Darüber hinaus ist auch die anschließende Holzrückung und wegen des hohen Holzanfalles auf großer Fläche und in kurzer Zeit auch die Holzabfuhr, die Lagerung und die Holzvermarktung gut vorzuplanen.

Erntevolumen für Harvestereinsatz abschätzen

Für einen Harvestereinsatz müssen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stimmen. Dazu gehört in erster Linie das Auftragsvolumen. Denn die Überstellung eines Harvesters ist, je nach Entfernung, mit hohen Kosten verbunden, speziell dann, wenn ein Tieflader erforderlich ist.

Daher ist es notwendig den erwarteten Holzanfall abzuschätzen. Je höher dieser ist, desto geringer ist die Festmeter-Belastung für Planung, Überstellung etc. Erreicht ein einzelner Waldbesitzer das wirtschaftliche Erntevolumen nicht, soll er in der Umgebung weitere Interessenten für einen Harvestereinsatz werben. Die Holzdimensionen sollen nicht zu unterschiedlich sein, damit der Auftrag mit ein und demselben Harvester durchgeführt werden kann.

Wenig Sinn hat es, ein starkes Gerät im Schwachholzbereich einzusetzen, weil erstens die Leistung kaum höher ist als bei einem für diese Dimension geeigneten, schwächeren Gerät und zweitens die Betriebsstundenkosten bei größeren Geräten höher sind. Die wirtschaftliche Untergrenze für einen Harvestereinsatz liegt je nach Gerätestärkeklasse bei etwa 500 bis 1000 Festmeter.

Ein guter Unternehmer ist wichtig

Bei der Unternehmerwahl empfiehlt es sich Informationen über die Anbieter einzuholen. Wichtig ist die Zuverlässigkeit bezüglich Vertragserfüllung und die Arbeitsqualität. Ebenso sollte man sich über ortsübliche Preise für Harvesterernte informieren. Hat man einen geeigneten Unternehmer gefunden, ist mit ihm der Einsatzort zu besichtigen und danach der Preis für die Holzernte auszuhandeln.

Maßgeblich für den Preis, der meist in Festmeter ausgehandelt wird, sind der Größenumfang des Auftrages, die Baumart und Baumdimensionen, die Nutzungsart, ob Durchforstung, Kleinflächennutzung oder Endnutzung, die Befahrbarkeit des Waldbodens, die Hangneigung, der Laub- und Nadelholzanteil, etc.

Führt die Rückung der Unternehmer durch, sind die Rückedistanzen, die Anzahl der Lagerplätze und deren Lagergröße für den Preis ausschlaggebend. Hat der Waldbesitzer einen Krananhänger oder ein anderes Rückemittel, kann er die Rückung auch selbst durchführen. Dies ist natürlich bei der Preisgestaltung zu berücksichtigen.

Auszeige bei Harvestereinsätzen

Bereits bei der Begehung ist auch zu klären, wer die Auszeige durchführt. Werden nur wipfelbrüchige, geschälte, von Steinschlag oder anderwärtig beschädigte Bäume entnommen, empfiehlt sich trotzdem eine Auszeige, die aber keiner besonderen forstlichen Ausbildung bedarf. Handelt es sich aber um eine fachlich anspruchsvolle waldbauliche Maßnahme, wie zum Beispiel eine Auslesedurchforstung, muss dies ein Fachmann, am besten ein Förster, tun.

Die zu entnehmenden Bäume werden dabei in Augenhöhe mit Leuchtspray in Form eines 30 bis 40 cm langen Striches schräg über den Baum markiert. Dieses Zeichen kann der Fahrer rasch erkennen und seinen Arbeitseingriff gezielt und schonend ausführen.

Bäume in der Mitte der Aufarbeitungsfläche, also in der Mitte zwischen den Harvestergassen, sind beidseitig zu den Harvestergassen gerichtet, zu kennzeichnen. Z-Bäume sind mit einem weißen, verrottbaren, rund um den Stamm geführten Band besonders zu kennzeichnen.

Bei der Auszeige ist auf die Kranreichweite des eingesetzten Harvesters zu achten. Sie sollte nicht unter 9 bis 10 Meter liegen, damit nur alle etwa 20 m eine Harvestergasse erforderlich ist. Die Gassenmitte wird an den dort stehenden Bäumen mit einem Kreuz (Leuchtspray) gekennzeichnet. Zur Gassenauszeige ist Erfahrung bei Harvestereinsätzen erforderlich.

Der Harvester muss von der Forststraße aus gut in die Gasse einfahren und die Gasse befahren können. Dabei wäre von Vorteil, wenn der Fahrer selbst den Beginn und den Verlauf der Gassen markiert. In jedem Fall ist ein Baum, der vielleicht aus waldbaulichen Gründen belassen werden sollte, der Gassenbefahrbarkeit zu opfern.

Zeitplanung

Für den Einsatz ist der Zeitpunkt der Arbeitsdurchführung mit dem Unternehmer zu fixieren und eventuell ein Ersatztermin festzulegen. Dazu sind neben der Unternehmerverfügbarkeit auch die Besonderheiten des Einsatzortes zu berücksichtigen. Während Durchforstungen im Nadelholz bei schonender Arbeitsweise auch in den Sommermonaten möglich sind, müssen sie bei Laubholz (z.B. bei Buche) im Winterhalbjahr erfolgen.

Weiters sind bekannte Regenperioden speziell dort zu meiden, wo es sich um weiche, anmoorige oder lehmige Böden (Flysch) handelt. Solche sollte man am besten in gefrorenem Zustand befahren. In steileren Lagen verhindert häufig Schnee den Harvestereinsatz. Von der Witterung und den Bodenverhältnissen betroffener als der Harvester selbst ist der Forwarder oder Krananhänger, mit denen die anschließende Holzrückung durchgeführt wird. Mehrmaliges Befahren ein und derselben Gasse erzeugt tiefe Fahrspuren, die bei steilerem Gelände später zu Erosionsrinnen führen, in denen das Erdreich speziell bei Starkregen weggeschwemmt wird.

Auf jeden Fall ist nach dem Ernteeinsatz eine Prüfung hinsichtlich des vereinbarten Leistungsumfanges, der Einhaltung fixierter Termine, der Arbeitsqualität im Speziellen hinsichtlich Boden- und Bestandespfleglichkeit und sonstiger Vereinbarungen unerlässlich (Vorschlag für schriftlichen Arbeitsauftrag (Download, 350 kB), Quelle: Harvesterbroschüre des Kooperationsabkommens Forst Holz Papier).

Vor dem Einsatz Holzverkauf regeln

Vor Beginn des Ernteeinsatzes muss bereits der Holzkäufer feststehen. Mit diesem ist über Holzmenge, Sortimente, Holzqualität und Holzpreis zu verhandeln. Der Fahrer muss bei der Ausformung die Sortimentswünsche und Qualitätsansprüche bestmöglich berücksichtigen, damit es bei der späteren Holzübernahme zu keinen Unstimmigkeiten und möglicherweise Preisabstrichen kommt. Der Holzkäufer hat so für die Holzabfuhr zu sorgen, dass die Lagerplätze nicht überquellen, wodurch eventuell längere Rückedistanzen zu weiter entfernten Holzlagern entstehen. Zu klären ist auch, wer für die Instandsetzung verursachter Schäden an Straßen, Böschungen etc. zu sorgen hat.