Zu den grundsätzlichen Anforderungen zählen PEFC-Zertifizierungskriterien, technische Anforderungen an Forstmaschinen sowie Qualitätsstandards für Arbeitsleistungen.

Bereits im ersten Geschäftsjahr 2006 übernahmen 300 Forstunternehmen 80 Prozent der Betriebsarbeiten mit Forstmaschinen im Staatswald. Der Auftragswert von 60 Mio. Euro rangiert als zweitgrößter Posten der Betriebskosten.

Eine erfolgreiche partnerschaftliche Zusammenarbeit basiert auf praxiserprobten Qualitätsstandards. Sie werden mit den "Zusätzlichen Vertragsbedingungen für den Unternehmereinsatz im Staatswald (ZVU)" und der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Werkvertrag vereinbart. Die Erfahrungen aus dem jahrzehntelangen Einsatz eigener Maschinen der Forsttechnik Bayerische Staatsforsten (BaySF) lassen überzogene Ansprüche, egal aus welcher Interessenssphäre, erkennen und relativieren. Die Mitarbeit im Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik (KWF) und im RAL-Güteprüfausschuss ermöglicht ständigen Austausch und gegenseitige Information zwischen den BaySF und den Herstellern von Maschinen und Geräten auf der einen sowie den Forstunternehmern auf der anderen Seite. Nicht zuletzt der alltägliche Kontakt "draußen im Wald auf der Baustelle" vermittelt die wechselseitigen Anforderungen an Arbeitsvorbereitung, Ausrüstung und Arbeitsleistung.

Grundsätzliche Anforderungen

Die BaySF fördert gemäß den PEFC-Standards für Deutschland zertifizierte Forstunternehmen. Mit der Zertifizierung werden grundlegende Ansprüche bereits erfüllt, beispielsweise der Einsatz geeigneter und sachkundiger Arbeitskräfte sowie geeigneter Arbeitsmittel (z. B. FPA-geprüft).

Eine erfolgreiche Zusammenarbeit setzt Arbeitssicherheit voraus. Die Auftragnehmer werden deshalb neben ihrer gesetzlichen Verpflichtung, die Arbeitsschutzbestimmungen einzuhalten, auch vertraglich dazu angehalten: Die ZVU (sie entsprechen den allgemeinen Geschäftsbedingungen "AGB" anderer Firmen) sehen Vertragsstrafen bis hin zur sofortigen Vertragskündigung vor, etwa im Wiederholungsfalle von Verstößen gegen die Unfallverhütungsvorschriften.

Das Forstunternehmen hat dazu auch zu gewährleisten, dass eine gute Verständigung in deutscher Sprache jederzeit gegeben ist.

Grundsätzlich obliegt dem Forstunternehmer nach "Einrichtung der Baustelle" auch die Verkehrssicherungspflicht am Einsatzort. Die Absperrung öffentlicher Verkehrswege, etwa Straßen, Bahnlinien oder Schifffahrtswege, ist darüber hinaus im konkreten Einzelfall zu regeln und schriftlich zu festzulegen.

Technische Anforderungen an alle Maschinen

  • Ausschließliche Verwendung biologisch schnell abbaubarer Hydraulikflüssigkeiten in Hydraulikanlagen, bei Maschinen ab Baujahr 2003 (Stichtag: 01.04.2003);
  • Mitführen des Sicherheitsdatenblattes für die Hydraulikflüssigkeit auf der Maschine;
  • Mitführen genügend dimensionierter Ölunfallsoforthilfesets (kein Granulat) auf der Maschine und Reserven am Tankplatz (Schutzwagen);
  • Transport und Lagerung von Betriebsstoffen ausschließlich in dafür zugelassenen Behältern und entsprechend den Wasserschutzvorschriften;
  • Niederdruckbreitreifen mit mindestens 600 mm Breite, bei Raupenfahrzeugen mindestens 600 mm breite Bodenplatten der Raupenketten;
  • Radmaschinen müssen für schwierige Einsatzbedingungen auf Nassböden und in Hängen mit Bogiebändern und Gleitschutzketten ausgerüstet sein.

Spezielle technische Anforderungen an Harvester

  • Ausschließliche Verwendung biologisch schnell abbaubarer Kettenhaftöle bei Verlustschmierungen;
  • Auslegerreichweite mindestens 9,5 m, erwünscht bis 15 m;
  • Vermessungssystem nach dem KWF-Pflichtenheft;
  • HKS-konforme Vermessung.

Spezielle technische Anforderungen an Rückemaschinen

Rückezüge

  • Rückezüge mit Rungenkorb und wechselweise Klemmbank für das Langholz, je nach Anforderung;
  • in Bergwäldern mit Rückewegen ist es erforderlich, die Seilwinde zum Vorliefern einzusetzen. Die technische Lösung kann im Aufbau einer Seilwinde auf dem Rückezug liegen oder im Einsatz eines separaten Seilschleppers zum Beiseilen;
  • mindestens sechsrädrige Maschinen;
  • auf Nassböden und in Hanglagen achträdrige Maschinen mit Bogiebändern und Gleitschutzketten.

Seilschlepper

  • Auf Rückewegen oder bei festem Untergrund sowie als Vorseil-Maschine auch mit 500 mm breiten Reifen möglich;
  • Seilwinde mit lastangepasster Zugkraft und Funkfernsteuerung;
  • fakultativ Rückezange, dann entfällt die aufwändige Polterung mit Polterschild, aber:
  • das Verlassen der Rückegassen und -wege ist verboten.

Qualitätsstandards für die Arbeitsleistung "Maschinelle Holzernte"

  • Gefahren wird ausschließlich auf den Rückegassen und -wegen;
  • Aufbau einer Reisigmatratze: Astmaterial und Gipfelholz sind möglichst quer auf der Rückegasse abzulegen;
  • die vorgegebenen Mindestzopfstärken und Mindestlängen sind einzuhalten;
  • zuverlässige Kalibrierung des Vermessungssystems (durchschnittlich 1 x je Woche bzw. jeweils beim Wechsel der Bestände) mit Kalibrierungsprotokoll;
  • der Auftraggeber kann die Kalibrierung jederzeit überprüfen;
  • ein Kurzprotokoll über den aktuellen Stand der aufgearbeiteten Mengen, gegliedert nach Sortimenten ist jederzeit verfügbar;
  • erlösoptimierte Sortenbildung und Aushaltung;
  • aufgearbeitet wird unter größtmöglicher Sorgfalt, Schäden am verbleibenden Bestand und am geernteten Holz werden minimiert;
  • markierte Z-Bäume sind bei der Aufarbeitung besonders zu schonen;
  • vorhandene Naturverjüngung ist weitestgehend zu schonen;
  • dem Auftraggeber ist wöchentlich eine Summenmeldung über die eingeschlagenen Sortimente und Mengen zu übermitteln (Wochenmeldung); bei Integration der Logistik in die Arbeitskette sind künftig täglich die Mengen der eingeschlagenen und gerückten Sortimente zu melden.

Qualitätsstandards für die Arbeitsleistung "Holzrücken"

  • Gefahren wird ausschließlich auf den Rückegassen und -wegen;
  • das Holz ist sorgfältig zu rücken, Schäden am verbleibenden Bestand insbesondere an den Randbäumen der Rückegassen sind zu vermeiden;
  • vorhandene Naturverjüngung bzw. Voranbauten sind bei den Rückearbeiten möglichst schonend zu behandeln;
  • vollständige Ausrückung aller Sortimente;
  • Vermeidung von Bruchschäden am geernteten Holz;
  • gelagert wird sorten- und losweise getrennt auf den vorbereiteten Lagerstreifen;
  • verkehrssichere Lagerung, stirnseitig bündig auf Unterlagen und vom Lkw-Kran zu erreichen;
  • Schlagabraum im Straßengraben sowie die Lagerung von Holz in Straßengräben ist nicht zulässig;
  • Forststraßen und Durchlässe sind täglich nach Beendigung der Arbeiten vom Schlagabraum zu reinigen;
  • die Polterung an oder zwischen Bäumen ist zu vermeiden;
  • Stammholz besserer Qualität (Wertholz) ist auf Anweisung des Auftraggebers einlagig zu poltern;
  • das Holzrücken hat der Holzernte unmittelbar zu folgen bzw. auf Weisung des Auftraggebers spätestens fünf Tage danach zu beginnen;
  • der Auftragnehmer steht mit einer Maschine für Sicherungsarbeiten und ZE-bedingte Aufräumarbeiten zur Verfügung, vergütet wird auf der Basis von Regiestunden;
  • um tiefe Fahrspurbildung ("Gleisbildung") zu vermeiden, kann die Arbeit witterungsbedingt unterbrochen werden; nach Möglichkeit werden Ausweicharbeiten angeboten;
  • auf Rückewegen sind durchgefahrene Wasserabschläge nach Abschluss der Rückung im Rahmen der technischen Möglichkeiten wiederherzustellen; vergütet wird auf der Basis von Regiestunden.

Partnerschaftliche Entwicklung

Neben den vorstehenden speziellen Qualitätsanforderungen für die Leistungen legen die BaySF Wert auf eine gemeinsame partnerschaftliche Weiterentwicklung mit den Unternehmern. Sie wollen beste Bedingungen im Hinblick auf die Vorbereitung der Bestände und der Arbeiten bieten und erwarten deshalb ein hohes Maß an Kommunikation und Kooperation. Beispielsweise ist es von großer Bedeutung für den Auftragnehmer, während der Ausführung der Arbeiten auch von sich aus mit dem Auftraggeber in "Fühlung" zu bleiben. Das bedeutet, einmal wöchentlich den Kontakt zu suchen, auch wenn ihn der Auftraggeber nicht herstellte. Eine gute Gelegenheit hierzu bietet z. B. die Übermittlung der Wochenmeldung.

Nicht zuletzt trägt die Zuverlässigkeit bei der Einhaltung von Vereinbarungen, insbesondere von Terminabsprachen, entscheidend zur Beurteilung eines Unternehmens bei. Es ist wichtig, bei Veränderungen rechtzeitig auf sich abzeichnende Verschiebungen aufmerksam zu machen und nicht zu warten, bis der Termin platzt. Unmittelbar kann dann der Vertragspartner in der Regel schlecht reagieren, aber dies kann sich auf die Bewertung der Firma und eine nachfolgende Auftragserteilung negativ auswirken.

Ein wichtiger Faktor sind die Maschinenführer, die bei der Arbeit für den Forstbetrieb mitdenken: z.B. der Rückezugfahrer, der beim Einsatzleiter (Servicestelle oder Revierleiter) anruft, bevor die Forstmaschine tiefe Fahrspuren verursacht. Damit wird der Forstbetrieb in die Lage versetzt, zu entscheiden, welche Optionen wahrgenommen werden: Weiterarbeiten und nachher reparieren, Ausweicharbeiten oder gar Einstellung der Arbeiten.

Genauso wesentlich ist das "Fingerspitzengefühl" der Harvesterfahrer für ihre komplexe Tätigkeit: Erlösoptimierte Sortenbildung und Aushaltung, Schonung des verbleibenden Bestandes und der Vorausverjüngung sowie der Aufbau einer genügend tragfähigen Reisigmatraze für den nachfolgenden Rückezug.

Am besten funktioniert die Arbeit bei partnerschaftlicher Zusammenarbeit, an deren Ende dann im Idealfall der Revierleiter zum Servicestellenleiter sagt: "Bei der Firma hat alles gepasst, die kannst Du mir wieder schicken."

Bernhard Hölldorfer ist Mitarbeiter des Bereichs Holz Technik Logistik in der Regensburger Zentrale der Bayerische Staatsforsten.