Bei der künstlichen Begründung gesunder, betriebssicherer und leistungsfähiger Wälder ist, neben der Wahl standortsgerechter Baumarten, die Wahl geeigneter Herkünfte von großer Bedeutung. Die falsche Herkunftswahl kann sich negativ auf Wuchsleistung, Holzqualität und Anfälligkeit gegenüber Schädlingen auswirken. Um dies zu vermeiden, geben die Forstverwaltungen Herkunftsempfehlungen für forstliches Vermehrungsgut heraus. Diese sind sowohl grundlegend bei der Bewirtschaftung des Staats- und Körperschaftswaldes und PEFC zertifizierter Wälder, als auch Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln.

Warum verschiedene Herkünfte?

Waldbaumarten bilden über lange Zeiträume lokale Rassen oder Provenienzen aus, die in einem hohen Grad an die standörtlichen Gegebenheiten angepasst sind. Für diese Provenienzen hat sich der Begriff "Herkunft" eingebürgert.

Im Forstvermehrungsgutgesezt (FoVG) bzw. der Herkunftsgebietsverordnung werden Herkunftsgebiete für alle Baumarten von forstlicher Bedeutung, die dem Gesetz unterliegen, festgelegt. Die Zahl der Herkunftsgebiete schwankt je nach Baumart sehr stark. So wurden z.B. für die Robinie bundesweit nur ein, für die Fichte dagegen 17 Herkunftsgebiete ausgewiesen. Zusätzlich wurden die Herkunftsgebiete in Höhenzonen untergliedert, die die Anpassungen an Hochlagen berücksichtigen.

Die Kategorien des Forstvermehrungsgutes

Das Vermehrungsgut von Baumarten, die dem FoVG unterliegen, wird in die Kategorien "geprüft", "qualifiziert" , "ausgewählt" und "quellengesichert" unterteilt.

Quellengesichert: Diese Kategorie darf in Deutschland nur für nichtforstliche Zwecke angeboten werden und ist daher in den Herkunftsempfehlungen nicht enthalten.

Ausgewählt: Das Vermehrungsgut wird in Erntebeständen gewonnen, die nach gesetzlich festgelegten Kriterien ausgewählt wurden.

Qualifiziert: Das Vermehrungsgut wird auf Samenplantagen gewonnen.

Geprüft: Das Vermehrungsgut stammt aus Samenplantagen oder Erntebeständen, deren Nachkommen in mehrjährigen Feldprüfungen eine überlegenen Leistung bewiesen haben. Diese Kategorie ist am hochwertigsten und wird daher vorrangig empfohlen.

Neben diesen Kategorien gibt es noch Sonderherkünfte. Das sind Saatguterntebestände, die besonders wertvoll erscheinen. Sie sind in den Herkunftsempfehlungen als "DKV-SHK" gekennzeichnet.

Neuerungen bei den Herkunftsempfehlungen

In Deutschland ist man sich einig: es soll vorrangig Vermehrungsgut aus dem Herkunftsgebiet verwendet werden, in der auch die Verjüngungsfläche liegt. Nur wenn das gebietseigene Vermehrungsgut knapp wird und Versorgungsengpässe auftreten, soll auf Ersatzherkünfte zurückgegriffen werden. Dies gilt generell auch für Bayern. Dennoch gibt es Ausnahmen, z.B. wenn lokales Material fehlt oder wenn es die Anforderungen an die genetische Qualität nicht erfüllt. Dann können auch Herkünfte aus dem EU-Ausland, z.B. Ungarn, Österreich oder Frankreich, empfohlen werden.

Bei der Verwendung von Herkünften aus tieferen Lagen in höheren Regionen, vor allem bei Buche und Fichte, wurde ein strengerer Maßstab angelegt. Grund waren die schlechten Erfahrungen aus der Praxis und der Schutzwaldsanierung.

Herkunftsempfehlungen und Klimawandel

Sollen Herkünfte aus wärmeren Regionen jetzt die lokalen Herkünfte ersetzen? Der Klimawandel wirft diese Frage auf. Solange aber mit Witterungsextremen wie Spätfrost zu rechnen ist, müssen angepasste Herkünfte gepflanzt werden, die darauf entsprechend reagieren können. Außerdem besitzen viele heimische Herkünfte dank ihrer breiten genetischen Basis ein hohes Potential sich stetig anzupassen.

Herkunftsempfehlungen müssen sich auch beim Klimawandel auf solide Forschungsergebnisse stützen. Ansätze dazu sind neue Feldversuche mit Herkünften aus warmen und trockenen Gegenden und der Transfer unserer Herkünfte in warme Regionen zum einen, sowie Auswertungen europaweiter älterer Herkunftsversuche zum anderen. Neue Erkenntnisse daraus werden umgehend in die Herkunftsempfehlungen einfließen.