
Abb. 1 - Erdmausschaden nach mehrmaligem Fraß an Rotbuche

Abb. 2 - Erdmausschaden an Rotbuche nach extremer Schneelage

Abb. 3 - Einweg-Köderstation aus Pappe

Abb. 4 - HT-Rohr (links) und Pappröhre (rechts) im Paarvergleich
Fotos: Matthias Tzschoppe (SBS)

Abb. 5 - Versuchsaufbau (Anklicken zum Vergrössern)

Abb. 6 - Anteil angenommener Köderstationen bzw. -plätze mit verschiedenen Rodentiziden (Anklicken zum Vergrössern)
Für den Winter 2010/11 werden in Sachsen hohe Populationsdichten forstschädlicher Kurzschwanzmäuse erwartet. Deshalb muss mit überdurchschnittlichen Schäden gerechnet werden. Der Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS) führte einen Versuch zur Annahme der gegenwärtig anwendbaren Rodentizide unter Nutzung praxisrelevanter Anwendungstechniken durch.
Diese Einschätzung der Populationsdynamik im Herbst 2010 basiert auf folgenden Indikatoren:
- der Auswertung der langjährigen Schadstatistik und der sich dabei abzeichnenden Periodizität im Massenwechsel der Mäuse,
- dem bereits im Vorjahr beobachteten, wenn auch geringfügigen Anstieg der Schäden,
- den günstigen Entwicklungsbedingungen im Sommer 2010 (Witterungsverlauf und das damit verbundene lang anhaltende Wachstum der Bodenvegetation bis in den Herbst hinein),
- den vorliegenden Ergebnissen von Probefängen auf den acht Monitoringflächen in fünf Forstbezirken des SBS (Fangzahlen für November deuten auf ein im Vergleich zum September gleich bleibendes Dichteniveau und damit ein Ausbleiben der "Herbstdepression" hin. Auf einer Versuchsfläche wurde eine Dichte von 60% festgestellt!),
- den Beobachtungen in der Forstpraxis, basierend auf Probefängen und dem Auftreten erster Nageschäden sowie
- vergleichbaren Beobachtungen in anderen Bundesländern.
Sind anhand von Probefängen oder anderen Prognoseverfahren erhebliche Schäden zu erwarten oder gar schon zu beobachten, lassen sich diese kurzfristig meist nur noch durch den Einsatz von amtlich zugelassenen Rodentiziden verhindern bzw. reduzieren.
Möglichkeiten zur Bekämpfung
Die Möglichkeiten für einen Rodentizideinsatz sind neben den gegenwärtigen Witterungsbedingungen im Vergleich zu den Vorjahren auch durch die aktuelle Zulassungssituation weiter eingeschränkt. Aufgrund der Zurücknahme der Zulassung von Rodentiziden mit dem Wirkstoff Chlorphacinon mussten darauf basierende Präparate wie z.B. Ratron Pellets F bis zum 31.12.2010 aufgebraucht werden.
In einer Übersichtsind alle im Forst derzeit für eine Bekämpfung forstschädlicher Kurzschwanzmäuse zugelassenen Präparate als Auszug aus dem aktuellen Verzeichnis der zugelassenen Pflanzenschutzmittel für Deutschland zusammengestellt. Diese Tabelle enthält außerdem Angaben für ihre möglichen Anwendungstechniken.
Die Zusammenstellung zeigt, dass derzeit
- alle Präparate in geeigneten Köderstationen ausgebracht werden können,
- eine offene Ausbringung durch Streuen bzw. einzelnes Auslegen für die entsprechenden Präparate nur dann möglich ist, wenn die Köder in ungeöffneten Folienbeuteln ausgebracht werden (dies ist nach Kenntnis der Autoren zur Zeit nur für Arrex E gegeben!) und
- für einige Präparate ein verdecktes Auslegen in die Mäusegänge bzw. -löcher möglich ist. Diese Anwendung ist auf vergrasten Verjüngungsflächen und bei einem Befall durch Erdmäuse aufgrund der sehr schwierig auffindbaren Löcher/Gänge auch mit Hilfe von Legeflinten u. ä. nicht oder nur mit sehr hohem Aufwand praktikabel.
Weitere Anwendungsbestimmungen und –hinweise müssen vom Anwender für die konkrete Anwendung im oben genannten Verzeichnis recherchiert bzw. bei der fachlich zuständigen Forstdienststelle nachgefragt werden.
Annahme der Präparate in Köderstationen
Auf der Grundlage von vorangegangenen ähnlichen Untersuchungen (Tzschoppe, 2005 und Tzschoppe und Otto, 2005) wurde im Forstbezirk Bärenfels im Oktober/November 2010 ein Versuch zur Annahme einiger der gegenwärtig anwendbaren Präparate unter Nutzung praxisrelevanter Anwendungstechniken durchgeführt. Offensichliche Anzeichen zur Annahme einer Köderstation/Köderstelle wurden als eindeutiger Hinweis zur Aufnahme der Präparate durch Mäuse gewertet. Als Köderstation kamen spezielle abbaubare Einweg-Pappröhren (Papp) einer sächsischen Firma und handelsüblicher HT-Abflussrohre aus Plaste (HT) DIN 50 x 150 mm mit Stopfen vom Baumarkt zum Einsatz. Auf einem 1,5 ha großen Rotbuchen-Voranbau, der per 20. Oktober 2010 eine Mäusedichte von 16 % (Schlagfallenfänge, ca. 2/3 Rötelmaus und 1/3 Erdmaus) aufwies, wurden die verschiedenen Versuchsvarianten in einem 10 x 10 m Verband paarweise angeordnet (s. Abb. 5). Die Kontrollergebnisse zur Annahme der Köder sind für die Termine zwei, fünf und 19 Tage nach der Ausbringung im Diagramm (s. Abb. 6) dargestellt.
Die wesentlichen Ergebnisse sind:
- Die Relation zwischen den getesteten Varianten hinsichtlich der Annahmepräferenzen war zu allen drei Terminen nahezu identisch, wobei der Anteil angenommener Köderstellen erwartungsgemäß mit der Versuchs- (Auslage-)dauer stieg.
- Nach etwa drei Wochen waren alle mit Ratron Giftlinsen (Gil) und Ratron Pellets "F" (RPF) bestückten Köderboxen von Kurzschwanzmäusen angenommen.
- Die Annahme des z. T. noch vorhandenen und zum Zeitpunkt des Versuches im Fachhandel verfügbaren Arrex E (AE) der Produktionscharge 2008 war demgegenüber geringer. Wie die bessere Annahme der Versuchsvariante AE+Zusatz zeigte, spielte dabei offensichtlich das Alter und damit eine reduzierte Attraktivität der Sonnenblumenkerne eine wichtige Rolle. Es sollten deshalb möglichst immer frische Köder verwendet werden.
- Im direkten Vergleich wurden die Präparate in den Pappröhren schneller (besser) angenommen als in HT-Rohren. Besonders ausgeprägt war dieser Effekt für Arrex E.
- Die im Handel angebotenen Lockstoffe (Lockst) verbesserten die Annahme aller getesteten Präparate. Sie sind jedoch aufgrund der generell guten Annahme der getesteten Präparate nicht unbedingt erforderlich.
- Nach unseren Beobachtungen stellen die angegebenen Aufwandmengen von 100 g pro Köderstation (Ratron Pellets "F" und Giftlinsen bzw. 20 Plättchen Arrex E) Maximalwerte dar.
- Für die Erstbeköderungempfehlen wir 25-50 g Ratron Giftlinsen (dies entspricht ca. 1-2 Filmdosen) bzw. 10 Plättchen Arrex E und ggf. nach drei bis vier Wochen bei Bedarf eine Nachbeköderung mit gleichen Mengen. Damit erfolgt eine bedarfsgerechte Ausbringung frischer Köder.
Im Zusammenhang mit der Anwendung von Rodentiziden wird an dieser Stelle noch auf folgende in Deutschland geltenden pflanzenschutzrechtlichen Aspekte laut Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) hingewiesen, die z.T. auch für andere Pflanzenschutzmittel (PSM) gelten:
- Rodentizide gegen forstschädliche Kurzschwanzmäuse dürfen gemäß § 6 Abs. 2 PflSchG nur auf forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern ausgebracht werden. Ist z.B. die Behandlung einer angrenzenden Ödlandfläche (nicht landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt) erforderlich, ist eine Genehmigung der zuständigen Behörde notwendig.
- Beachtung aller für die konkrete Anwendung vorgegebenen spezifischen Auflagen, Anwendungsbestimmungen und –hinweise. Dies gilt insbesondere für den bei einigen Präparaten erforderlichen Nachweis der Bekämpfungsnotwendigkeit (z.B. offenes Auslegen von Arrex E).
- In einem PEFC zertifizierten Forstbetrieb kann gemäß Pkt. 2.2 der Leitlinie eine derartige PSM-Anwendung nur auf der Grundlage eines schriftlichen Gutachtens einer fachkundigen Person erfolgen. Für die betriebsinterne Nutzung im SBS wird dafür eine Vorlage im Intranet bereit gestellt.
- Falls die Ausbringung von Rodentiziden in einem Forstbetrieb nicht durch eigene sachkundige Waldarbeiter (§ 10 PflSchG), sondern durch Dritte (Unternehmer) erfolgt, sollten diese auf ihre Verpflichtung zur Anzeige derartiger Tätigkeiten gemäß § 9 PflSchG bei der im Land zuständigen Forstbehörde hingewiesen werden. In Sachsen sind dies die unteren Forstbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
- Bringen sachkundige Mitarbeiter für Dritte (außer gelegentlicher Nachbarschaftshilfe) und damit außerhalb des eigenen Betriebes Rodentizide aus, müssen sie dies ebenfalls der zuständigen Behörde vorher anzeigen.
- Gemäß § 6 Abs 4 PflSchG muss der Leiter des Forstbetriebes oder der Forstbetriebsgemeinschaft über die erfolgte Pflanzenschutzmittelanwendung vorgegebene Angaben elektronisch oder schriftlich aufzeichnen.
Dem Forstbezirk Bärenfels danken wir für die Unterstützung.
Literatur
Tzschoppe, M. (2005): Erste Ergebnisse mit der Einweg-Köderstation Retropur. AFZ-DerWald, H. 10, S. 534
Tzschoppe, M. und L.-F. Otto (2005): Eine Möglichkeit zur verdeckten Ausbringung von Rodentiziden. AFZ-DerWald, H. 16, S. 857-859