Nach Art. 18 Waldgesetz für Bayern (BayWaldG) und Art. 3 Staatsforstengesetz (StFoG) ist der Staatswald unter Beachtung der Grundsätze einer naturnahen Forstwirtschaft vorbildlich zu bewirtschaften. Die Bayerische Staatsforsten (BaySF) hat damit insbesondere standortgemäße, gesunde, leistungsfähige und stabile Wälder zu erhalten oder zu schaffen. Hierzu soll die natürliche Verjüngung der standortgemäßen Baumarten durch eine auf einen artenreichen und gesunden Wildbestand ausgerichtete Bejagung im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglicht werden (Art. 18 BayWaldG und Art. 4 StFoG). Aufgrund dieser gesetzlichen Vorgaben kommt daher der zielgemäßen Verjüngung des Waldes im jagdlichen Handeln der BaySF sowie der Abschussplanung auf Grundlage der Forstlichen Gutachten eine Schlüsselrolle zu.

Forstliche Gutachten

Die Forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung nach Art. 32 Bayerisches Jagdgesetz (BayJagdG) sind wesentliche Grundlage für eine gesetzeskonforme Abschussplanung. Als hoheitliche Aufgabe der Forstverwaltung stellen sie Objektivität und Neutralität sicher. Die Forstlichen Gutachten sind daher nach Art. 28. Abs. 1 Nr. 10 BayWaldG auch ein wichtiger Bestandteil eines umfassenden forstlichen Umweltmonitorings. Die Forstlichen Gutachten basieren auf einer statistisch abgesicherten, systematischen Erhebung von Daten zur Verbisssituation als Grundlage für eine gutachterliche Würdigung durch die Fachbehörden auf Ebene der Hegegemeinschaften. Maßstab für die Beurteilung ist das Waldverjüngungsziel nach Art. 1 Abs. 2 Nr. 3 BayJagdG, nach dem die Bejagung insbesondere die natürliche Verjüngung standortgemäßer Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen soll. Damit werden sowohl die Allgemeinwohlinteressen wie auch der Schutz des Grundeigentums umfassend bei der Abschussplanung berücksichtigt. Eigentumsschutz und Allgemeinwohl sind in dieser Konstellation nicht konträr, sondern bedingen sich gegenseitig.

Traktverfahren des Unternehmens Bayerische Staatsforsten

Ziel

  • Betriebsinternes Kontroll- und Steuerungsinstrument für das Jagdmanagement

Methodik

  • Subjektive Auswahl repräsentativer Verjüngungsflächen durch Revierleiter
  • Verjüngungsbestand mindestens 2 ha auf mindestens 1000m2 Teilfläche verjüngt
  • Aufnahmefläche und Zahl der aufzunehmenden Pflanzen variieren
  • Traktlänge 40-60m, Breite mindestens 30cm
  • Möglichst 50 Pflanzen je Baumart (mindestens 20)
  • Pflanzen kleiner 20cm werden nicht aufgenommen
  • Aufnahme des Leittriebverbisses durch den Revierleiter mit einer Hilfskraft und der jagdlich verantwortlichen Person

Aussagen

  • Aussagen für ausgewählte Bestände, keine statistisch abgesicherte Aussage für Jagdrevier

Aufnahmeturnus

  • Jährliche Aufnahme vor Beginn der Vegetationszeit

Flächenbezug

  • Je Distrikt mindestens ein Trakt, eine Aufnahmeeinheit je weitere ca. 150 ha
Tab. 1: Grundzüge des Traktverfahrens

Traktverfahren der BaySF

Das Traktverfahren der BaySF (Trakt = Strecke, linienförmige Fläche) ist ein unternehmensinternes Instrument zur Kontrolle und Steuerung des Jagdbetriebs in einem der größten Forstbetriebe Mitteleuropas. In erster Linie ist das Traktverfahren darauf ausgerichtet, im Rahmen der Abschussplanerfüllung den jeweils zuständigen und verantwortlichen Personen zeitnahe Informationen für eine effektive Gestaltung und Kontrolle des Jagdbetriebs an die Hand zu geben. Damit können u. a. jagdliche Schwerpunkte weitestgehend lokalisiert, die Beteiligung von Jagdgästen oder die Anwendung verschiedener Jagdmethoden wie z. B. Bewegungsjagden zielgerichtet organisiert und insgesamt die räumliche und zeitliche Aussteuerung des Jagdmanagements optimiert werden.

Zu diesem Zweck bedarf es keines aufwändigen, statistisch abgesicherten Verfahrens. Vielmehr reicht es aus, anhand ausgewählter, möglichst repräsentativer Verjüngungsflächen in einem relativ groben Raster (ca. 1 Trakt je 150 ha Waldfläche) mittels eines einfachen Verfahrens entsprechende Erhebungen (Tab. 1) durchzuführen. Hierzu wählt der jeweils örtlich zuständige Revierleiter die Aufnahmeflächen aus und führt mit einer Hilfskraft die Aufnahmen durch. Es handelt sich daher beim Traktverfahren um ein Instrument der Selbstkontrolle und Steuerung mit strengem Bezug zu den jeweiligen Beobachtungsflächen. Statistisch abgesicherte Aussagen auf Revierebene können mit dem Traktverfahren allerdings nicht getroffen werden. Das Traktverfahren liefert jährlich Aussagen zur Entwicklung der Verbissbelastung auf den ausgewählten Verjüngungsflächen. Daraus abgeleitet kann der Erfolg der jeweiligen Jagdstrategie bewertet und bei Bedarf optimiert werden. Darüber hinaus dienen diese Erkenntnisse als Grundlage für Zielvereinbarungen der Jagdleiter mit den örtlich für das Jagdmanagement verantwortlichen Personen.

Zusammenfassung

Wesentliche Grundlage für die gesetzeskonforme Abschussplanung ist das Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung. Das Traktverfahren der BaySF liefert in erster Linie wichtige Informationen für eine zeitnahe Kontrolle und Steuerung des Jagdbetriebs vor Ort. Eine statistisch abgesicherte Aussage zur Entwicklung der Waldverjüngung ist mit dem Traktverfahren auf Revierebene nicht möglich. Es handelt sich insbesondere um ein Instrument der Selbstkontrolle und betriebsinternen Steuerung.