Schwerlastfähige Forstwege sind die Grundlage für die nachhaltige Bewirtschaftung unserer Wälder. Sie ermöglichen den Zugang für Waldeigentümer, Forstpersonal und Erholungssuchende in den Wald und erleichtern die geregelte Abfuhr des Rohstoffes Holz. Systematisch geplante Forststraßen schaffen die Voraussetzung für eine schonende und wirtschaftliche Verjüngung, Pflege und Ernte von Waldbeständen.

Vorteile von Forstwegen

Eine funktionsfähige Forststraße bietet vielerlei Vorteile:

Holzernte und Transport: Auf schwerlastfähigen Forststraßen können Holzernte- und Transportmaschinen sowie Pkw den Arbeitsplatz Wald erreichen. Besitzt ein Waldgebiet eine systematische Grunderschließung, ist dort ganzjährig und witterungsunabhängig forstwirtschaftlicher Verkehr möglich.

Schadensbekämpfung: Waldschäden durch beispielsweise Stürme, Trockenheit oder Nassschnee lassen sich mit einem Wegenetz besser aufarbeiten; eine Waldbrandbekämpfung ist schneller möglich.

Rettung: Rettungskräfte können beispielsweise bei der Waldarbeit verunfallte Personen schnell und sicher erreichen. Wichtig sind hier auch die festgelegten Rettungstreffpunkte (siehe unter www.rettungskette-forst.de).

Freizeit und Erholung: Erholungssuchende können den Wald auf den Forststraßen bequem betreten.

Artenreichtum: Entlang von Forststraßen oder auch an Lagerplätzen und Wendeplatten können aufgrund der wichtigen Waldinnenränder einen spürbar positiven Beitrag für die biologische Vielfalt leisten.

Wegeplanung – Trassenverlauf

Bautechnik und Wegeverlauf richten sich vor allem nach naturräumlichen Gegebenheiten wie Geländeform, Bodenbeschaffenheit und Niederschlagsmengen. Bereits vorhandene Forststraßen müssen bei einem neuen Erschließungskonzept zwingend berücksichtigt werden. Es gibt Bereiche, die bei der Erschließungsmaßnahme erreicht werden sollen (positive Kardinalpunkte) und Bereiche, die durch die Maßnahme nicht berührt werden sollen oder dürfen (negative Kardinalpunkte). Forstwege sollten zur Entwässerung der Seitengräben eine Mindestneigung von 1-2 % aufweisen. Die maximale Wegneigung sollte im Flachland 8 % uns in steilen Hanglagen 15 % nicht übersteigen.

In der Ebene sollte der Mindestkurvenradius von zwanzig Metern nicht unterschritten werden. In Hanglagen sind Kurvenradien von mindestens zwölf Metern üblich. In engen Kurven und Kehren muss die Fahrbahninnenseite verbreitert werden. Wo die Wegeseitenstreifen nicht genutzt werden können, ist es notwendig an geeigneten Stellen Lager- und Arbeitsplätze einzurichten. Am Ende von Stichwegen werden ausreichend dimensionierte Umkehrmöglichkeiten geschaffen (Wendeplatte oder Wendehammer).

Bautechnik

Der Querschnitte der Forststraße ähnelt einem "Uhrglasprofil" wodurch Regen- und Schmelzwasser abgeleitet wird. Denn dringt Wasser in den Wegekörper ein und weicht diesen auf, könnte er beim Befahren verformt werden.

Die oberste Deckschicht des Wegebaukörpers wird aus verwitterungsbeständigem 0/11 bis 0/32 Wegebaumaterial hergestellt. Die Deckschichtbreite entspricht der Fahrbahnbreite und beträgt in der Regel drei Meter. Die Tragschicht umfasst zusätzlich die Seitenstreifen und entspricht daher der Kronenbreite von vier bis viereinhalb Metern. Sie besteht in der Regel aus einer verdichtbaren Gesteinsmischung in der Korngröße 0/32 bis 0/56. Unter der Deck- und Tragschicht befindet sich das Wegeplanum. Darin sind Wasserdurchlässe und Seitengräben integriert. In Hanglagen muss das Planum auf mindestens zwei Dritteln seiner Breite auf dem festen "gewachsenen" Boden liegen. Die beidseitige Böschung wird mit einer maximalen Neigung von 45 Grad angelegt. Die talseitige Böschung sollte aus Stabilitätsgründen etwas flacher angelegt werden.

Bei der Wegeentwässerung muss angestrebt werden, dass sich das Niederschlagswasser über den ungestörten und damit puffernd wirkenden Waldboden möglichst breitflächig verteilt und versickert. Der Wasserabfluss erfolgt über die Seitengräben und regelmäßig quer zum Forstweg verlaufender Durchlassrohre.

Bauphasen

Trassenaufhieb: Nachdem der Wegeverlauf im Gelände markiert wurde, werden die Bäume im Trassenbereich gefällt und aufgearbeitet. Die Aufhiebsbreite beträgt in der Ebene meist acht, in steilen Hanglagen bis zu fünfzehn Meter.

Rohplanum, Böschung, Gräben: Nachdem die Stöcke der gefällten Bäume gerodet wurden, werden mit einem Kettenbagger Planum, Böschung und Gräben profiliert.

Einbau der Durchlässe: Durchlässe werden mit leichtem Gefälle in die ausgehobene Grube, vor allem an Wegabzweigungen und Senken, gelegt und mit einer tragfähigen Gesteinsmischung überdeckt. Ein- und Ausläufe kann man mit Wasserbausteinen (400/600) stabilisieren.

Einbau der Tragschicht: Das Tragschichtmaterial wird in der Regel mit einem Raupenbagger oder einer Planierraupe eingearbeitet und anschließend mit einer Vibrationswalze zwischenverdichtet. Zuvor darf kein Niederschlagswasser in die noch lockere Schüttung gelangen.

Profilieren der Deckschicht: Das Deckschichtmaterial wird mit einem Lkw-Kipper möglichst gleichmäßig über der Tragschicht abgeladen und anschließend mit einem Grader verteilt. Dieser übernimmt auch das Profilieren der Fahrbahn.

Verdichten: Im letzten Arbeitsschritt wird die Forststraße dauerhaft verdichtet. Vibrationswalze oder Plattenverdichter verfestigen und versiegelnd die Deckschicht durch mehrmalige Überfahrten. Nach Ende der Bauarbeiten sollte die Forststraße idealerweise mehrere Monate gesperrt werden – denn erst Frost und Trockenperioden verhärten die Fahrbahn sehr wirksam.

Wegeunterhalt

Kontinuierliche Wegepflege sorgt mit einfachen Maßnahmen für gleichbleibend funktionsfähige Forststraßen und beugt aufwändigen Reparaturen vor.

Äste von Sträuchern und Bäumen engen die Fahrbahn schon nach wenigen Jahren ein. Das Lichtraumprofil wird bei Bedarf rechtzeitig in einer Breite und Höhe von mindestens viereinhalb Metern freigehalten. Bei Arbeits- und Lagerplätzen ist eine Höhe von sechs Metern erforderlich.

Laub, Bewuchs und sonstige Ablagerungen verfüllen die Gräben kontinuierlich und verhindern so den Wasserabfluss. Daher ist die Grabenpflege mit einem Radbagger oder Grader ein- bis zweimal im Jahrzehnt durchzuführen.

Nach außen getragenes Deckschichtmaterial wird drei- bis fünfmal im Jahr (zwischen Frühjahr und Herbst) mit einem Wegepflegegerät wieder gleichmäßig auf der Fahrbahn verteilt. Ein anschließendes Verdichten der Deckschicht ist nicht erforderlich.

Wegeneubau im Privatwald in Bayern

Forststraßen überspannen häufig mehrere Grundstücke unterschiedlicher Eigentümer. Planung und Bauleitung, Maßnahmenträger, Ausschreibung und Vergabe sowie Finanzierung und Kostenumrechnung müssen zwingend gemeinschaftlich entschieden werden. Der Freistaat Bayern fördert den Neubau schwerlasttauglicher Forststraßen, die Befestigung vorhandener aber bislang nicht oder nicht ausreichend befestigter Waldwege sowie deren Grundinstandsetzung bzw. den Bau und die Grundinstandsetzung von notwendigen Zufahrtswegen und weiteren Infrastrukturmaßnahmen zur Walderschließung. Die zuständigen Revierleiter der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beraten Sie gerne.