Der Begriff "Freifläche" gemäß ÖWI bezeichnet hier nicht nur temporär unbestockte Blößen (≥ 500 m2) und Lücken (30- 499 m2), sondern auch freistehende Jungwüchse (≥ 500 m2) und Strauch­flächen (≥ 500 m2). Freistehende Jungwüchse werden, wenn ihre Durchschnittshöhe weniger als 1,3 m beträgt, als "Jugend I", ab 1,3 m Durchschnittshöhe und bis zu einem durch­schnittlichen BHD von 104 mm als "Jugend II" bezeichnet.

Forststraßen, Lagerplätze, Leitungstrassen etc. wurden in die Freifläche einbezogen, wenn sie im Bereich der Probe­fläche in einem räumlichen Zusammenhang zu einer Freifläche standen.

Freiflächen in Österreichs Wäldern

Für mehr Licht am Waldboden ist nicht allein die Größe einer Freifläche, sondern auch das Verhältnis ihrer Breite zur Höhe des um­gebenden Bestandes maßgeblich. Untersuchungen von Minckler und Woerheide (1965) ergaben, dass bei einem Ver­hältnis Lückenbreite zu Höhe des angrenzenden Bestandes von 0,5:1 ungefähr die Hälfte der Lichtintensität am Lückenboden ankommt (Collins et al., 1985).

Darunter erhöht sich das Lichtangebot nur kaum. Die ÖWI erhebt Freiflächen daher erst ab einer Mindestbreite, die der halben durchschnittlichen Baumhöhe der umgebenden Bestände entspricht. Nach dieser Definition beträgt die hochgerechnete Gesamtfläche der Freiflächen rund 614.000 ha, rund 15% der Waldfläche Österreichs.
Lücken, die zwar den Bestandesschluss kleinflächig unterbrechen, aber die für Freiflächen geforderte Mindestbreite nicht erreichen, haben eine Fläche von 189.000 ha.

Den größten Anteil an den Frei­flächen machen freistehende Jugend II-Flächen (38%) aus, Strauchflächen kommen auf 22%, Blößen ab 500 m2 auf 11%, gemischte, nicht zuordenbare Freiflächen oder Freiflächen, die aus Waldstraßen, Lagerplätzen etc. ent­standen sind, auf 10%. Jugend I-Flächen kommen auf 14% (Ab­bil­dung). Der hohe Anteil an Jugend II-Flächen ergibt sich aus der längeren "Verweildauer" dieser Frei­flächenart.

Viele Freiflächen im Gebirgs­wald der Innen- und Zwischenalpen

Für die folgenden Ausführungen werden nur jüngere freistehende Jugend II-Flächen verwendet, die in der Vorperiode entweder Blöße oder noch Altbestand waren.
Zieht man von den Freiflächen (614.000 ha) Strauchflächen und ältere Jugenden II ab, bleiben rund 269.000 ha an Blößen, Lücken, Jugenden und sonstigen Freiflächen übrig (entspricht ca. 7% der Gesamtwaldfläche) (Tabelle 1).

Überdurchschnittlich reich an Frei­flächen (ohne Strauchflächen und ältere Jugend II-Flächen) sind Gebirgswälder der Innen- und Zwischenalpen (8,2%), die Freiflächenanteile intensiv genutzter Wälder der außeralpinen Naturräume belaufen sich auf 4 bis 6%.

Tabelle 2 zeigt einen überdurchschnittlichen Anteil an kleinen Frei­flächen unter 1000 m2 in den Innen-, Zwischen- und Randalpen. Die relativ meisten Freiflächen zwischen 1000 und 5000 m2 findet man im Wald- und Mühlviertel.

Im intensiv bewirtschafteten nörd­lichen Alpenvorland gibt es nur rund 7000 ha Freiflächen, von denen praktisch alle über 1000 m2 groß sind, mehr als die Hälfte davon über 5000 m2.

Hälfte der Freiflächen ist größer 0,5 Hektar

Für die Aufteilung nach Größenklassen werden nur Freiflächen berücksichtigt, die aus der jüngeren Vergangenheit stammen wie Blößen, Lücken, freistehende Jugend I- und freistehende Jugend II-Flächen (die sich seit der Periode 2000/02 aus Blößen oder Altbeständen entwickelt haben) sowie Flächen, auf denen Mischformen von Freiflächen eine eindeutige Zuordnung unmöglich machen.

Fast die Hälfte dieser 269.000 ha wird von großen Freiflächen > 5000 m2 eingenommen, drei Viertel der Frei­flächen sind über 1000 m2. 32% der Freiflächen sind Schläge von mehr als einem halben Hektar, 10% sind große Windwurfflächen. Die durch sonstige Naturereignisse entstandenen Frei­flächen haben mit rund 40.000 ha ein ähnliches Flächenausmaß wie die Windwürfe. Hier sind allerdings die Flächenanteile ziemlich gleichmäßig auf alle Größen­klassen verteilt (Tabelle 3).

Kahlhiebe

Ein Großkahlhieb ist laut öster­reichischem Forstgesetz 1975 im Hochwald verboten. Dieser liegt dann vor, wenn die Hiebsfläche schmäler als 50 m und länger als 600 m (also mindestens 3 ha) ist, oder bei einer Freiflächenbreite von mehr als 50 Metern die Fläche mehr als 2 ha beträgt. Kleinere Kahlhiebe ab einer Größe von einem halben Hektar sind bewilligungspflichtig. Frei (wenn zum Teil auch meldepflichtig) sind Fällungen bis zu einem halben Hektar und über gesicherter Verjüngung sowie Fällungen infolge höherer Gewalt (z.B. Windwurf). Wieder­bewaldung muss bei Kunstverjüngung inner­halb von fünf, bei Naturverjüngung innerhalb von zehn Jahren nach der Freilegung der Fläche erfolgt sein.

Von den 269.000 ha der Größen­klassen zugeteilten Freiflächen sind 200.000 ha (75%) größer als 1000 m2. Davon sind 69.000 ha kleiner, 131.000 ha größer als ein halbes Hektar (Tabelle 3).

128.000 ha Freiflächen entstanden zwischen den Erhebungsperioden 2000/02 und 2007/09 aus flächigen Nutzungen (Schlägen) über 1000 m2 (86.000 davon auf Kahlhieben größer 0,5 ha), und 36.000 ha als Folge von Windwürfen.

69.000 Hektar sind Windwurfflächen über 1000 m2

Will man die tatsächliche Größe der Flächen ermitteln, die von großflächigen Windwürfen betroffen wurden, sollte man bedenken, dass im Zuge der Auf­arbeitung von Windwurfholz auch Endnutzungen am verbleibenden Bestand durchgeführt wurden, was eine ein­deutige Zuordnung der Freifläche zu einer Entstehungsart erschwert. Aus diesem Grund wurde im Zuge der Freiflächenerhebung der ÖWI auch das Vorhandensein umgeklappter Wurzelteller in der Umgebung der Probefläche er­hoben. Auf rund einem Drittel der Schlagflächen über 1000 m2 wurden derartige Windwurfspuren registriert, man kann also zu den 36.000 ha Windwürfen über 1000 m2 noch 33.000 ha Schlagflächen dazurechnen, bei denen neben einer Endnutzung auch Windwurfspuren zu erkennen waren. Insgesamt kann man davon ausgehen, dass zwischen den Perioden 2000/02 und 2007/09 rund 69.000 ha flächige Windwurfflächen über 1000 m2 entstanden sind. 57.000 ha davon waren größer als ein halbes Hektar (Tabelle 4). Kleinflächige Windwürfe unter 1000m2 weisen eine Fläche von 8000 ha auf.

Reduziert man die 86.000 ha Kahlhiebe über 5000 m2 um die 29.000 ha mit aufgeklappten Wurzeltellern, bleiben 57.000 ha Kahlhiebe mit Flächen über einem halben Hektar übrig.