Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) und der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) im August 2009 ein Holzasche-Merkblatt herausgegeben. Es stellt die derzeit bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen dar und enthält Empfehlungen für die Praxis hinsichtlich der Verwertung und Beseitigung von Holzaschen.

Holzaschen fallen bei der Verbrennung naturbelassenen, also nur mechanisch bearbeiteten Holzes an und lassen sich in drei Fraktionen unterteilen:

  • Feuerraum- oder Rostaschen: stammen aus dem Verbrennungsteil des Ofens
  • Zyklonaschen: fallen in einem Fliehkraftabscheider an
  • Filteraschen: werden in einem Elektro- oder Gewebefilter abgeschieden

Die Rostaschen bilden mit 60 bis 90 Prozent der Gesamtmenge den überwiegenden Teil des Materials.

Wie viel Asche anfällt hängt von der verwendeten Holzart, dem Verhältnis von Holz- zu Rinden- bzw. Grüngutanteil sowie der Feuerungstechnik ab. Der Aschegehalt wird in Gewichts-Prozent des trockenen Brennstoffes angegeben und schwankt zwischen 0,5 und fünf Prozent. Im Durchschnitt werden zwei Prozent angenommen. In Bayern fallen jährlich etwa 66.000 Tonnen Asche an. Davon entsteht ungefähr die Hälfte als Kleinmengen in Holzöfen und-heizungen privater Haushalte, ein Viertel in größeren Mengen in den Heizkraftwerken.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Asche ist ein Abfall im Sinne des Abfallrechtes. Daher sollte die anfallende Aschemenge grundsätzlich möglichst gering bleiben. Das lässt sich über die Qualität des eingesetzten Brennstoffes und die Steuerung der Verbrennungstechnik beeinflussen. Der Rest ist in erster Linie stofflich zu verwerten, z.B. durch Nutzung der enthaltenen Pflanzennährstoffe oder als Zuschlagstoff im Straßenbau und in der Zementindustrie sowie als Verfüllmaterial im Bergversatz.

Für jeden Abfall ist eine möglichst hochwertige Verwendung anzustreben. Daher sollten die Aschefraktionen nicht vermischt werden. Für den späteren Einsatz als Düngemittel eignen sich die Rostaschen am besten, da Zyklon- und Filteraschen zu hohe Schwermetallgehalte aufweisen. Die Verwertung der Asche sollte ordnungsgemäß, also entsprechend den rechtlichen Regelungen, und schadlos, also ohne Schadstoffanreicherung im Wertstoffkreislauf, erfolgen. Wird die Asche im Wald oder Feld ausgebracht, wird sie zum Düngemittel und unterliegt damit auch dem Düngerecht (Abb. 2).

Düngemittel dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie einem zugelassenen Typ nach Düngemittelverordnung entsprechen und vorschriftsmäßig gekennzeichnet sind, was Untersuchungen nach einer speziellen Probenahme- und Analyseverordnung erfordert. Düngemittel dürfen bei sachgerechter Anwendung die Fruchtbarkeit des Bodens, die Gesundheit von Menschen, Haustieren und Nutzpflanzen nicht schädigen und den Naturhaushalt nicht gefährden. Für welche Düngemitteltypen Holzasche verwendet werden kann, ist in dem Merkblatt ausführlich beschrieben. Kurz gefasst kann Asche als Ausgangs- oder Zuschlagstoff bei der Herstellung mineralischer Ein- oder Mehrnährstoffdünger, organisch-mineralischer Düngemittel oder von Kalkdüngern verwendet werden.

Eignung der Holzasche als Dünger im Wald

Laut dem Waldgesetz für Bayern ist auf eine Anwendung von Düngemitteln zur Ertragssteigerung zu verzichten. Daher ist im Freistaat nur die Kalkung tiefgründig versauerter Böden von Bedeutung. Dazu werden ausschließlich kohlensaure Magnesiumkalke verwendet, da die Bäume auf diesen Standorten teilweise auch akuten Magnesiummangel aufweisen. Das gemahlene Dolomitgestein bewirkt eine langsame Anhebung des pH-Wertes sowie eine langfristige Erhöhung der Basensättigung in der Humusauflage und dem Oberboden.

Unbehandelte Holzaschen enthalten ebenfalls Calcium und Magnesium, aber überwiegend in oxidischer Bindungsform. Sie weisen daher sehr hohe pH-Werte (zwischen 10 und 13) auf und können als schnell wirkende Kalkdünger bezeichnet werden. Das kann sich aufgrund eines pH-Schocks negativ auf Bodenlebewesen auswirken und an Pflanzen Verbrennungen verursachen. Da der Magnesiumanteil in den Holzaschen nur ein Drittel bis ein Viertel von sonst üblichen Waldkalken beträgt, zeigte sich bei Düngeversuchen mit Asche kaum eine verbesserte Magnesiumernährung der Waldbäume. Das Kalium in den Holzaschen liegt fast vollständig in pflanzenverfügbarer Form vor. Der wichtige Pflanzennährstoff Phosphor ist dagegen nur schwer verfügbar.

Rohaschen eignen sich somit nicht für eine direkte Verwendung als Dünger im Wald und müssen vor der Ausbringung verarbeitet werden. Feinpulverige Aschen sind zudem schwierig zu handhaben und stellen für den Ausbringenden beim Einatmen feinster Partikel ein Gesundheitsrisiko dar. Eine Mischung von Holzasche und gemahlenem Dolomit scheint ein sinnvoller Verwertungsansatz zu sein. Die Nährstoffzusammensetzung kann dabei ausgeglichen und der Schadstoffeintrag begrenzt werden. Die technischen Eigenschaften für die Ausbringung werden verbessert und die Reaktivität wird herabgesetzt.

Fazit

Holzaschen dürfen nur zur Herstellung von Düngemitteln verwendet werden. Die Ausbringung unbehandelter Rohaschen ist nicht zulässig und mit ökologischen Risiken verbunden. Da die Aufarbeitung auch Kosten verursacht, kann die Verwertung von Holzaschen nicht als billige Alternative zur Entsorgung auf der Deponie (durchschnittlich 65 Euro je Tonne) angesehen werden.