In Zeiten mit normalem Jahreseinschlag ist das Binnenschiff ein nur wenig genutztes Transportmittel. Durch Orkan "Lothar" und den Zwang zum Ferntransport der Hölzer wurde in Baden-Württemberg damit begonnen, nennenswerte Mengen Sturmholz zu verschiffen. Der Transport des Holzes per Schiff an sich ist im Vergleich relativ günstig. Die mehrfachen Unterbrechungen sorgen jedoch dafür, dass der Schiffstransport insgesamt erst ab ca. 500 km Entfernung rentabel wird (Transport inkl. Vorfracht und Umschlag ca. 19 €/Fm). Deshalb wurde diese organisatorisch aufwändige Möglichkeit nur für Ferntransporte genutzt.

Liefervertragsgestaltung

Soll bei einem Liefervertrag der Transport per Schiff vereinbart werden, können folgende Bereitstellungsorte für das Holz bestimmt werden:

BereitstellungsortINCOTERMS = International Commercial TermsBereitstellungsort (englisch)
frei VerladekaiFAS Free Alongside Ship
frei Schiff verladen im AbgangshafenFOB Free On Board
frei AnkunftshafenCFRCost and Freight
frei Ankunftshafen einschl. EntladekostenDESDelivered Ex Ship
frei Kai AnkunftshafenDEQDelivered Ex Quay
frei Werk Free Factory

Es wird empfohlen, als Bereitstellungsort "frei Verladekai" oder max. "frei Schiff verladen am Abgangshafen" zu vereinbaren. Bei diesen Bereitstellungsorten kann ein evtl. örtlich zuständiger Koordinator der Forstseite noch direkt Einfluss nehmen.

Weitere im Liefervertrag zu regelnde Besonderheiten:

  • Dokumentation der Qualität am Bereitstellungsort
  • Erhebung Kontrollmaß am Bereitstellungsort
  • Abrechnungsmaß (bei Beteiligung einer größeren Zahl von Waldbesitzern ist Waldmaß vorteilhaft; i. d. R. aber Werkseingangsvermessung (WEV), sofern Anlagen zertifiziert sind; entsprechende Vertragsanlage "Besondere Bestimmungen für Stammholzverkäufe zum Werksmaß")
  • Bereitstellungsturnus
  • Regelungen zur Übernahme
  • Rechnungsstellung bei verzögerter Vorlage der WEV-Daten (auf die Anlage "Besondere Bestimmungen für Stammholzverkäufe zum Werksmaß" wird verwiesen) Sicherheitsleistung (z. B. Bürgschaft, Akonto-Zahlung).

Ablauf der Schiffsladung

Organisation der Holzbereitstellung

Der Schiffstransport ist für die Verkäuferseite nur bei großen Holzmengen lohnend. Diese kommt häufig aus verschiedenen Forstämtern/Forstbetrieben bzw. von verschiedenen Waldbesitzern. Um die Holzbereitstellung zu koordinieren ist es zweckmäßig, für alle anfallenden Arbeiten einen (forstlichen) Koordinator vor Ort zu benennen. Bei Verkauf nach WEV ist eine "Poolbildung" der liefernden Waldbesitzer nach den Modellen der Nasslagerung vorteilhaft.

Hilfreich für alle Beteiligten ist weiterhin die Erstellung eines detaillierten Lieferplans. Dieser sollte vom Koordinator in Abstimmung mit den Lieferforstämtern/-betrieben erstellt werden. Darin werden die Reihenfolgen und Terminvorgaben für die Sortenbereitstellung geregelt. Der Lieferplan ist bindende Vorgabe für die Lieferforstämter.

Organisation der Vorfracht

Der Koordinator nimmt 2-3 Wochen vor Beginn der Beifuhr ein Fuhrunternehmen für die Vorfracht unter Vertrag (Ausschreibung der Fuhrleistung). Insbesondere vertraglich zu regeln sind:

  • Art und Umfang des Fuhrauftrags, (Festpreis für den jeweiligen Forstamtsbezirk)
  • Terminvorgaben und Regelung bei nicht termingerechter Erfüllung
  • Pflicht zum Führen einer Fuhrliste (Abrechnungsgrundlage)
  • Haftungsausschlusstatbestände, insbesondere für Schäden auf dem Hafengelände
  • besondere Pflichten (Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen im Zusammenhang mit der Beladung des Folgetransportmittels, Durchführung der Beladung des Folgetransportmittels, Rindenbeseitigung)
  • Ausschluss von Stillstandskosten

Je nach Größe des Schiffsraums sollte mindestens eine Woche vor geplantem Ablegen des Schiffes mit der Anfuhr der Hölzer begonnen werden, um rechtzeitig die gesamte Menge für die Beladung im Hafen bereitstellen zu können. Sind nur unzureichende Mengen bereitgestellt, können Kosten für die Fehlfracht entstehen.

Organisation der Holzzwischenlagerung

Schiffe können innerhalb von ein bis zwei Tagen in der Regel nicht direkt vom LKW aus beladen werden. Steht am Kai nicht ausreichend Platz zur Verfügung, muss ein geeignetes Zwischenlager für die Vorkonzentration des Holzes eingerichtet werden.

  • Kosten: 0,25 €/qm/Monat
  • Für das Zwischenlager wird ein Einlagerungsplan erstellt. Ebenfalls werden Standards für die Poltersicherung, -markierung, -zuordnung und Rindenbeseitigung festgelegt.
  • Mit dem Betrieb des Zwischenlagers und der Koordination der nachfolgenden Verladung muss eine vor Ort zuständige Person beauftragt werden.
  • Wird ein Zwischenlager eingerichtet, so fallen weitere Kosten für den Transport vom Zwischenlager zum Verladekai an (siehe Abbildung).

Organisation der Verladeinfrastruktur

Der Koordinator klärt frühzeitig die Bedingungen für die Nutzung eines Verladekais mit dem jeweiligen Eigentümer (z. B. Hafengesellschaft) und "erwirbt" das Nutzungsrecht.

Die Verladung kann in der Regel nicht direkt vom LKW aus erfolgen und muss gesondert vereinbart werden (mobile Verladung, stationäre Verladung mit Portalkran). Speziell zu regeln sind:

  • Verladeort, -art und -menge
  • Kurzholz oder Langholz (versch. Schiffstypen)
  • Verladezeit (Abstimmung mit Liegezeiten)
  • Haftungsausschluss während Verladevorgang (Personen- und Sachschäden)
  • Regelung von Nacht-, Samstags- und Feiertagsarbeit
  • Ausstellung der Verlade- und Frachtpapiere
  • Verladereste

Bieten die Reedereien Schiffsraum an, kann gleichzeitig auch die Be-und Entladung angeboten werden, sodass, nach der Bereitstellung des Holzes am Verladekai, der weitere Ablauf durch die beauftragte Reederei organisiert wird. Die Verladung erfolgt dann meist über den jeweiligen Hafenbetreiber. Mit diesem kann aber auch ein separater Vertrag geschlossen werden.

Organisation der Hauptfracht

Der Koordinator nimmt spätestens 10 Arbeitstage (= Forderung der Reedereien) vor dem geplanten Verladebeginn Schiffsraum unter Vertrag. Im Frachtvertrag sind insbesondere festzulegen:

  • Verlade- und Zielhafen
  • Verladeart (Portal- oder Mobilkran)
  • durchschnittliche Frachtmenge je Schiff, möglich sind Schiffstonnagen von ca. 1000 - 3000 to (zur Kalkulation: Schiffstonnage x 0,60 = Festmeter)
  • Frachtkosten je to oder Fm
  • Fracht-Termine (Turnus)
  • definierte Lade- und Liegezeit
  • Regelung bei reduzierter Frachtraumgestellung bzw. Minder-Tonnage
  • Frachtpapiere

Sollen sehr große Mengen Holz über einen längeren Zeitraum kontinuierlich mit dem Schiff transportiert werden, ist es vorteilhaft, mit der Reederei einen festen Turnus zu vereinbaren, z. B. ein Schiff pro Woche oder ein Schiff pro Monat. Damit kann die Reederei weit im Voraus die Schiffe disponieren und kann somit garantieren, dass Schiffe pünktlich bereitgestellt werden. Bei unregelmäßigen Terminen kommt es häufiger zu Koordinationsproblemen.

Entladen und Nachfracht

Lieferverträge sollten maximal als Bereitstellungsort frei Schiff verladen vereinbaren. Die Organisation des Entladens und vor allem der Nachfracht sollten in der Hand des Käufers liegen, der vor Ort präsent ist.

Nachkontrolle

Der Frachtbrief bzw. das Eichprotokoll über die Schiffstonnage müssen mit den WEV- Protokollen abgeglichen werden.

Ratgeber Forstliches Krisenmanagement

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