Informationsgehalt von Kostensätzen

Wirtschaftlichkeit ist ein allgemeines Maß für die Effizienz, bzw. für den rationalen Umgang mit knappen Ressourcen. Auch bei der Waldbewirtschaftung ist dafür das Verhältnis zwischen erreichtem Ergebnis (Ertrag) und benötigten Mitteleinsatz (Aufwand) entscheidend. In der Regel wird dieses Verhältnis in Kostensätzen ausgedrückt. Gebräuchlich sind beispielsweise Kostensätze für die Holzernte bezogen auf einen Festmeter Holz oder der bei der Begründung von einem Hektar Verjüngungsfläche anfallende Aufwand.

Diese Kostensätze beinhalten dabei den Mitteleinsatz anhand der monetarisierten Aufwände (Lohn- & Materialkosten), während der Ertrag maßnahmenspezifisch in quantifizierbaren Größen (Festmeter, Hektar) gemessen wird. Die qualitativen Komponenten des Ertrages werden dabei nur in den Kategorien beim Vergleich gefasst oder entfallen gänzlich. Der beschränkte Informationsgehalt von Kostensätzen kann leicht am Beispiel von Verjüngungen verdeutlicht werden.

Wesentlicher Kostentreiber für Verjüngungen ist die Zahl der Pflanzen pro Hektar Verjüngungsfläche. Gleichzeitig wirkt sich die Dichte der Verjüngungen aber auf die Schaftformen und Aststärken und somit auf die Bestandesqualität aus. Die sich in geringeren Kostensätzen wiederspiegelnde Aufwandsreduzierung könnte somit zulasten künftiger Erlöse erfolgen. Im Rahmen der Betriebssteuerung sollte deshalb zugleich die Einhaltung von Qualitätsstandards überwacht werden.

Qualität waldbaulicher Maßnahmen entscheidend

Im Bereich der naturalen Produktion besteht seit 2002 beim Staatsbetrieb Sachsenforst ein durchgängiges, fortwährendes und alle Arbeitsprozesse sowie Mitarbeiter umfassendes waldbauliches Qualitätsmanagement (WQM). Anders als z.B. bei der PEFC – Zertifizierung wird ein internes Selbstbewertungsverfahren der externen Überprüfung vorgezogen.

Jährlich stellen Revierleiter und Forstbezirksleitung in den Landeswaldrevieren die Qualität durchgeführter waldbaulicher Maßnahmen in einer Stichprobe fest. Die zeitnahe Beurteilung der in der folgenden Tabelle gelisteten Maßnahmen erfolgt als interne Selbstkontrolle somit am Ort der Ergebnisverantwortung. Zur Gewährleistung eines landesweit einheitlichen Beurteilungsmaßstabes werden durch die Geschäftsleitung des Staatsbetriebes Sachsenforst in allen Forstbezirken Gegenkontrollen durchgeführt.

Bewertete waldbauliche MaßnahmenAnzahl der beurteilten Kriterien
Waldverjüngung einjährig
(Kunstverjüngungsmaßnahmen des Vorjahres)
11
Waldverjüngung mehrjährig
(Kunstverjüngungsmaßnahmen vor 5 Jahren)
11
Jungwuchspflege (JW)7
Jungbestandespflege (JB)14
Jungdurchforstung (JD)14
Altdurchforstung (AD)10
Erntenutzungen (EN)11

Im Ergebnis der waldbaulichen Qualitätskontrollen entsteht so ein für den jeweiligen Forstbezirk repräsentatives Bild der Maßnahmenqualität sowie ein auf Landesebene statistisch abgesichertes Gesamtbild.

Für die Beurteilung der Qualitätsaspekte wurden Formblätter erstellt, die verschiedene, möglichst messbare, d. h. weitestgehend objektivierbare Kriterien (z. B. Bestockungsgrad, Pflanzenanzahl) enthalten. Diese wurden aus den unterschiedlichen Regelungen der betroffenen Arbeitsbereiche (z. B. Waldbau, Waldschutz, Waldarbeit, Holzernte, Naturschutz etc.) zusammengestellt. Ganz ohne visuelle Einschätzungen ist die Bewertung, ob die durchgeführte Maßnahme den Anforderungen entspricht oder nicht, jedoch nicht möglich.

Das Gesamturteil einer Fläche ergibt sich aus der Bewertung der Einzelkriterien und gliedert sich in die Kategorien "ohne Beanstandungen" (o. B.), "mit Beanstandungen" (m. B.) und "fehlerhaft" (f).

Verbesserung durch zeitnahe Korrekturen

Für jede Fläche, die mit "m. B." oder "f" eingestuft wurde, ist eine Korrekturmaßnahme für den Einzelbestand oder eine auf die Maßnahme bezogene Festlegung zu treffen.

Aus eventuellen Unstimmigkeiten bei der Qualitätsbewertung zwischen Forstbezirk und Geschäftsleitung können anschließend notwendige Korrekturmaßnahmen, wie beispielsweise waldbauliche Schulungen zu besonderen Fragestellungen im Forstbezirk, aber auch Anpassungen, Interpretationen oder Klarstellungen bestehender Regelungen zeitnah abgeleitet werden.

Diese direkten Rückkopplungen sind ein wesentliches Element des WQM und Grundvoraussetzung für einen kontinuierlichen Weiterentwicklungs-, Optimierungs- und Ergebnisverbesserungsprozess, in welchem alle Mitarbeiter, von der Leitungs- bis zur Durchführungsebene integriert sind. Diese Daueraufgabe erhöht nicht nur die Transparenz, sondern dient vielmehr auch der Motivation aller Prozessbeteiligten.

Sanktionierung als wesentliches Element

Damit finanzielle Einsparungen bei der Durchführung waldbaulicher Maßnahmen nicht zu Lasten geforderter Qualitätsstandards erfolgen, werden die Bewertungsergebnisse nach Abschluss des jeweiligen Wirtschaftsjahres auf der Grundlage der abgeschlossenen Zielvereinbarung wie folgt in die finanzielle Erfolgsrechnung integriert:

Zunächst werden die durch entsprechend wirtschaftliches Handeln realisierten Budgeteinsparungen ermittelt. Danach wird in einer Korrekturrechnung jede als fehlerhaft eingestufte Maßnahme mit dem maßnahmebezogen Kostensatz bzw. Deckungsbeitrag multipliziert und dieser Betrag von der Zuführung zum Budgetausgleichsfond (Rücklage) abgezogen.

Anhand der erreichten Zielpunkte wird außerdem bestimmt, welche Mittel im kommenden Wirtschaftsjahr im jeweiligen Forstbezirk als Prämie für motivationsfördernde Maßnahmen für die Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Somit tragen die Forstbezirke die volle Verantwortung inklusive aller finanziellen Konsequenzen.

Die Berücksichtigung der Maßnahmenqualität in der finanziellen Erfolgsrechnung gibt letztlich auch verstärkt Anreiz zur fortdauernden Ergebnisverbesserung, so dass zu wesentlichen Teilen ebenso die Sicherung der Nachhaltigkeit gewährleistet wird.

Dieses in sich geschlossene Verfahren könnte für andere Forstbetriebe, welche ein Qualitätsmanagement aufbauen oder weiterentwickeln möchten, beispielhaft sein.