Eine Rodung ist gemäss Artikel 4 des Waldgesetzes eine dauernde oder vorübergehende Zweckentfremdung von Waldareal für nichtforstliche Zwecke. Die gerodete Fläche ist nicht mehr Wald im Sinne des Gesetzes. Im Gegensatz zu einem Holzschlag wird das Aufkommen der Waldbäume dauernd (definitiv) beziehungsweise während einer gewissen Zeit (temporär) verhindert.

Rodungen sind verboten, können aber, wenn wichtige Gründe vorliegen, ausnahmsweise bewilligt werden. Beispiele dafür sind der Bau einer Autobahn durch den Wald (definitive Rodung) oder der Bau einer unterirdischen Gasleitung (temporäre Rodung). Falls eine Rodung bewilligt wird, ist in der Regel in derselben Gegend ein Realersatz zu leisten.

In den Jahren 2000 bis 2010 wurden pro Jahr in der Schweiz durchschnittlich rund 300 Rodungen bewilligt und dabei etwa 130 Hektaren Wald oder 0,01 Prozent der Schweizer Waldfläche gerodet. Der Rodungsersatz umfasste durchschnittlich rund 90 Hektaren Aufforstungen an Ort und Stelle und rund 35 Hektaren Aufforstungen an einer anderen Stelle. Zusätzlich wurden Massnahmen zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes getroffen.

Vollzugshilfe von 2012 überarbeitet

In den Jahren 2000 bis 2008 kam es im Zusammenhang mit Rodungen insgesamt zu 32 Bundesgerichtsfällen, was angesichts der Interessenslage und der in vielen Gebieten engen Verzahnung von Siedlung und Wald wenig ist. Die relativ geringe Anzahl Rodungen und Gerichtsfälle sind ein Indiz dafür, dass die Rechtslage sowohl für die Gesuchsteller als auch für die Bewilligungsbehörden genügend klar ist. Dazu haben die Vollzugshilfe Rodungen und Rodungsersatz (2012) und das vormalige Kreisschreiben Nr. 1 (Rodungen, Inhalt des Rodungsgesuches), 2007 wesentlich beigetragen.

Mit der vorliegenden Überarbeitung wird die Vollzugshilfe 2012 ersetzt, punktuell angepasst und ergänzt. Die wichtigsten Präzisierungen erfolgen im Zusammenhang mit der Änderung des Waldgesetzes und der Waldverordnung im Rahmen der Parlamentarischen Initiative 09.474 Flexibilisierung der Waldflächenpolitik (Änderung des Rodungsersatzes) sowie dem Bericht des Bundesrates zum Postulat Cramer (10.3722) über die Erleichterung des Baus von Windkraftanlagen in Wäldern und auf Waldweideflächen.

(TR)