldeigentümer bei der Waldarbeit im Hinblick auf die Haftung. Der Waldeigentümer oder eine ihm zu Hilfe stehende Person haften nur für Schäden, die sie vorsätzlich oder grob fahrlässig im Wald verschulden.

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Forstliches Vermehrungsgutgesetz seit 2003 neu

Die wichtigsten Änderungen des Forstlichen Vermehrungsgutgesetzes betreffen in Österreich neue Baumarten und Kategorien sowie deren Identitätssicherung, schärfere Kontroll- und Strafbestimmungen, aber auch Verwaltungsvereinfachungen.

57.057.057.057.057.0 (7)
Zwei neue Mitglieder im Zertifizierungsdschungel

In den letzten Jahren riss die Diskussion um eine zuverlässige und umfangreiche Zertifizierung sowohl der Forst- als auch der Holzwirtschaft nicht ab. Diese Diskussion tritt nun in eine neue Runde.

73.073.073.073.073.0 (16)
Was ist neu an der Vermarktung von forstlichem Vermehrungsgut?

Seit 1. Jänner 2003 gilt in Österreich ein neues Forstliches Vermehrungsgutgesetz und zugehörige Verordnung. Was ist bei der Vermarktung zu beachten?

66.6766.6766.6766.6766.67 (2)
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Rubrikenbild: Edith Ochs, Thorben Wengert / pixelio.de