Die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft hat im April 2007 das Merkblatt Nr. 22 "Bodenschutz beim Forstmaschineneinsatz" herausgebracht und im Dezember 2012 neu aufgelegt. Es beschreibt, wie die Befahrbarkeit der Böden anhand verschiedener Kriterien eingeschätzt werden kann und welche Möglichkeiten bestehen, um eine Befahrbarkeit so bodenschonend wie möglich durchzuführen.

Bodenschäden durch Befahrung mit schweren Maschinen sollten nicht nur aus rechtlichen Gründen vermieden werden, sondern liegen auch im ureigenem Interesse des Waldbesitzers. Egal ob Waldbesitzer oder Unternehmer, die Tragfähigkeit des Bodens für einen beabsichtigten Maschineneinsatz ist unbedingt jedes Mal vor Ort zu prüfen und der gesamte Einsatz sollte möglichst schon im Voraus für alle Eventualitäten geplant werden.

Beurteilung vor Ort

Für diese Prüfung der Tragfähigkeit stellt das Merkblatt einfache und eindeutige Kriterien vor, die jeder Beteiligte selbst beurteilen kann. Anschließend zeigt es eine nach Relevanz sortierte Übersicht über die wichtigsten technischen Maßnahmen, die an den Maschinen verändert werden können, um die Bodenbeanspruchung zusätzlich zu verringern.

Planung im Vorfeld

Diese Maßnahmen "vor Ort" werden im Merkblatt noch ergänzt durch ein Bündel von Empfehlungen für die frühzeitige Planungsphase von Maschineneinsätzen. Hier sind alle Akteure eines Maschineneinsatzes in der Pflicht, Alternativen und endgültige Einsatzzeitpunkte festzulegen.