Aktuelle Untersuchungen in Nordrhein-Westfalen zeigen weiterhin hohe Borkenkäferdichten in der Rinde stehender Fichten. Die Fortsetzung der Aufarbeitung nach dem Maßnahmenschema "Spätherbst und Winter" wird daher dringend empfohlen. Vornehmlich stellt sich die Frage: "Wie weit bin ich?"

Priorisierung von mäßig und gering durchseuchten Beständen

Bei knappen Mitteln muss die Aufarbeitung vordringlich dort erfolgen, wo sie am wirkungsvollsten ist!

In mäßig oder gering durchseuchten Beständen konnten gezielte Maßnahmen den Borkenkäferbefall bis Ende 2019 erfolgreich eindämmen oder beenden! Diese wurden bei der Aufarbeitung gegenüber stark durchseuchten Beständen vorgezogen.

Erläuterung zu Maßnahmen in der Vegetationsperiode

Ab dem Beginn des Schwärmflugs bei ca. 16,5 °C besteht wieder eine akute Gefahr des Stehendbefalls. Schon der erste Stehendbefall muss konsequent entnommen und aufgearbeitet werden! Das Übersehen eines Käferbaumes kann zum Befall von mehr als 20 weiteren Bäumen in der direkten Folgegeneration und von mehr als 400 Bäumen bei drei Generationen – also innerhalb eines Sommers – führen (www.borkenkaefer.org)!

Unterschiede zum Maßnahmenschema "Spätherbst und Winter":
  • Zusätzliches Befallssymptom in der Vegetationsperiode ist das Vorhandensein von braunem Bohrmehl = frischer Befall!
  • Resthölzer können in der Vegetationsperiode vorkonzentriert auf Rückegassen gemulcht werden, da im Sommer sehr viele weiße Borkenkäferstadien vorkommen, welche durch das Mulchen unschädlich gemacht werden.
  • Wenn eine Entrindung nicht möglich ist, kann Industrieholz (schlechte Qualitäten) auch mit stabiler schwarzer Folie abgedeckt werden um Borkenkäfer abzutöten.
  • Während der Vegetationsperiode können an Poltern und an liegendem Holz in den Beständen Pflanzenschutzmittel (PSM-Spritzapplikation oder Storanet) sowohl gegen Borkenkäfer als auch gegen bestimmte holzbrütende Käferarten eingesetzt werden. Hierbei sind die Auflagen und Anwendungsbestimmungen der Pflanzenschutzmittel (PSM) - Zulassung und Vorgaben von FSC und PEFC und gesetzliche Regelungen in Schutzgebieten - zu beachten.
  • Während der ersten sechs Wochen nach Schwärmbeginn kann ein Entrindungsaggregat am Harvesterkopf genutzt werden. Diese Technik befindet sich bisher im Versuchsstadium. Es muss mit Qualitäts- und Leistungseinbußen gerechnet werden.

Grundsätzliches zur PSM-Behandlung von Holz außerhalb des Waldes

Wird das Holz weiter als 500 m vom nächsten Fichtenwaldrand gelagert, ist keine Pflanzenschutzmittelbehandlung erforderlich. Ist der Abstand geringer, ist dies aber notwendig, da die Käfer in die benachbarten Bestände fliegen und dort Stehendbefall hervorrufen können.

In der Regel werden die Polter auf Grünland-/Weideflächen angelegt. In Absprache mit dem Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer NRW ist dann gegen einen Insektizideinsatz nichts einzuwenden und auch keine Genehmigung nach §22 Pflanzenschutzgesetz erforderlich, wenn

a) die Auflagen der Zulassungsbestimmungen der verwendeten PSM berücksichtigt werden,

b) Erholungssuchende auf die Behandlung mit einem Hinweisschild hingewiesen werden und

c) Weidetiere durch einen Zaun von der Berührung der Polter abgehalten werden.

  • Gesetzliche Vorschriften und weitere Informationen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln finden Sie als Merkblatt zum Download unter "Mehr im Web".

 

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