Naturschutzsachverständige des Umweltbundes­amtes und von BirdLife als Kooperationspartner haben auf Grundlage der FFH- und der Vogel­schutzrichtlinie (VSR) ein komplexes Regelwerk für Nutzungseinschränkungen entwickelt. Diese Entwicklung sowie die Umsetzung in HOBI können nur als eine Möglichkeit angesehen werden, wie die quantitativen Auswirkungen dieser Art von Nutzungseinschränkungen bestimmt werden können. Sowohl der methodische Ansatz für die Entwicklung von konkreten Zielsetzungen als auch deren Anwendung auf die modellierten Prognosedaten von HOBI sind methodisches Neuland. Daher können weder die Vorgangsweise noch die damit erzielten Ergebnisse als endgültig angesehen werden.

Generell wird zwischen Nutzungsausschlussgebieten und Gebieten mit Nutzungseinschränkungen unterschieden. Zu Nutzungsausschlussgebieten zählen zum Beispiel Kernzonen von Nationalparks oder Wildnisgebiete. In diesen Regionen wurde generell in der Berechnung keine Nutzung berücksichtigt. Viel komplexer war die Vorgangsweise in den anderen Gebieten, für die ein Konzept für Nutzungseinschränkungen entwickelt wurde. Als Grundlagen dafür dienten die Vogelschutzrichtlinie (VSR) und die Flora-Fauna-Habitatrichtlinie (FFH) der EU. In diesen wird die Wahrung und Wiederherstellung des günstigen Er­haltungszustandes von Schutzgütern behandelt.

Die methodische Umsetzung dieser Richtlinien im Rahmen der HOBI-Studie war eine besondere Herausforderung, da bisher in keinem anderen EU-Land eine konkrete Anwendung für Fragen der Holz- und Biomassennutzung erfolgt ist.

Zahlreiche Vorarbeiten waren notwendig

Zunächst mussten drei Arbeitsschritte bewältigt werden:

  • Festlegung und räumliche Zuordnung der wald­relevanten Schutzgüter
  • Festlegung der Indikatoren
  • Festlegung der Ziele

Die Schutzgüter sind einerseits eine Auswahl der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie sowie angeführte Arten in der FFH- und Vogelschutzrichtlinie. Als Beispiele für Schutzgüter, die in HOBI berücksichtigt wurden, sind in der Tabelle Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie aufgelistet.

Tabelle: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie, die von forstlicher Nutzung wesentlich geprägt werden (fett: prioritäres Schutzgut)
FFH-CodeNames des Lebensraumtyps
9110Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
9130Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
9140Mitteleuropäischer subalpiner Buchenwald mit Ahorn und Rumex arifolius
9150Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion)
9160Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli)
9170Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)
9180 Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
91F0Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris)
91G0 Pannonische Wälder mit Quercus petraea und Carpinus betulus
9410Montane bis alpine bodensaure Fichtenwälder (Vaccinio-Piceetea)
9420Alpiner Lärchen- und/oder Arvenwald
9430 Montaner und subalpiner Pinus uncinata-Wald (*auf Gips- und Kalksubstrat)
9530 Submediterrane Kiefernwälder mit endemischen Schwarzkiefern

Darauf aufbauend wurden Indikatoren festgelegt, die einerseits in einem engen Zusammenhang mit den Schutzgütern stehen, andererseits mit den Werkzeugen der ÖWI und der Modellierung mit PROGNAUS abbildbar sind. Diese Vorgaben mündeten letztlich in den drei Indikatoren:

  • starke, lebende Bäume
  • Totholz
  • Schichtigkeit.

Für diese Indikatoren mussten Ziele festgelegt werden. Dabei wurde generell auf absolute Zielgrößen wie etwa 10 Vfm Totholz pro Hektar verzichtet. Vielmehr wurden mit der Erhaltung bzw. Verbesserung des Zustandes relative Ziele festgelegt. Es wird also der Zustand des Waldes, ausgedrückt durch die Daten der ÖWI 2000/2002, mit dem Zustand nach zwanzigjähriger Modellierung von Zuwachs, Mortalität, Verjüngung und Nutzung verglichen. Bei Abweichungen vom gewünschten Zielzustand wurde die Nutzung reduziert und die Gesamtmenge der Veränderungen als
Nutzungseinschränkung gewertet.

Diese Vorarbeiten waren die Basis für die Konkreti­sierung des Regelwerkes für die Nutzungsein­schränkungen. Dieses Regelwerk umfasst für jede Kombination aus Baumart, Lebensraumtyp, Schutzgebiet und Indikator eine Zielvorstellung. Letztlich führen diese Kombinationsmöglichkeiten zu rund 10.000 Zielen für die Erhaltung und Verbesserung des Zu­standes.

Das hier entwickelte Verfahren stellt nur einen ersten Versuch dar, naturschutzbedingte Einschränkungen für die Holz- und Biomassenutzung quantitativ zu er­fassen. Daher wurde auch bei der praktischen Um­setzung in HOBI kein eigenes Szenario für den Naturschutz entwickelt. Vielmehr wurde versucht, das Regelwerk auf vorhandene Szenarien aufzusetzen.