Eine Seilsicherung ist zu verwenden, wenn ein Ausgleiten oder Stolpern zum Absturz führen kann. Mögliche Arbeitssituationen sind:

  • Arbeiten in steilem Gelände und an Böschungen,
  • in der Nähe von Gewässern oder
  • oberhalb von Absturzstellen wie Felsbänder oder Stützmauern (Holzernte, Grünflächenpflege, Bau-, Kontroll- und Unterhaltsarbeiten).

Das Wichtigste in Kürze

Wichtige Voraussetzungen, die beim Arbeiten mit Anseilschutz in steilem Gelände erfüllt sein müssen:

  • Vor Beginn der Arbeiten ist eine Gefahrenermittlung und Risikobeurteilung durchzuführen. Dabei müssen Naturgefahren wie Steinschlag beurteilt werden.
  • Die Zugänge zur Anseilstelle müssen sicher sein.
  • Es muss jederzeit die Möglichkeit einer zweiten Sicherung mit einem zusätzlichen Verbindungsmittel vorhanden sein, beispielsweise zum Übersteigen von Ankerpunkten und Hindernissen.
  • Als persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz dürfen nur geeignete und geprüfte Auffanggurte verwendet werden.
  • Es dürfen nur ausgebildete Personen eingesetzt werden.
  • Bevor die Arbeiten ausgeführt werden, müssen die Rettung von Verunfallten und die Erste Hilfe gewährleistet sein. Dazu ist jederzeit Sicht-, Ruf- oder Funkkontakt zu einer zweiten Person erforderlich.

Arbeitsausführung

Vor Arbeitsbeginn ist auf Folgendes zu achten:

  • Es muss ein schriftlicher Arbeitsauftrag mit Gefahrenermittlung vorliegen.
  • Der Arbeitsplatz muss den Verhältnissen entsprechend vor Arbeitsbeginn gesichert und signalisiert werden.
  • Witterungseinflüsse wie Wind, Regen, Schnee und Eis sind zu berücksichtigen.
  • Das Sicherungsseil vor mechanischen Beschädigungen durch Scheuern oder Quetschen schützen.
  • Das Sicherungsseil soll jederzeit gespannt sein.
  • In der Regel sichert sich jeder Mitarbeiter selber mit Hilfe einer Seileinstellvorrichtung, z.B. mit einem am Seil mitlaufenden Auffanggerät oder Abseilgerät.
  • Umhängepunkte der Seilsicherung vermeiden, z.B. bei kreuzenden Seilen, Ankerpunkten oder Leitungen.
  • Zur Arbeitsplatzpositionierung eignen sich einstellbare Verbindungsmittel.
  • Beim Einsatz von Schneidwerkzeugen wie Kettensägen muss das Sicherungsseil oder die Positionssicherung einen Durchtrennschutz aufweisen.
  • Die Kettensäge muss am Gurt mit einem Anschlagmittel mit Sollbruchstelle befestigt werden.
  • Zur Rettung von Verunfallten muss eine zweite Person, die für das Arbeiten mit Anseilschutz ausgebildet ist, mit der Persönlichen Schutzausrüstung vor Ort anwesend sein.

Zur Rettung im Notfall gehören:

  • Rettungs- und Erste-Hilfe-Material bereitstellen.
  • Notfallnummern, genaue Adresse oder Koordinaten des Standorts kennen.
  • Rettungstechnik kennen und beherrschen.

Ausbildung der Mitarbeitenden

Arbeiten mit Anseilschutz gehören zu den Arbeiten mit besonderen Gefahren. Diese dürfen nur von Mitarbeitenden ausgeführt werden, die dafür ausgebildet sind.

Die Ausbildung umfasst theoretische und praktische Kenntnisse und dauert mindestens einen Tag. Für Arbeiten mit der Kettensäge ist eine zusätzliche Ausbildung erforderlich.

Minimale Anforderungen an die Ausbildung sind: Kenntnisse zu Gefahrenermittlung und Risikobeurteilung, Materialkunde, Sicherungsarten, Bewegen im steilen Gelände, Arbeitspositionierung, Notfallplanung und Rettung.

Mitarbeitende, die bereits Erfahrung im Arbeiten mit dem Anseilschutz oder der Kettensäge haben, sind auf ihre Fachkompetenz zu prüfen und ergänzend zu schulen. Die Ausbildung ist zu dokumentieren.

Führt ein Versagen der Seilsicherung unweigerlich zum Absturz, beispielsweise beim Abseilen, handelt es sich um Arbeiten am hängenden Seil. Dafür sind normalerweise zwei Seile (Arbeits- und Sicherungsseil) erforderlich sowie eine weiterführende Ausbildung.

Persönliche Schutzausrüstung

Zur persönlichen Schutzausrüstung zählen:

  • Auffanggurt (evtl. mit integriertem Sitz- oder Haltegurt)
  • Kletter- oder Industrieschutzhelm mit Kinnriemen
  • Verbindungsmittel und -elemente wie Karabinerhaken, Halteseile und Sicherungsseile
  • Handschuhe und festes Schuhwerk
  • Warnkleidung für Arbeiten im Bereich von öffentlichen Strassen und Bahnanlagen
  • Für Arbeiten mit der Kettensäge ist eine zusätzliche Schutzausrüstung erforderlich.

Relevante Vorschriften und Normen

  • VUV Art. 5 und 8
  • BauAV Art. 3, 7, 11, 19, 26, 79−82
  • SN EN 361 Auffanggurte
  • SN EN 12492 Kletterhelme
  • SN EN 354 Verbindungsmittel
  • SN EN 362 Verbindungselemente
  • SN EN 363 Persönliche Absturzschutzsysteme
  • SN EN 795 Anschlageinrichtungen
  • SN EN 1891 Kernmantelseile mit geringer Dehnung
  • SN EN 12841 Seileinstellvorrichtungen