Rekultivierung / Rückbau von Lagerplätzen

Bereits bei der Neuanlage eines Nasslagers sollte an die Rekultivierung des Platzes gedacht werden. Je nach Ausgangssituation (bereits befestigter Platz oder Wiese), vorheriger und künftiger Nutzung sowie den Vereinbarungen im Pachtvertrag können Aufwand und Kosten sehr stark schwanken.

In jedem Fall muss die Rinde abgetragen und (kostenpflichtig) entsorgt werden, meist in Deponien für Erdaushub. Qualitativ gut erhaltene Reste können möglicherweise noch an Gartenbaubetriebe verkauft werden.

Als aufwendig hat sich auch der Rückbau von Wegen herausgestellt. Um Kosten für die Entsorgung zu sparen, sollte im Vorfeld überlegt werden, ob das Wegebaumaterial im Betrieb anderweitig verwendet werden kann, z.B. zum Ausbau oder Befestigung von Maschinenwegen.

Schon bei der Anlage des Platzes sollte der Humus abgetragen und separat gelagert werden. Bei der Rekultivierung kann dieser dann wieder verwendet werden. Um zwangsläufig auftretende Verluste von Mutterboden wieder zu kompensieren, sollte nach günstigen Gelegenheiten zur Abnahme von zusätzlichem Mutterboden Ausschau gehalten werden.

Die Erfahrungen nach "Lothar" haben gezeigt, dass im Durchschnitt mit einer zusätzlichen Kostenbelastung zwischen 0,15 - 1,00 € pro fm gelagertem Holz für die Rekultivierung gerechnet werden muss.

Eine sorgfältige Dokumentation des Ausgangszustands (ggfs. Photos) vor Beginn der Lagerung ist bei der Rekultivierung hilfreich und kann Streitigkeiten vermeiden helfen.

Erfahrungssicherung

Da die Nasslagerung auch nach möglichen zukünftigen Stürmen als probates Mittel zur Konservierung von großen Holzmengen vorgesehen ist, ist eine breite Information aller Mitarbeiter zur Anlage und zur Unterhaltung eines Nasslagers unerlässlich.

Um den jetzigen Wissens- und Erfahrungsstand für die Zukunft zu halten, wird vorgeschlagen, 2 - 3 Nasslager im Land verteilt (mit Minimumbesatz) weiter zu betreiben, um Erfahrungen zu sichern. In Schadensfällen könnten die Nasslagerspezialisten als Multiplikatoren auftreten. (Kurz-)Schulungen könnten für (neue) Nasslagerbeauftragte durchgeführt werden.

Während der Nasslagerphase wäre neben Schulungen eine "Nachbetreuung" der Nasslagerbeauftragten sinnvoll, um Erfahrungen auszutauschen, aktuelle Probleme zu diskutieren und innovative und individuelle Lösungen vorzustellen (Diskussionsforen).

Platzsicherung

Im Hinblick auf einen möglichen zukünftigen "Katastrophenfall" sollte die Auflistung der potenziellen Nasslagerplätze überarbeitet und aktualisiert werden. Daneben müssen diese Plätze auch einer Evaluation hinsichtlich ihrer Eignung für den Katastrophenfall unterzogen werden.

Möglicherweise könnte für einige Nasslager eine Dauergenehmigung erteilt werden, um langfristig Erfahrungen zu sichern.

Probleme außerhalb des Nasslagers

Interessenkonflikte: Fischereivereine, Betreiber von Campingplätzen und Schwimmbädern fürchten Beeinträchtigungen (Gewässerbelastung, etc.), ebenso Anwohner eventuelle Mückenplagen und permanenten LKW-Lärm während der Ein- und Auslagerungsphase.

Nasslagerung von Kurzholz

Als Standardverfahren ist die Nasslagerung für Langholz geeignet. Die Nasslagerung von Kurzholz ist prinzipiell möglich, aber aufwändiger und kostenintensiver:

  • höherer Beregnungsaufwand (beidseitige Stirnflächenberegnung)
  • höherer Platzbedarf (bei beidseitiger Lagerung max. Wegabstand rd. 12 m, also höherer Erschließungsaufwand)
  • Risiko der Qualitätsverschlechterung (Einlauf) an beiden Stirnflächen und höhere Entwertung des Kurzholzes im Gegensatz zum Langholz
  • höherer Wasserbedarf dadurch mehr Regner, Schläuche etc.
  • eine optimale Beregnung ist schwieriger zu organisieren, da die Wurfweiten der Regner ca. 12-15 m betragen. Für die Oberflächenberegnung müssen u.U. Strahlstörer eingeschraubt werden (höherer Aufwand).

Nasslagerung von Laubholz

Bei der Buche ist eine Nasskonservierung prinzipiell möglich, allerdings sollte Buche nur auf Wunsch des Kunden, nach erfolgter Übernahme und nach vertraglicher Fixierung des Einlagerungszeitraums eingelagert werden.

Max. Lagerungsdauer: Messerfurnier: max. 5 Monate

Schälfurnier: 12-14 Monate

Zur Qualitätserhaltung erfordert die Beregnung von Buche eine um 20% erhöhte Wassermenge.

Betreuung durch Beregnungsfirmen

  • Erstellen einer "Positiv"-Liste mit Firmen, die weiter empfohlen werden können.
  • Es ist zu überlegen, ob mit Firmen "Betreuungsverträge" geschlossen werden können, damit die durch Falschberatung entstandenen Kosten zu Lasten der Firma gehen.
  • Um Angebote von mehreren Beregnungsfirmen zu erhalten und Leistungen vergleichen zu können, wäre eine standardisierte Ausschreibung von Leistungen denkbar.

Gewässerbelastung durch Nasskonservierung

Im Auftrag der Forstdirektion Freiburg und des Regierungspräsidiums Freiburg (Fischereibehörde) wurde eine Literaturstudie zu den "Auswirkungen von Nassholzlagerplätzen zur Konservierung von Fichte-/Tanne-Sturmholz auf die Lebens­gemeinschaft der Fließgewässer unter besonderer Berücksichtigung der Effekte auf Fische in freien Gewässern und Teichanlagen" erstellt (FD Freiburg, 2001, unveröffentlicht).

Die Studie kommt zu dem Schluss, dass bei Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (Verwaltungsvorschrift Nasslagerung) "nachhaltige negative Auswirkungen der Nasskonservierung im Beregnungsverfahren auf die Lebensgemeinschaft der Fließgewässer als gering zu bewerten" sind. Bei der Abwägung sei diese Lagerungsform durch den Verzicht auf Pestizide als umweltschonendes Verfahren anzusehen. Allerdings bedeute das konzentrierte Einbringen von Auswaschungen aus Holzmengen über 2.000 Fm eine stoffliche Belastung, die negative Auswirkungen auf die aquatischen Lebensgemeinschaften haben könnte. Eine wichtige neutralisierende Rolle kommt hier dem Vorflutgewässer zu. Deshalb sollte in den Entnahme- und Einleitungsgewässern immer eine ausreichende Mindestwassermenge zur Verfügung stehen.

Bereits nach Wiebke und Vivian hatte das Landesamt für Wasserwirtschaft Rheinland-Pfalz (Ittel-Reinlassöder, 1991) Empfehlungen zur Nasskonservierung aufgrund gemessener Werte an verschiedenen Nasslagerplätzen herausgegeben. Die Ergebnisse von Toxizitätstests und biologischen Untersuchungen gaben keinerlei Hinweise auf negative Auswirkungen, die auf den Betrieb der Holzlagerplätze zurückzuführen wären.

Quellen

  • Graf Kanitz, Beregnungstechnik im Bereich der Forstdirektion Koblenz, AFZ 5/1991, 245-247
  • Ittel-Reinlassöder, I. (1991): Überwachung der Wasserqualität an Nasslagerplätzen. AFZ 5/1991, S. 248-251.
  • Willmann, R. /Forstdirektion Freiburg (2000): Merkblätter Nasslagerung .
  • Waldschadenshandbuch, S. 12 BUWAL, Eidg. Forstdirektion und Sektion Holz (Hrsg.), Bern, 1993.

Ratgeber Forstliches Krisenmanagement

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