Nach dem Sturm Vivian vom Februar 1990 hatte sich in der Schweiz die Beregnung von Rundholz in Rinde mehrheitlich bewährt. Das Holz blieb bei korrekter Beregnung von holzentwertendem Insekten- und Pilzbefall verschont. Allgemein galt die Auffassung, dass diese Methode geeignet sei, Rundholz während 4 bis 6 Jahren ohne nennenswerte Qualitätsverluste zu lagern. Einzig aus Deutschland gab es von dieser Regel abweichende Beobachtungen.

Aufgrund der positiven Erfahrungen wurde auch nach dem Sturm Lothar 1999 ein Teil des geworfenen Nadelholzes in Rinde zwecks Qualitätserhaltung und zur Entlastung des Schweizer Holzmarktes in beregneten Nasslagern gestapelt.

Gegen Ende 2002, also nach dreijähriger Lagerdauer, wurde auf einzelnen Schweizer Lagerplätzen ein Befall des Holzes durch den Hallimasch festgestellt. Ende Dezember 2002 wurde auch in einem Nasslager im Waadtland eine erhebliche Holzzersetzung festgestellt und in Zusammenarbeit mit der Antenne Romande/WSL untersucht. Das Holzpolter mit 25 000 m3 Fichtenstammholz war knapp drei Jahre nach dem Sturmereignis aufgelöst worden.

Bei der Öffnung des Polters fanden sich Bereiche, in welchen ganze Gruppen von Stämmen Hallimaschbefall aufwiesen. Wenige weisse Fächermycelien unter der noch an den Stämmen anhaftenden Rinde und viele schwarze Rhizomorphen entlang der Stämme sowie schwarze Demarkationslinien im Holz waren ein deutlicher Hinweis auf diesen holzabbauenden Pilz (Abb. 1). Bei den anschliessenden Laboranalysen konnte tatsächlich auch stets das Mycel des Hallimasch isoliert werden.

Der frühe Zeitpunkt des Hallimaschbefalls in Nasslagern sowie vereinzelt auch das Ausmass des Schadens überraschte und ist eine neue Erfahrung. Aufgrund der heutigen Erkenntnisse muss deshalb im ungünstigsten Fall bereits nach 2 Jahren der Nasslagerung mit beginnendem Hallimaschbefall gerechnet werden.

Die negativen Auswirkungen dieser Splintholzfäule zeigten sich beim Entrindungsvorgang in der Sägerei. Bei den vom Hallimasch befallenen Stämmen lösten sich gleichzeitig mit der Rinde auch erhebliche Teile des befallenen Splintholzes (Abb. 2).

Pilzfruchtkörper als Indikator für die Beregnungsqualität

Einwandfrei beregnetes Rundholz kann nach heutigen Erkenntnissen einzig vom Hallimasch angegriffen werden. Andere holzabbauende Pilzarten können sich nicht entwickeln. Bilden sich an beregneten Stämmen trotzdem häufig Fruchtkörper von holzabbauenden Pilzen, so wurde oft bereits befallenes Holz eingelagert. Bevorzugt entwickeln sich diese Pilzfruchtkörper an den Stirnseiten. Dies ist dann auch ein klarer Hinweis auf Fehler im Beregnungsregime wie zum Beispiel zu spätes Einschalten der Beregnung nach Wärmeeinbrüchen im Winter. Derartiger Pilzbefall kann auch bei korrekter Beregnung eintreten, wenn die befallenen Stammenden von den darüberliegenden Stämmen überragt werden und im Spritzschatten antrocknen können.

Empfehlungen

Verschiedene Massnahmen können erfahrungsgemäss dazu beitragen, bei der Nasslagerung von Rundholz einen Pilzbefall möglichst zu verhindern:

  • Das Sturmholz sollte rasch eingelagert werden. Denn bei einem längeren Verbleib der Stämme im Wald besteht die Gefahr, dass das Holz bereits mit Pilzen infiziert aufs Lager gebracht wird.
  • Es sollten keine schwachen Holzdimensionen eingelagert werden. Der Hallimasch befällt auf Nasslagern praktisch ausschliesslich das Splintholz. Damit wirkt sich die Holzentwertung besonders gravierend an Stämmen mit geringem Durchmesser aus.
  • Werden entrindete Stämme eingelagert oder die Holzlagerplätze an Orten höher als 1'000 m.ü.M. eingerichtet, kann möglicherweise das Risiko eines Befalls durch den Hallimasch reduziert werden.
  • Falls auf demselben Lagerplatz erneut Nadelholz während mehrerer Jahre eingelagert werden soll, sollte der Platz von abgefallenen und infizierten Rindenresten gereinigt werden.

Keinesfalls darf das gelagerte Holz mit einem Fungizid behandelt werden, da dieses mit dem Beregnungswasser schnell abgewaschen wird und Verunreinigungen des Grundwassers bewirkt. Auch wachsen die problematischen Pilze unter der Rinde oder im Holz und können sich so der Wirkung des Holzschutzmittels entziehen.

(TR)