Im Verlauf der letzten 15 Jahre hat sich der Hirsch im Schweizer Mittelland ausgebreitet, in kurzer Zeit eine erhebliche Rotwild-Dichte aufgebaut und sich als Standwild festgesetzt. Seit Sommer 2017 wurde am Albis im Kanton Zürich festgestellt, dass Hirsche die Rinde von Eiben (Taxus baccata) massiv abschälen. Solche Schäden an Eiben (s. Abb. 1 und 2) wurden bereits einige Jahre früher im Zürcher Oberland beobachtet, wo die Hirsch-Population seit längerer Zeit zugenommen hat.

Eiben – eine seltene Baumart mit vielfältigen Eigenschaften

Diese Schälschäden sind deshalb besonders gravierend, da Eiben in Europa als seltene Baumart gelten. Eines der grössten natürlichen Vorkommen der Eibe in Europa befindet sich in der Schweiz am Albis. Die Schäden wirken sich negativ aus und beeinträchtigen das Eibenvorkommen, dem es wegen Wildverbiss ohnehin an Naturverjüngung fehlt.

Das massive Schälen beeinträchtigt das Wachstum und führt zu Schäden am Holz. Eibenholz gilt als Rarität mit beachtlichem Wert. Aufgrund seiner hochwertigen Eigenschaften wird es für kunsthandwerkliche Objekte, für die Anfertigung von starken Sport-Pfeilbogen oder für fäulnisbeständige Pfähle verwendet. Allerdings wird Eibenholz nur selten gehandelt, weshalb kein gängiger Marktpreis besteht. Es werden Liebhaberpreise gezahlt.

Eiben bereichern den Baumbestand eines Waldes als Halbschatten-Baumart in der Unter- und Mittelschicht der Waldstruktur. Die Eiben mit ihren spezifischen Eigenschaften sind die perfekte Baumart für den Schutzwald. Die Eibe ist wintergrün, kann Steinschlag problemlos verkraften, macht Stockausschläge und ist sturmfest. Diese Baumart ist in der Lage, die Hänge zu stabilisieren. Für den Schutzwald ist sie unverzichtbar.

Grosse Anstrengungen – oft vergebens

Viele WaldeigentümerInnen, insbesondere PrivatwaldbesitzerInnen, sehen die vielfältig ökologischen, ideellen, kulturellen und materiellen Werte ihrer Eiben. Diese sind Bestandteil des Eigentums der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer. Diese wissen, wie schwierig und kostspielig es ist, bei den heutigen Wildbeständen noch Eiben aufzuziehen und zu erhalten. Hohe Kosten für Pflanzung, Schutz gegen Verbiss, sehr stabilen und hohen Schälschutz, oft in schwierigem Gelände, sind in Kauf zu nehmen – und das über Jahrzehnte. Ausserdem sind während der langen Wachstumszeit auch die Risiken nicht zu vernachlässigen. Nicht jede Eibe, in die man investiert, wird einmal gross.

Aus diesen Gründen sind Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer nicht um jeden Preis bereit, massive Schälschäden an ihren Eiben ohne Entschädigung zu akzeptieren und selbst zu tragen. Es stellen sich die Fragen nach dem Holzwert und den Kosten für Schadensersatz.

Wie können die Kosten ermittelt werden?

Den Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern, Forstfachleuten und weiteren Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern fehlten bisher abgestützte Fachgrundlagen

  • zur Feststellung des Holzvolumens und zur Ermittlung des Holzwertes von Eiben – sowohl stehend als auch liegend, und
  • zur monetären Abschätzung von Schälschäden, hervorgerufen durch den Rothirsch.

Zu diesen Fragenkreisen zeigen die Autoren in ihrem Artikel methodische Ansätze zur Abschätzung von Schälschäden an Eiben durch Rotwild auf. Dabei geben sie Hinweise zur Ermittlung des Holzwertes für Eiben. Sie stellen einen Holzvolumen- und Holzwert-Tarif vor und vermitteln in einem Leitfaden, wie die monetäre Abschätzung von Schälschäden an Eibe berechnet werden können, denn der Wert einer lebenden Eibe umfasst mehr als nur den reinen Holzmaterialwert. Mit Hilfe abgestützter Grundlagen wird die Vorgehensweise zur Schadensermittlung beispielhaft am konkreten Einzelbaum aufgezeigt.

Volumen- und Holzwert-Tarif für Eiben

Für die Wertermittlung am stehenden Baum war es erforderlich, eine ausreichende Anzahl gleichartiger Bäume im Bestand zu bewerten und anschliessend nach der Fällung forstüblich zu vermessen und zu vergleichen. Diese Daten wurden am Albis in den Wintern 2018/2019 und 2019/2020 anhand von grossen Seilkranschlägen mit einer gewissen Zahl an gesunden Eiben erfasst.

Bei der Stehenderfassung wurden:

  • 100 Bäume mit Nummern versehen und bewertet
  • der Brusthöhendurchmesser (BHD) und die Höhe des Astansatzes gemessen
  • die Bäume visuell in die drei Höhenklassen (kurz, mittel, lang) und drei Qualitätsklassen (schlecht, mittel, gut) eingeteilt
  • fiktive Holzsortimente von bestimmter Länge und Wertklasse – beginnend vom Stammfuss (bspw. 3 m à CHF 600,-/m3 und 7 m à CHF 10,-/lfm) – gebildet
    und
  • besondere Merkmalen wie Zwiesel auf 4 m oder 1 m faul usw. im Aufnahmeprotokoll vermerkt.

Bei der Liegenderfassung nach dem Holzschlag wurden:

  • die Stämme in Sortimente unterteilt und forstüblich vermessen. Von den 175 Bäumen konnten nur 100 Stämme eindeutig identifiziert werden.
  • um den Datensatz zu erweitern, zusätzlich 57 Stämme ausschliesslich liegend vermessen. Diese Stämme mussten nachträglich einer Höhen- und Qualitätsklasse zugeordnet werden.

    (Resultate bitte der Originalveröffentlichung entnehmen)

Für die Wertermittlung zugrunde gelegte Preise

Schweizweit wird gemäss den Autoren Eibenholz offenbar nur in zwei Forstbetrieben im Kanton Zürich regelmässig zum Verkauf angeboten. Die hier zugrunde gelegten Preise stützen sich daher auf die Verkäufe dieser Forstbetriebe.

Tab. 1 – Preise für die Wertermittlung von Eibenholz. Wichtiger Hinweis: Bei den meisten Holzarten werden schwache Holzdimensionen zu geringeren Kubikmeterpreisen gehandelt als stärkeres Holz. Bei der Eibe mit ihren sehr witterungsbeständigen dünneren Dimensionen ist dies aber nicht der Fall!

SortimentPreis
Schwache Dimensionen zwischen 7 cm und 20 cm Durchmesser für Pfosten, Pfähle, Pergolastützen usw. je nach QualitätCHF 10.- bis CHF 20.- pro lfm
Bogenholz (Rohlinge für Pfeilbogen) je nach DurchmesserCHF 50.- bis CHF 100.- pro lfm
Nutzholz/Sägerundholz ab etwa 20 cm Durchmesser für Drechslereien, Schnitzarbeiten und Schreinereien (Tab. 2 gibt Hinweise auf die Qualitätsmerkmale)CHF 400.- bis CHF 800.- pro m3

Holzvolumentarif

Aus den liegend vermessenen 157 Stämmen konnte ein Holzvolumentarif für Eiben beschrieben werden (s. Abb. 3), der zumindest am Albis für gute, mittlere und schlechte Standorte gilt.

Werttarif aufgrund der Stehendaufnahmen

Hierzu wurden die Merkmale Höhen- und Qualitätsklasse kombiniert (Tab. 2) und durch Qualitätseinteilung aus Tabelle 3 ersetzt:

Tab. 2 – Kombination von Höhen- und Qualitätsklassen.

Kombination Höhenklasse und QualitätsklasseHöhenklasseQualitätsklasse

gut (G)

langgut
langmittel
mittelgut
schlecht (S)langschlecht
mittelmittel
mittelschlecht
kurzgut
kurzmittel
kurzschlecht

  

Tab. 3 – Qualitätseinteilung zu Qualität gut (G) und schlecht (S).

Qualität gut (G)Qualität schlecht (S)

Bäume ohne die unter «schlecht»
aufgeführten Eigenschaften und Fehler
leichte Schäden bis 50 cm Länge
leicht krumm toleriert
leicht grobastig
leicht spannrückig
mehrgipflige Bäume mit
verwertbaren Gipfelteilen

Krebs
Fäulnis und Pilzbefall
starke Verletzungen am Stammteil
krumm, vor allem am Stammfuss
stark grobastig
stark spannrückig
stark abholzig
starker Drehwuchs

 

Bei der Ansprache am stehenden Baum wurden die Holzsortimente und ihre zugehörige Länge geschätzt. Das Volumen berechneten die Autoren später aus den liegenden Stämmen. Aus dem Volumen und den Preisen pro Sortiment konnte der Wert des Baumes stehend berechnet werden. Mit der Qualitätseinteilung (Tab. 3) wurde der Werttarif für Eibe in Abbildung 3 erstellt. Es besteht eine Abhängigkeit des Holzwertes vom BHD. Der Wert der als "gut" beurteilten Bäume nimmt mit zunehmendem BHD stärker zu als bei den als "schlecht" beurteilten Exemplaren.

Vergleich der Aufnahme stehend mit der Einmessung liegend

Die Untersuchung hat gezeigt, dass die Werteermittlung am stehenden Baum gut mit dem am Boden liegenden Holz ermittelten Wert übereinstimmt. Der Holzwert-Tarif für stehende Eiben ist für die Wertschätzung somit anwendbar (genauere Details dazu entnehmen sie bitte der Originalpublikation).

Schadenpotential

Verbiss- und Schälschäden

Im Kanton Zürich mussten Eiben vor dem Verbiss durch Rehwild bis zu einer Höhe von 1,3 m geschützt werden. Bei Rothirschen dagegen muss bis zu einer Höhe von mindestens 2 m vor Verbiss und zusätzlich noch gegen das Schälen geschützt werden, welches oft zu Totalausfällen führen kann. Hier stellt sich die Frage nach einem wirksamen Stammschutz. Wie neue Aufnahmen zeigen, treten Schälschäden bis zu einem BHD von etwa 35 cm auf. An den Wurzelanläufen werden noch dickere Bäume angegangen.

Die Schweizer Eiben leisten je nach Durchmesser jährlich 1 bis 2 mm Durchmesserzuwachs. Um 1 cm BHD-Zuwachs zu erreichen, braucht die Eibe fünf Jahre. Eiben mit einen BHD von 35 cm sind dann zwischen 160 und 180 Jahre alt.

Die Schälschäden am Albis deuten darauf hin, dass besonders die schwächeren Bäume stark angegangen werden und Totalschaden erleiden. Bäume mit rauer Rinde, zahlreichen Adventivknospen (Besatz mit kleinen schwarzen Einwüchsen) sowie starker Spannrückigkeit sind dagegen weniger gefährdet.

Auswirkung der Rindenschälung

  • Bei einer Schädigung von weniger als 10% des Stammumfangs ist mit einer Überwallung in absehbarer Zeit zu rechnen. Die Auswirkungen solcher Schälschäden ist schwer zu beurteilen.
  • Wenn 10–20% des Stammumfangs geschält sind, wird auf eine Entschädigung verzichtet, da eine Überwallung noch wahrscheinlich ist.

Eibenholz ist besonders dauerhaft
Das Holz wird kaum von Insekten oder Pilzen befallen. Entweder kann der geschälte, rindenlose Stammteil in kurzer Zeit wieder überwallt werden, ansonsten stirbt der Splint ab und Fäulnis entwickelt sich, was längerfristig zu einer teilweisen oder vollständigen Entwertung des unteren Stammteils führt. Aus der Literatur geht hervor, dass oftmals dieselben Bäume vom Rotwild mehrfach angegangen werden. Am Albis konnte das eindeutig festgestellt werden.

  • Bei umfangreicheren Schälschäden muss mit längerfristigen Stammschäden gerechnet werden: das Splintholz trocknet aus und wird von holzzersetzenden Pilzen befallen. Über Jahrzehnte wird der unterste, wertvollste Stammteil vollständig entwertet.
  • Am Albis zeigte sich, dass bei einer Rindenschälung an den Eiben von über 60-70% des Stammumfangs die Bäume kurz oder mittelfristig absterben.
  • Untypische Schälungen im Sommer schädigen die Eiben möglicherweise besonders.

 

Leitfaden zur Abschätzung von Schälschäden

Zuerst wird im Leitfaden auf die bewährte Richtlinie des Bundes Schweizer Baumpflege zur Schadenersatzberechnung von Bäumen verwiesen, an die sich der Leitfaden anlehnt. Darin wird auch der Bundesgerichtsentscheid zum Schadenersatz bei Baumschäden von 2001 berücksichtigt.

Um an Eiben einen konkreten Schälschaden zu berechnen, sind zuerst die Kosten für die Ersatzmassnahmen zusammenzustellen – einschliesslich des Risikozuschlags. Dieser Wert entspricht einem Totalschaden, d.h. wenn die Eibe als Folge des Schälens abstirbt.

Tab. 4 – Zusammenstellung der Kosten für die notwendigen Ersatzmassnahmen pro Baum.

ErsatzmassnahmenKosten
Anschaffung und Pflanzung60 CHF
Verbiss und Fegeschutz170 CHF
kein Schälschutz notwendig bis etwa 8 cm Durchmesser 
erster Schälschutz ab etwa 8 cm Durchmesser40 CHF
Neuer Schälschutz alle 10 Jahre und jeweils 2 cm BHD-Zuwachs30 CHF
Transporte für jede MassnahmeAbschätzen gemäss örtlicher Lage
Risikozuschlag20% der bisher aufgelaufenen Kosten

 

Dass Eiben rundherum geschält werden, ist eher selten. In vielen Fällen handelt es sich daher um einen Teilschaden. Um diese teilweise Schälung zu berücksichtigen, eignet sich das Vorgehen gemäss der Richtlinie zur Schadensersatzberechnung von Bäumen (VSSG und BSB 2018; 7. Aufl.):

  1. wird die Verletzungsbreite ermittelt, welche sich aus der Breite der aktuellen Schälwunde ergibt. Bei mehreren Wunden wird deren Breite zusammenaddiert, wobei sich überlappende Bereiche nur einfach gezählt werden.
  2. wird diese Verletzungsbreite ins Verhältnis zum Stammumfang am Stammumfang auf entsprechender Höhe gesetzt und mit 100 multipliziert. Dieser Wert entspricht dem Prozent-Anteil der Holzverletzung am Stammumfang.
  3. wird diesem Anteil der Holzverletzung ein Schadenausmass im Verhältnis zu einem Totalschaden zugeordnet (in Prozent). Dieses Ausmass hängt gemäss Richtlinie davon ab, wie empfindlich eine Baumart auf die Unterbringung des Saftstromes reagiert. Die Eibe wird als tolerante Baumart klassifiziert (Richtlinie VSSG und BSG 2018), so dass ein tieferes Schadenausmass zugeordnet wird als bei empfindlichen Baumarten.

Die Autoren sind der Meinung, dass eine gröbere Einteilung (Tab. 5) den Umständen bei den grossflächigen Schälschäden besser entspricht. Kann die Breite der Verletzung genauer bestimmt werden, so können die Werte des Schadausmasses interpoliert werden.

Tab. 5 – Schadausmass in % des Totalschadens (100%).

Gesamte Breite der Verletzung im Verhältnis zum StammumfangSchadenausmss in %
kleiner 1/5kein Schaden (Überwallung)
1/5 bis 1/325
1/3 bis 1/250
1/2 bis 2/385
grösser 2/3100

 

Um den finanziellen Schaden an einer geschälten Eibe zu ermitteln, werden die aufgelaufenen Kosten für Ersatzmassnahmen summiert, zuzüglich des Risikozuschlages. Dann wird entsprechend der Breite der Verletzung das Schadensausmass festgestellt. Beides multipliziert, ergibt den finanziellen Schaden durch das Schälen des konkreten Baumes. Der Betrag dieses finanziellen Schadens bildet eine fachlich abgestützte Grundlage für eine Entschädigungsforderung.

Weitere Details und zwei konkrete Berechnungsbeispiele dazu entnehmen Sie bitte dem Originalartikel!

Folgerungen

Die Autoren leiten einen Holzvolumen- und Werttarif für Eiben her. Damit kann aus dem BHD einer stehenden Eibe deren Holzinhalt und der monetäre Wert ihres Holzes bestimmt werden. Diese Wertermittlung stützt sich auf eine umfangreiche Erhebung am Albis und war bisher in der Fachliteratur nicht verfügbar.

Der Holzwert einer Eibe zeigt jedoch nur ihren "Materialwert". Der Wert eines lebenden Baumes, der sich bereits über Jahrzehnte entwickelt hat und der noch lange weiterwachsen könnte, ist zweifellos wesentlich höher als der Holzwert eines abgesägten, liegenden Stämmchens.

Im Weiteren stellt der vorgestellte Leitfaden, mit welchem Schälschäden, die durch Hirsche an Eiben verursacht werden, finanziell abgeschätzt werden können, eine wertvolle Hilfe dar.

Die Berechnung des finanziellen Schadens erfolgt bewusst zurückhaltend. Gewisse Aspekte wie z. B. Schälverletzungen an Wurzelanläufen sind in die Berechnung gar nicht eingeflossen. Transportkosten bei Ersatzmassnahmen können ja nach Erschliessung und Gelände eine bedeutende Grösse darstellen. Sie lassen sich nur im konkreten Einzelfall abschätzen aufgrund der örtlichen Lage. Auch nicht berücksichtigt ist der langfristige Zeitverzug für einen Baumersatz. Ein Waldeigentümer erlebt in vielen Fällen gar nicht mehr, wie junge Ersatz-Eiben zu den stattlichen Bäumen herangewachsen sind.

Junge Eiben werden nicht wegen ihres Ertrages gepflanzt. Es geht vielmehr um Artenschutz, um Hangstabilisierung oder um den Schutz vor Steinschlag.  Da es in Europa nur noch kleine Eibenpopulationen gibt, ist die relativ grosse Schweizer Population für die Arterhaltung von besonderer Bedeutung.

Aus diesen Gründen kann das Schälen und damit die Zerstörung der Eiben durch das neu im Kanton Zürich geduldete Rotwild nicht einfach hingenommen werden. Mindestens ist eine Entschädigung der Waldeigentümerinnen und -eigentümer erforderlich.

Der vorliegende Beitrag formuliert kein Konzept für die Entschädigungspolitik. Er kann als Grundlage dienen, um die Problematik und das finanzielle Ausmass der Schälschäden darzustellen und zeigt eine Methode auf, wie die Entschädigung im Ernstfall berechnet werden kann.