Ein angepasstes Feinerschließungssystem ist Grundlage für die bodenschonende und nachhaltige Bewirtschaftung von Waldbeständen. Rückegassen und Rückewege dienen Holzernte- und Rückemaschinen als dauerhafte Verbindungsachsen zwischen Forststraßen und Hiebsorten.

Rückegassen und Rückewege

Die Feinerschließung von Wäldern erfolgt in der Regel durch ein systematisches Rückegassennetz. Eine Bodenbewegung sowie eine Befestigung der Gassen sind nicht notwendig. Hier wird lediglich die Bestockung entnommen, im Gassenverlauf liegende Baumstöcke werden tief abgeschnitten. Rückegassen werden für eine langfristige Nutzung über mehrere Bestandsgenerationen angelegt und dauerhaft markiert. Vor der Befahrung müssen Zustand und Tragfähigkeit der Rückegassen geprüft werden.

In steilen Hanglagen verlieren Forstmaschinen an Traktion und Standsicherheit. Hier werden Rückewege als Erschließungslinien für Harvester, Forwarder und Seilschlepper quer zur Hangneigung gebaut. Hier ist eine Bodenbearbeitung mit Materialausgleich in jedem Fall notwendig. Reicht der anstehende Bodenaushub nicht aus, kann eine Befestigung und Stabilisierung mit beispielsweise Kies oder Schroppen notwendig sein. Rückewege sind aber keine schwerlastfähige Forstwege und wegen der fehlenden Trag- und Deckschicht nicht mit PKW und LKW befahrbar.

Geländeverhältnisse entscheidend

Vorhandene Wege und Gassen sind vor neuen Erschließungsmaßnahmen zu erfassen und möglichst in die Planung zu integrieren. Die Entscheidung zwischen Rückegasse oder Rückeweg wird maßgeblich von den Geländeverhältnissen bestimmt. Wichtige Kriterien für die Feinerschließung sind hierbei die Hangneigung, Blocküberlagerungen, Nassstandorte und negative Kardinalpunkte.

Planung und Anlage von Rückegassen

Gassenverlauf: Rückegassen werden geradlinig mit einem beidseitigen Anschluss an Forstwege oder Rückewege angelegt und gut sichtbar dauerhaft an den Randbäumen markiert.

Querneigung: Die Querneigung einer Rückegasse sollte fünf Prozent nicht übersteigen. Auch bei einer leichten Hangneigung sollten Rückegassen immer in Richtung des stärksten Gefälles (Falllinie) verlaufen.

Rückegassenbreite: Um Schäden am Bestand und an den eigesetzten Maschinen zu verhindern, wird eine Rückegassenbreite von mindestens vier Metern empfohlen.

Rückegassenzustand: Rückegassen werden parallel zueinander angelegt. Der Abstand zwischen den Gassen beträgt in der Regel 20-40 Meter.

Planung und Anlage von Rückewegen

Trassenverlauf: Rückewege verlaufen vorwiegend quer zum Hang und werden möglichst beidseitig an Forststraßen angeschlossen. Die nötigen Holzlagermöglichkeiten sollten nahe der Anschlüsse liegen.

Längsneigung: Bei einem stabilen Wegeaufbau ist die Holzrückung in der Regel bis zu einer Längsneigung von 25 Prozent möglich. Um die Entwässerung des Rückeweges zu gewährleisten ist eine Längsneigung von mindestens zwei Prozent nötig.

Rückewegeabstand: Der Abstand zwischen den einzelnen Rückewegen richtet sich nach den jeweiligen Geländeverhältnissen und beträgt in der Regel 80-120 Meter.

Trassenaufhieb und Rohplanum: Die im Trassenverlauf stehenden Bäume werden vor Baubeginn it der Motorsäge gefällt und aufgearbeitet. Der Trassenverlauf wird in der Regel mit Hilfe von leistungsfähigen Baggern hergestellt. Diese sollten über ein Kettenlaufwerk und eine ausreichende Dimension von mindestens 16 Tonnen Gesamtgewicht verfügen.

Regelprofil: Die Breite des Trassenaufhiebs hängt von der jeweiligen Hangneigung ab und beträgt 4,5-7 Meter. Für Holzernte- und Rückemaschinen ist eine Wegebreite von 3,5 Metern ausreichend. Eine einfache bergseitige Querneigung der Fahrbahn von fünf Prozent verhindert talseitiges Abrutschen; eine Alternative ist hier auch das "Uhrglasprofil". Für einen stabilen Wegekörper ist es nötig, dass sich etwa zwei Drittel der Wegebreite auf dem festen gewachsenen Boden befinden.

Material: Die hangseitige Abtragsmasse wird als Fahrbahnunterbau talseitig eingebaut. Bei erosionsgefährdeten Standorten wird das Rohplanum mit geeignetem Wegebaumaterial mechanisch verbessert. Die Menge von Fremdmaterial sollte auf das unumgänglich notwendige Maß begrenzt werden.

Wasserableitung: Längs- und Querneigung des Rückeweges ermöglichen einen gleichmäßigen hangseitigen Wasserablauf. Das Wasser sollte regelmäßig talseitig mit "Entwässerungswannen" und/oder Rohrdurchlässen abgeleitet werden.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Bei baulichen Maßnahmen sind geschützte Elemente im Wald zu beachten. Das können sein geschützte Teile von Natur und Landschaft, gesetzlich geschützte Biotope, Natura 2000-Gebiete aber auch gesetzlich geschützte Arten. Prüfen Sie, ob Schutzwald betroffen ist – vor allem auch im Alpenraum – oder wasserwirtschaftliche Belange berührt werden. Besondere Regelungen gelten bei der Verwendung von Recyclingmaterial und Bauschutt.

Förderung

In Bayern kann der Bau von Rückewegen gefördert werden. Hierzu erhalten Sie eine fundierte und kostenlose Beratung sowie Hinweise zur finanziellen Förderung von Walderschließungsmaßnahmen bei Ihrem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Den richtigen Ansprechpartner liefert Ihnen der Försterfinder.