Die Waldarbeit ist auch heute noch eine der unfallträchtigsten Tätigkeiten. Seit jeher – und lange bevor Schnittschutz im Wald ein Thema war – wurden Industrie-Schutzhelme als Schutz gegen herabfallende Äste eingesetzt.

Zunächst wurde lediglich ein Helm getragen, der über keine weiteren Anbauten verfügte, wie wir sie heute kennen. Die Helmschale wurde aber auch damals schon auf ihre Festigkeit hin geprüft, die Anforderungen standen in der DIN 4840.

Ende der 1970er Jahre, als Motorsägen eine grosse Verbreitung gefunden hatten und neben Ästen auch noch aufgeschleuderte Sägespäne das Gesicht traktierten, versuchte man zusätzlich auch dieses zu schützen. Vereinzelt geschah dies mittels eines Kunststoff-Gittervisieres, das durch Anbohren der Helmschale am Kopfschutz befestigt wurde. Die Konstruktion war – an heutigen Massstäben gemessen – sehr labil und bot auch nicht den heute üblichen Komfort.

Schliesslich kam noch der Gehörschutz hinzu, der heutzutage mittels Steckverbindungen am Helm angebracht wird. Der Gesichtsschutz ist heute in der Regel in den Steckbügeln der Gehörschützer befestigt.

Ganz neu ist der "Protos", ein futuristischer Forsthelm der Firma Pfanner, der die Anbauteile integriert. Damit geht dieser speziell für die Forstwirtschaft entwickelte Helm über die bisher bekannten Kombinationen hinaus.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Moderne Kopfschutzkombinationen – als sogenannte "zusammengesetzte" Persönliche Schutzausrüstung (PSA) – werden vor ihrer Markteinführung umfassend auf ihren Schutzzweck hin untersucht. Dies geschieht im Rahmen sogenannter EG-Baumusterprüfungen. Derartige Prüfungen müssen alle Arten von PSA durchlaufen, bevor sie verkauft werden dürfen.

Wie werden Helme geprüft?

Helmschalen werden nach der Norm EN 397 geprüft, deren wichtigste Anforderungen im Folgenden grob wiedergegeben werden. Neben der Anforderung, dass verstellen am Helm ohne Werkzeug möglich sein muss, darf der Helm keine scharfen Kanten aufweisen, die mit dem Benutzer in Berührung kommen könnten.

Die Freiräume oberhalb des Kopfes werden gemessen, dabei darf der innere vertikale Abstand vom Kopf zur Helmschale 5 cm nicht überschreiten, damit der Helm stabil auf dem Kopf sitzt. Innere Polsterungen müssen für eine ausreichende Belüftung mindestens 25 mm freien Raum übrig lassen. Aus dem gleichen Grund muss der Helm an den Seiten mindestens 5 mm Abstand zum Kopf halten. Lüftungslöcher geben Anlass zur Diskussion

Im Wald führt immer wieder zu Diskussionen, dass die Lüftungslöcher, die zusätzlich zu diesen Abständen die Helmschale zieren, in der Summe maximal 450 mm² gross sein dürfen. Kletterhelme, die gerne genommen würden und in der Baumpflege eingesetzt werden, müssen mindestens 400 mm² Lüftungsfläche aufweisen. Mit solchen Helmen behält man natürlich einen kühleren Kopf. Nur erhalten diese Kletterhelme in der Regel keine Zulassung als Industrieschutzhelme und dürfen deshalb bei der Arbeit auf dem Boden nicht eingesetzt werden, obwohl ihre Festigkeit durchaus mit jener eines Industriehelmes mithalten kann oder sogar überlegen ist.

Stossdämpfung, Brandverhalten, Gehörschutz und das Visier im Visier

Der sogenannte Tragekorb, also das Innenleben des Helmes, ist häufig mit Textilbändern versehen, die an vier oder sechs Haltepunkten befestigt sind. Diese Bänder müssen bei sechs Befestigungspunkten mindestens 15 mm breit sein, bei 4-Punkt-Aufhängungen und gleich breiten Bändern sind es 18 mm. Dadurch wird die Aufprallenergie ausreichend verteilt. Die Stossdämpfung wird gemessen, indem man ein 5 kg schweres Gewicht aus 1 m Höhe auf den Helm fallen lässt. Diesen Schlag muss die Konstruktion des Helmes soweit abmildern und -federn, dass am Prüfkörper unterhalb des Helmes max. 5 kN gemessen werden.

Ferner werden die Durchdringungsfestigkeit gegen einen Aufschlag eines 3 kg schweren, spitzen Prüfkörper aus 1 m Höhe sowie das Brandverhalten des Helmes gemessen. Darüber hinaus gibt es optionale Zusatzprüfungen, von denen im Wald aber nur jene bei besonders niedrigen Temperarturen (–20 °C oder –30 °C) von Bedeutung sind. Das Visier wird zur Überprüfung seiner Festigkeit mit Stahlkugeln beschossen, denen es eine definierte Festigkeit entgegenbringen muss. Ferner muss ein Gittervisier mindestens 15 Löcher pro cm² aufweisen, um Kondensation zu vermeiden und ausreichende Sicht zu ermöglichen. Gebräuchlich in der Forstwirtschaft sind Draht- und Kunststoffgittervisiere sowie Visiere aus Ätzmetall. Vor allem letztere zeichnen sich durch eine hohe Lichttransmission aus. Sie gehören aber auch zu den teuersten Visieren.

Die Gehörschutzkapseln mit Helmbefestigung unterliegen der Prüfung nach EN 352 Teil 3, bzw. Teil 6 wenn sie mit Helmsprechfunk ausgestattet sind. Die Besonderheit bei den Gehörschutzkombinationen besteht darin, dass der Helm neben seiner Schutzfunktion gleichzeitig den Kopfbügel ersetzt. Deshalb wird der Gehörschutz in Kombination mit einem Helm als Basisvariante geprüft und darf auch nur in genau dieser Kombination als geprüft gelten. Weitere Kombinationen mit anderen Helmen müssen in einem verkürzten Verfahren einzeln nachgeprüft werden. Freies Kombinieren von ansteckbaren Gehörschutzkapseln an unterschiedliche Helme ist nicht möglich, da sich der Anpressdruck – und damit auch die Lärmdämmwerte – ändern könnten.

Auswahl des richtigen Gehörschutzes

Oft werden Kapselgehörschützer mit unterschiedlichen Dämmwerten angeboten. Ihre Leistung wird entweder durch den SNR-Wert beschrieben oder aktuell mit dem HML-Wert. Für Geräusche einer Motorsäge, die etwa 105 dB(A) emittiert, ist die Beurteilung mittels HML-Methode die angemessene. "Bei der Arbeit unterliegen die von der Motorsäge verursachten Lärmpegel durch die Änderungen der Motordrehzahl starken Schwankungen. Der gemessene äquivalente Dauerschallpegel erreicht in der Holzernte 98 dB(A). Für die drei Gehörschützer Peltor Optime I, II und II wurde exemplarisch berechnet, dass sie bei der Waldarbeit der neuen Lärm-Vibrations-Arbeitsschutzverordnung genügen. Es reicht also schon ein Gehörschutz mit dem HML-Wert 32/23/15 dB(A), um die Gesundheitsgefahren durch Lärm bei der Motorsägenarbeit zu vermeiden. Die Berechnung erfolgte nach der Regel GUV-R 194 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Eine sogenannte Überprotektion soll vermieden werden, da sie dazu führen kann, dass man Warnrufe überhört oder ein Gefühl von Unbehagen entsteht.

Gebrauchswertprüfung

Insgesamt stehen dem Nutzer mit den modernen Kopfschutzkombinationen vielseitige und hochwertige, komplexe Schutzsysteme zur Verfügung. Ihr Gebrauchswert Gebrauchswert und ihre Dauerhaftigkeit wird durch die KWF-Gebrauchswertprüfung (Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V.) sicher nachgewiesen. Dabei wird der Helm von erfahrenen Profis in einem intensiven Dauertest im Praxiseinsatz auf 18 Aspekte hin untersucht. Besonders die Belüftung und die Haltbarkeit der Gehörschutzbügel erweisen sich öfters als Schwachstellen der Helme. Alle geprüften Produkte sind auf der Homepage des KWF mit eigenem Prüfbericht veröffentlicht.

Wie lange einsetzbar?

In der Schweiz ist laut Suva im Kostenbeispiel 2010/2012 "Persönliche Schutzausrüstung für das Forstpersonal" eine Verwendungsdauer von 3–3½ Jahren angegeben. Die Verwendungsdauer beginnt mit dem Tag, an dem der Helm erstmals bei der Arbeit getragen wird.