1: Nach der Verordnung VO (EG) 73/2009 sind Flächen mit Bäumen im Kurzumtrieb beihilfefähig für die Direktzahlungen der EU. Die Nutzung dieser Zahlungsansprüche ist in Deutschland die Voraussetzung dafür, dass die Flächen ihren landwirtschaftlichen Status behalten (Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung stillgelegter landwirtschaftlich genutzter Flächen).

Die Anlage von Kurzumtriebsplantagen auf landwirtschaftlichen Flächen stellt eine Alternative zur herkömmlichen landwirtschaftlichen Nutzung dar1. In den letzten Jahren wird vor allem auf eine energetische Verwertung der erzeugten Biomasse abgezielt. Darüber hinaus sollte jedoch auch die stoffliche Nutzung des Holzes, zum Beispiel in der Papierindustrie, nicht vernachlässigt werden.

Projekt Papierholz

Am Kompetenzzentrum Wald und Forstwirtschaft des Staatsbetriebs Sachsenforst wurde im vergangenen Jahrzehnt der Pappelanbau auf landwirtschaftlichen Flächen zum Zwecke der Papierherstellung untersucht. Finanzielle Unterstützung erhielt das Projekt vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie von der Stora Enso Kabel GmbH und Co.KG.

In den Jahren 1998 und 1999 erfolgte die Anlage von 5 Versuchsflächen in Sachsen (insgesamt 50 ha) mit verschiedenen Pappelsorten (Abb. 1). Die Lage der Flächen wurde so gewählt, dass sie ein weites Spektrum der im Freistaat Sachsen vorkommenden Standortsbedingungen abdecken. Verschiedene Anbauvarianten ergänzten das Versuchsprogramm. Nach Abschluss der zehnjährigen Versuchsdauer liegen nun die Ergebnisse vor.

Anlage und Bewirtschaftung

Die Anlage von Pappelplantagen für die Papierherstellung unterscheidet sich vom Verfahren her nicht von der Anlage von Energieholzplantagen. Notwendig sind ein gut vorbereitetes Pflanzbett, eine Zurückdrängung der Begleitvegetation im Anwuchsjahr und gegebenenfalls eine Mäuse- und Wildregulation. Als Pflanzmaterial eignen sich bewurzelte Pflanzen bei Aspen oder Steckhölzer (sowie Setzruten und Setzstangen) bei Balsam- und Schwarzpappelhybriden. Die Qualität des Pflanzgutes ist für die Etablierung der Kultur ausschlaggebend.

Der entscheidende Unterschied zwischen Energieholzplantagen und solchen für die stoffliche Nutzung besteht in der Pflanzdichte. Das Hauptaugenmerk bei der stofflichen Nutzung liegt nicht auf der maximalen Biomasseerzeugung, welche nur mit größeren Stammzahlen pro Hektar erreichbar ist, sondern, aus Gründen einer rationellen Ernte und Weiterverarbeitung, auch auf einer ausreichenden Dimensionierung der Bäume. Aus wirtschaftlichen Gründen sollte die Plantagen bereits im Endverband begründet werden. Auf besseren Standorten (³ 700 mm Jahresniederschlag, 67er Ackerwertzahl) erwies sich beim zehnjährigen Umtrieb ein weiter Pflanzverband von 3 x 3 m als optimal. Die engeren Pflanzverbände (2 x 3 m und 1 x 3 m) führten zu geringeren Radialzuwächsen und dichtebedingten Ausfällen. Auf schwächeren Standorten (Versuchsflächen: < 600 mm Jahresniederschlag, 30er Ackerwertzahl) wird bei zehnjährigem Umtrieb mit dem weiten Pflanzverband das Wuchspotential des Standortes nicht ausgenutzt. Hier sollte ein Verband von 2 x 3 m verwendet oder die Umtriebszeit (20 Jahre sind derzeit in Deutschland das gesetzliche Maximum) verlängert werden.

Im Alter von 10 Jahren erreichten die Pappeln auf den besten Flächen Durchmesser bis zu 25 cm und Höhen bis 20 m. Auf den schlechteren (vor allem trockeneren) Standorten waren Durchmesser und Höhe jeweils 20 % geringer.

Nach Abschluss des Projekts erfolgte die Beerntung und Rekultivierung einer Plantage (Abb. 2). Das produzierte Industrieholz (~1000 fm) wurde im Werk der Stora Enso Kabel GmbH und Co.KG zu Papier weiterverarbeitet. Der beginnende Braunkern vieler Pappeln wirkte sich dabei nicht störend aus.