Um auf Leitern an Bäumen sicher arbeiten zu können, gibt es einiges zu beachten. Hier das Wichtigste in Kürze:

  • Bei Arbeiten auf der Leiter, beispielsweise beim Schneiden von Bäumen, ist ab einer Absturzhöhe von drei Metern eine Sicherung mit Sitz- oder Auffanggurt erforderlich (Absturzhöhe = Standhöhe).
  • Wird mit beiden Händen gearbeitet oder muss man sich stark zur Seite neigen, ist unabhängig von der Absturzhöhe eine Sicherung mit Sitz- oder Auffanggurt erforderlich.
  • Die Sicherung kann mit einem verstellbaren Halteseil oder einem Sicherungsseil erfolgen.
  • Eine Sicherung mit einem Halteseil direkt an der Leiter ist nur zulässig, wenn die Leiter dafür geeignet und der Leiterkopf am Baum festgebunden ist.
  • Der Anschlagpunkt der Sicherung darf nicht überstiegen werden und das Sicherungs- oder Halteseil soll immer gespannt sein.
  • Als Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz dürfen nur geeignete und geprüfte Sitz- oder Auffanggurte mit integriertem Haltegurt verwendet werden.
  • Arbeiten auf der Leiter sind nur erlaubt, wenn Hilfe im Notfall jederzeit gewährleistet ist.

Leitern sicher einsetzen

Beim Einsatz von Leitern bei der Arbeit ist auf Folgendes zu achten:

  • Nur geeignete Leitern einsetzen, beispielsweise Leitern mit Sicherungsbügel, breitem Leiterfuss (z.B. Traverse), Gleitschutzschuh oder Metallspitzen
  • Leitern regelmässig auf Beschädigungen prüfen
  • Die Leiter oben gegen Wegrutschen, Umfallen und Drehen sichern, z.B. mit einem Sicherungsbügel oder durch Festbinden am Baum
  • Arbeiten, bei denen die Sicherungsmassnahmen länger dauern als die eigentliche Aufgabe (z.B. das Anschlagen von Seilen), sind bis 5 Meter Absturzhöhe ohne persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz zulässig. Die Leiter muss jedoch gesichert werden, z.B. durch eine zweite Person
  • Für den Auf- und Abstieg auf der Leiter müssen beide Hände frei und die Werkzeuge gegen Herunterfallen gesichert sein (z.B. im Holster)
  • Das abgeschnittene Astmaterial nicht auf die Leiter abwerfen

Es muss geprüft werden, ob die Arbeiten mit sichereren Methoden, z.B. mit der Stangensäge oder Hubarbeitsbühne, ausgeführt werden können.

Arbeitsausführung

Vor Arbeitsbeginn ist auf Folgendes zu achten:

  • Der Arbeitsplatz muss den Verhältnissen entsprechend vor Arbeitsbeginn gesichert und signalisiert werden
  • Witterungseinflüsse wie Wind, Regen, Schnee und Eis sind zu berücksichtigen
  • Der Gesundheitszustand und die Standsicherheit des Baums sind zu beurteilen
  • Eine schriftliche Gefahrenermittlung ist bei Arbeiten mit hohen Risiken erforderlich, z.B. in der Nähe von Stromleitungen
  • Werden Kettensägen oder elektrische Baumscheren eingesetzt, muss das Sicherungsseil einen Durchtrennschutz aufweisen
  • Die Kettensäge ist beim Schneiden mit beiden Händen zu führen, auch Top-Handle-Baumpflegesägen
  • Die Kettensäge muss am Gurt mit einem Anschlagmittel mit Sollbruchstelle befestigt werden
  • Die Rettung im Notfall sicherstellen:
  1. Rettungs- und Erste-Hilfe-Material bereitstellen
  2. Notfallnummern, genaue Adresse oder Koordinaten des Standorts müssen bekannt sein
  3. Rettungstechnik kennen und beherrschen
  • Im Obstbau gelten die Sicherheitsanforderungen der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL)

Ausbildung der Mitarbeitenden

Arbeiten mit Anseilschutz gehören zu den Arbeiten mit besonderen Gefahren. Diese dürfen nur von Mitarbeitenden ausgeführt werden, die dafür ausgebildet sind.

Die Ausbildung umfasst theoretische und praktische Kenntnisse und dauert mindestens einen Tag. Für Arbeiten mit der Kettensäge ist eine zusätzliche Ausbildung erforderlich. Minimale Anforderungen an die Ausbildung sind: Kenntnisse zu Gefahrenermittlung und Risikobeurteilung, Materialkunde, Baumbeurteilung, Arbeitspositionierung, Einsatz von Schneidwerkzeugen, Arbeiten in der Nähe von Stromleitungen, Rettung und Notfallorganisation.

Mitarbeitende, die bereits Erfahrungen im Arbeiten mit Anseilschutz oder der Kettensäge haben, sind auf ihre Fachkompetenz zu prüfen und ergänzend zu schulen. Die Ausbildung ist zu dokumentieren.

Persönliche Schutzausrüstung

Zur persönlichen Schutzausrüstung bei Arbeiten auf Leitern an Bäumen gehört:

  • Sitz- oder Auffanggurt mit integriertem Haltegurt
  • Kletter- oder Industrieschutzhelm mit Kinnriemen
  • Verbindungsmittel und -elemente wie Karabinerhaken, Halteseile und Sicherungsseile
  • Augenschutz, Handschuhe und festes Schuhwerk
  • Warnkleidung für Arbeiten im Bereich von öffentlichen Strassen und Bahnanlagen

Für Arbeiten mit der Kettensäge ist zusätzlich die entsprechende Schutzausrüstung erforderlich.

Relevante Vorschriften und Normen

VUV Art. 5 und 8

SN EN 813 Sitzgurte

SN EN 361 Auffanggurte

SN EN 12492 Kletterhelme

SN EN 1891 Kernmantelseile mit geringer Dehnung

SN EN 354 Verbindungsmittel

SN EN 362 Verbindungselemente