Fast alle Waldbrände werden durch fahrlässiges menschliches Handeln verursacht. Da der weggeworfene glimmende Zigarettenstummel und der leichtfertige Umgang mit offenem Feuer die Hauptursachen für Waldbrände sind, gelten in den Wäldern besondere Verhaltensregeln im Umgang mit Feuer. Durch verantwortungsbewusstes und aufmerksames Verhalten und Handeln kann jeder Waldbesucher seinen Teil dazu beitragen, den Wald vor Bränden zu schützen.

In den waldbrandgefährdeten Regionen werden Waldbesucher durch Informationstafeln in Erholungsgebieten und an Wanderparkplätzen über das Thema Waldbrand, Verhaltenshinweise und die aktuelle Waldbrandwarnstufe informiert. Letztere werden auch im Internet beim Deutschen Wetterdienst oder bei den Ländern sowie über die lokalen Medien wie Presse und Radio bekannt gegeben. Am Ende dieses Artikels sind Links zu den Waldbrandwarnstufen in Deutschland und Österreich aufgelistet.

Offenes Feuer und Rauchen im Wald

Je nach Bundesland sind die gesetzlichen Regelungen im Umgang mit Feuer im Wald unterschiedlich festgelegt. Neben den Landeswaldgesetzen gelten zum Teil in waldbrandgefährdeten Gebieten spezielle Waldbrandschutzverordnungen. So gilt z. B. in den Wäldern Brandenburgs und Rheinland-Pfalz ein ganzjähriges, in den Wäldern Baden-Württembergs hingegen nur ein zeitlich begrenztes Rauchverbot. In Mecklenburg-Vorpommern wiederum ist das Rauchen im Wald nur auf gekennzeichneten Raucherinseln gestattet.

Ebenso verhält es sich beim Umgang mit offenem Feuer. Jedes Bundesland hat hier seine eigenen rechtlichen Regelungen getroffen. Wenn die Waldbrandgefahr sehr hoch ist, kann das Betreten und Befahren des Waldes zur Verhütung von Bränden verboten werden. In Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern kann dies ab der Waldbrandwarnstufe 3 erfolgen.

Eine Übersicht über die wichtigsten gesetzlichen Regelungen zum Rauchen, Feuer/Grillen und des Betreten des Waldes in den Bundesländern BW, BB, NRW, MV, RLP, SH sowie Österreich kann >hier als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Neben den Regelungen zum Umgang mit Feuer ist es ebenso wichtig, Zufahrten zu Wäldern frei zu halten, damit im Brandfall für die Feuerwehren eine freie Zufahrt möglich ist. Wenn das Auto in Waldnähe oder im Wald geparkt wird, ist darauf zu achten, dass der Wagen nicht auf einem entzündlichen Untergrund (z. B. trockenes Gras) abgestellt wird. Durch heiße Katalysatoren der Autos können Brände ausgelöst werden.

Es ist nicht nachgewiesen, dass durch Glasscherben Waldbrände entstehen können, dennoch sollte der Wald sauber gehalten und Unrat und Müll nicht liegen gelassen werden.

Was kann und muss ich bei einem Waldbrand tun?

Jedermann ist verpflichtet, bei Waldbränden im Rahmen seiner Möglichkeiten unaufgefordert Hilfe zu leisten. Wer einen Waldbrand oder einen Brand in der Nähe des Waldes entdeckt, kann – ohne sich selbst in Gefahr zu bringen – mit Löschversuchen beginnen. Hierbei helfen schon einfache Mittel wie z. B. Sand oder Erde zum Auswerfen oder grüne Zweige zum Ausstreichen des Feuers. Mit den Zweigen werden die Flammen in Richtung des Feuers mit gleichmäßigen Bewegungen ausgefegt. Aber Vorsicht: Durch Ausschlagen des Feuers kann Funkenflug entstehen und das Feuer durch die Luftzufuhr weiter angefacht werden.

Wenn erste Bekämpfungsmaßnahmen erfolgt sind und der Brand möglicherweise gelöscht wurde, ist die Feuerwehr in jedem Fall unmittelbar zu informieren. Denn Glutreste können im Untergrund immer noch glimmen und das Feuer neu entzünden.

Wenn das Feuer nicht selbst gelöscht werden kann, ist die Feuerwehr so schnell wie mögliche zu alarmieren. Die Alarmierung der Feuerwehr erfolgt in Deutschland über den Notruf 112 und in Österreich über den Notruf 122.

Für die Brandmeldung sind folgende Informationen wichtig:

  1. Wo brennt es? – genaue Ortsangabe, markante Geländepunkte (großer Baum, Wiese oder Felsen), Brandausmaß
  2. Was brennt? – Bodenvegetation oder Baumkronen
  3. Sind Menschen oder Sachwerte in Gefahr? – sind Personen, Häuser oder andere Einrichtungen in Gefahr?
  4. Ort, von dem Sie den Brand melden? – Angabe Ihrer Rückrufnummer, Aufenthaltsort, wenn möglich auf Rettungskräfte warten, damit diese eventuell zum Brandort geführt werden können.

Ist die Feuerwehr am der Brandstelle angekommen übernimmt sie die weiteren Löscharbeiten. Mehr zur Bekämpfung eines Waldbrandes erfahren Sie in den Artikeln des Abschnitts "Waldbrandbekämpfung" im Handbuch Waldbrand.

Literatur

    • Caspers, G. (2000): Waldbrandschutz. CD-ROM. aid.
    • Landesforst Mecklenburg-Vorpommern (1999): Durchführungserlass zum Gemeinsamen Waldbrandrunderlass des Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz und Innenministeriums. Lesefassung 15. Juni 2009
    • Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg [Hrsg.] (2009): Waldbrandschutz in Brandenburg – Früherkennung und Überwachung mit System. Broschüre, Potsdam
    • Müller, C.; et al. (2000): Waldbrandschutz - Manuskript der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Waldbrandschutz. in Caspers, G. (2000): Waldbrandschutz. CD-ROM. aid.
    • Schretzmann, Rainer (2001): Waldbrandschutz - eine wichtige Information zum richtigen Verhalten im Wald. aid 1354/2001.
    • Verordnung zur Verhütung und Bekämpfung von Waldbränden im Land Mecklenburg-Vorpommern (Waldbrandschutzverordnung)

        Ratgeber Forstliches Krisenmanagement

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