Im Forstbezirk Eibenstock findet seit nunmehr zwei Jahrzehnten ein intensiver Umbau der vorherrschenden Fichtenreinbestände statt. Aktuell werden pro Jahr zwischen 1,2 und 1,5 Mio. Pflanzen beschafft und damit ca. 170 bis 200 ha Waldfläche vorangebaut. Der Pflanzenbedarf wird zu 20 % von den betriebseigenen Baumschulen des Zentrums für Vermehrungsgut im Staatsbetrieb Sachsenforst, zu 35 % von privaten Baumschulen aus der Region und zu 45 % von überregionalen Baumschulen abgedeckt.

Effiziente Kontrolle von Pflanzgut und Pflanzungen

In der Regel weist ein nicht unerheblicher Teil der Pflanzen Mängel auf. Häufige Beobachtungen sind: trockene Wurzeln oder Pflanzen, Wurzelschnitte größer 4 mm, Verschulknicke bei unverschulten Pflanzen, falsche Altersangabe, geringer Feinwurzelanteil, Lieferung nicht bestellter Sortimente und so weiter.

Um ein Austrocknen der wurzelnackten Pflanzen zu verhindern, müssen die Pflanzen möglichst umgehend in den Boden gebracht werden. Aufgrund der großen Menge erfolgen etwa zwei Drittel der Pflanzungen nicht mit den eigenen Waldarbeitern, sondern durch forstliche Dienstleister. Trotz aufwändiger Vergabeverfahren findet man neben den Unternehmen, die ausschließlich gelernte Fachkräfte im Einsatz haben, des Öfteren auch jene die mit 20 und mehr ungelernten Mitarbeitern und nur 5 selbst gebauten Fahrradlenkern auf der Fläche tätig werden wollen.

Innerhalb der Pflanzsaison, die witterungsbedingt nur wenige Wochen dauert, gilt es Probleme, Ärger und Unmut von der Tagesordnung zu verbannen. Aus diesem Grund hat der Forstbezirk Eibenstock seit fünf Jahren ein Verfahren zur Kontrolle von Pflanzgut und Pflanzung eingeführt, weiterentwickelt und konsequent angewandt. Das Verfahren wurde zur ANW-Bundestagung 2014 vorgestellt und rege diskutiert. Aufgrund des allgemeinen Zuspruches und der bisher eingegangenen Anfragen zu den Abnahmeprotokollen für Pflanzung und Pflanzenannahme soll die Verfahrensweise hier vorgestellt werden.

Pflanzenannahme

Die beweissichere Annahme der Pflanzenlieferung vollzieht der Revierleiter vor Ort. Da bei Mängeln die zur Rücksendung der Lieferung führen, häufig nur die Abnahme durch Leitungspersonal akzeptiert wird, agieren die Mitarbeiter des höheren Forstdienstes hier nicht selten gemeinsam mit dem Revierleiter.

Abnahmeprotokoll

Kern der Abnahme ist die Dokumentation schlechter Pflanzenqualitäten in einem Abnahmeprotokoll. Dieses kommt jedoch nur zur Anwendung, wenn ein erheblicher Teil des Pflanzgutes bei der Anlieferung Mängel aufweist. Im Forstbezirk Eibenstock toleriert man bis zu 5 Prozent mangelhafter Pflanzen (Größe der Pflanzen, Wurzeldeformationen). Betreffen die Mängel die gesamte Lieferung (Trockenheit, falsches Pflanzenalter) wird diese komplett zurückgewiesen. In diesen Fällen ist das Protokoll ebenso entbehrlich.

Um eine repräsentative Stichprobe zu gewinnen, werden einige Pflanzenbündel aus verschiedenen Ecken der Lieferung herausgezogen, geöffnet und jede Pflanze im Bündel kontrolliert. Ganz nebenbei wird somit auch die Stückzahl geprüft.

Der Aufwand ist überschaubar, da in den Protokollen meist nur Kreuze gesetzt werden müssen. Das Protokoll wird um Fotos der Mängel und ein bis zwei zurück behaltene mangelhafte Pflanzen ergänzt.

Bei Zweifeln erfolgt Altersbestimmung

Bei den bestehenden Zweifeln am Alter des gelieferten Pflanzenmaterials werden mindestens 10 Pflanzen aus verschiedenen Partien der Lieferung zurück behalten. Die Bestimmung des Alters erfolgt dann über das Referat Forstgenetik im Kompetenzzentrum des Staatsforstbetriebes.

Die Nachlieferungen zeigen, dass die geforderten Qualitäten auf dem Markt verfügbar sind. Allerdings stellen hohe Anteile nicht abgenommener Pflanzen für die Baumschulen erhebliche finanzielle Verluste dar. Insofern könnte unser konsequentes Vorgehen dazu führen, dass die zurückgewiesenen Pflanzen einem anderen Kunden angeboten werden.

Kontrolle der Pflanzungen

Der Qualität der Pflanzung zu prüfen bedarf einer deutlich intensiveren Abnahme. Es reicht nicht aus, hastig an 5 bis 10 Pflanzen zu ziehen um zu sehen ob die Pflanzen fest sitzen.

Die fachgerechte Ausführung der Pflanzung wird in jeder Reihe an jeder 10. Pflanze kontrolliert. Auch hier hilft uns ein Abnahmeprotokoll indem auffallende Mängel wie herausschauende Wurzel, zu tief gepflanzt, Pflanze locker, zweiter Pflanzspalt nicht geschlossen und die Einhaltung des Pflanzverbandes eingetragen werden.

Mit dieser Art der Stichprobe erfassen wir die Arbeit jeder pflanzenden Person. Die Intensität der Stichproben passen wir der geleisteten Qualität an.

Auf einem Teil der Fläche werden die Stückzahlen auch komplett ausgezählt, um zu prüfen, ob tatsächlich auch alle zu pflanzenden Stückzahlen in den Boden gekommen sind. Während man bei kleineren Kulturen aus einem kontrollierten Flächenanteil (>20 %) noch gut auf die gesamte Fläche hochrechnen kann, birgt dies bei größeren Flächen erhebliche Unsicherheiten.

Ausgangspunkt ist daher ein "forstlicher Götterblick“: die Erfahrung lehrt, ob die Kombination aus Fläche, Pflanzverband und Pflanzenzahlen stimmen kann. Im Zweifel muss hier ebenfalls gezählt werden. Ein waches Auge ist auch im Umfeld geboten. Nicht selten waren herumliegende oder vergrabene Pflanzenbündel der Anstoß einer intensiven Prüfung.

Mängel verhindern

Unsere Vorgehensweise soll die Mängel, wie zum Beispiel das fehlende Einhalten der Frischekette, möglichst im Entstehen verhindern. So erfolgt zunächst eine Einweisung mit detailliertem Arbeitsauftrag, der nochmal auf alle Anforderungen hinweist. Während der Pflanzung erfolgen mehrmalige Kontrollen zur Beherrschung des Pflanzverfahrens und der Frischekette. Das beinhaltet zum Beispiel die Prüfung, ob zuerst der Keller geschlossen und dann oben angedrückt wird oder ob die Pflanzen lediglich durch mehrmaliges Antreten fest sitzen.

Die Kontrolle am ersten Tag nach der Einweisung wird protokolliert. Wird die Toleranzgrenze von 5 % fehlerhafter Pflanzungen überschritten, sind die sofortige Nachbesserung und eine Nachkontrolle fällig. Bei deutlich erhöhtem Fehlerprozent muss das gesamte Pflanzverfahren überprüft werden. Sind die Mängel am Folgetag nicht abgestellt, muss die Firma die Arbeiten beenden.

Bei Abschluss der Arbeiten auf jeder Kultur (nicht erst bei Abarbeitung des gesamten Auftrages) erfolgt eine nochmalige Kontrolle mit Abnahmeprotokoll und eventueller Beauftragung der Nacharbeiten. Verbleiben nach der zweiten Abnahme noch Fehlerprozente über 5, so sind vertraglich Kürzungen bei der Vergütung vorgesehen.

Wertvolle zusätzliche Tipps

Weil nicht alle Fehler direkt offensichtlich sind, hier noch zwei wichtige Hinweise:

Tipp 1:

Bei der Kontrolle nicht nur an Pflanzen ziehen sondern vor allem am Wurzelhals anfassen und drücken! Ist der Keller nicht richtig geschlossen, lässt sich die Pflanze leicht im Waldboden versenken!

Tipp 2:

Mit Hilfe eines Fieberglasstabes kann man auch einfach kontrollieren ob der Keller geschlossen ist. Einfach neben der Pflanze einschieben. Rutscht der Stab plötzlich leichter in den Boden befindet sich dort ein Hohlraum und die Wurzel vertrocknet!

Sicherung für Rechtsstreitigkeiten

Nach wie vor kommen mangelhafte Pflanzen in derartigen Größenordnungen an, dass Lieferungen zurückgenommen werden müssen. Bei einigen Baumschulen scheint dies jedes Jahr der Fall zu sein. Ein "Erziehungseffekt“ stellt sich somit nur allmählichen ein. Dem voraus geht ein, im Einzelfall mehr oder weniger intensiver Prozess zur Bewältigung der Meinungsverschiedenheiten.

Im Falle von Mängeln, egal ob bei den Pflanzen oder der Pflanzung, mahnt der Forstbezirk Eibenstock die fehlerhaft erbrachten Leistungen immer schriftlich an. Nur so sind Vertragsstrafen möglich und der Ausschluss des Dienstleisters bei künftigen Vergaben ist zu rechtfertigen. In extremen Fällen (mehrfach mangelhafte Lieferungen und Nachlieferungen) erfolgte bereits ein Ausschluss der Unternehmen von der Vergabe für 2 bis 3 Jahre.

Die strengen Kontrolle und der Ausschluss von Firmen, die zwar gute Preise anbieten, aber in der Leistungserbringung mangelhaft sind, sichern einen fairen Wettbewerb. Im Forstbezirk spürt man dies sowohl in der Qualität der Arbeit, als auch bei den Arbeitsbedingungen.

Langfristig positive Wirkung

Nicht verschwiegen werden darf aber, dass damit auch das Preisniveau pro Pflanze angestiegen ist. Allerdings dürfte dies nur bei einer isolierten Betrachtung erschrecken. Bereits auf der Ebene der Begründungskosten, die bis zur Sicherung der Kultur anfallen, mindern geringere Nachbesserungen und schneller Dichtschluss die Kosten. Mit Blick auf die langfristigen Wirkungen von Wurzeldeformationen auf das Betriebsrisiko und die Ertragsfähigkeit fällt die Betrachtung noch ungleich positiver aus!

Bei der Feststellung von Mängeln argumentiert der Gerügte häufig: "Im Revier XY gab es damit aber keine Probleme! Dort sieht man dies nicht als Problem an.“ Insofern hoffen wir, dass ausgehend von diesen Hinweisen auf mangelndes Problembewusstsein das vorgestellte Verfahren breiter angewandt wird. Nur so kann der Verbraucher Einfluss auf die angebotene Leistung nehmen.